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#Feuerwehrmann 

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Einen Verkehrsunfall verursachte am Donnerstag ein Feuerwehrmann in Fürth. Der Mann war in seinem roten Ford gerade auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus, um mit seiner Freiwilligen Feuerwehr zu einem Zimmerbrand auszurücken. Dabei fuhr er in der Würzburgerstraße über eine rote Ampel und kollidierte dort mit einem schwarzen Ford Mustang. Die Familie aus dem Mustang mit Mann, Frau und dreijährigem Kind blieb glücklicherweise unverletzt. Der Feuerwehrmann kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Die Würzburgerstraße war stadteinwärts gesperrt. Neben der Berufsfeuerwehr rückten auch die Kollegen des verunfallten Feuerwehrmanns mit der Freiwilligen Feuerwehr an. Die Verkehrspolizei Fürth übernahm vor Ort die Unfallaufnahme.

Опубликовано:

 

28 авг 2024

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Комментарии : 17   
@henanigans205
@henanigans205 2 месяца назад
Toll, dass man das Kennzeichen beim Aufladen auf den Abschlepper nicht verpixelt hat ...
@ichbin1luke
@ichbin1luke 2 месяца назад
passiert leider
@scipper7056
@scipper7056 2 месяца назад
Nja passiert , ist halt Berufsrisko in manchen Situationen kann mann halt nicht reagieren auch wenn Blaulicht an ist. Hoffe die Familie hats gut überstanden.
@GhostwriterDSO
@GhostwriterDSO 2 месяца назад
Das ist ohne Blaulicht passiert, der Feuerwehrmann war mit seinem Privaten PKW auf dem Weg zur Wache
@scipper7056
@scipper7056 2 месяца назад
@@GhostwriterDSO 😅Macht der Gewohnheit?
@GhostwriterDSO
@GhostwriterDSO 2 месяца назад
@@scipper7056 Würde eher sagen, nicht genug aufgepasst. Auf dem Weg zum Einsatz hat der gute Mann trotzdem gem. 35 StVo Sonderrechte und darf unter besonderer Vorsicht auch rote Ampeln überfahren
@paso9414
@paso9414 2 месяца назад
⁠@@GhostwriterDSODas ist schlicht falsch. Es gibt mit dem Privatwagen eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr keine Sonder- und Wegerechte
@GhostwriterDSO
@GhostwriterDSO 2 месяца назад
@@paso9414 Sonderrechte sind personengebunden. Da der Gesetzestext nur von der Institution "die Feuerwehr" spricht und nicht von konkreten Einsatzfahrzeugen, sind auch Fahrten mit privaten Fahrzeugen von der Vorschrift umfasst. Wenn ein Einsatzbefehl vorliegt, und es zur Gefahrenabwehr dringend geboten ist, darf ein Angehöriger bzw. eine Angehörige der Feuerwehr also auch bei der Fahrt mit dem privaten Pkw zur Feuerwehrstation oder Sammelstelle Sonderrechte geltend machen. Da der private Pkw weder Martinshorn noch Blaulicht besitzt, dürfen Sonderrechte nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen werden. Die erlaubte Geschwindigkeit darf dann zum Beispiel nur mäßig überschritten werden.
@matthiasgrunwald895
@matthiasgrunwald895 2 месяца назад
Uffbasse! Mit seinem Privatauto darf er natürlich nicht über rote Ampeln rasen - auch wenn das Privatauto auch rot ist...
@GhostwriterDSO
@GhostwriterDSO 2 месяца назад
Rasen nicht, aber Sonderrechte gem. 35 StVo hat er trotzdem und darf unter besonderer Vorsicht auch rote Ampeln überfahren
@matthiasgrunwald895
@matthiasgrunwald895 2 месяца назад
@@GhostwriterDSO ok
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