Warum sollte ich mich für etwas befreien lassen, was ich nicht bezahlen muss? Das ist doch unlogisch. Das wäre ja so, als wenn mir der Kaufpreis für ein Paar Schuhe erlassen wird, den ich gar nicht gekauft habe :D
Also für ALLE, die meinen, sie sind bei diesem Thema besonders klug: ... gestern erst selbst erlebt: Zwangsvollstreckung, sprich Kontopfändungen und Kontosperrung durch die Stadtkasse !! Der Betrag lag bei 870,-€ ..... Folgendes: Wenn ein Schuldner seine Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlt ( gilt leider auch für Rundfunkgebühren !! ), kann der Gläubiger eine Kontopfändung bei dem zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners beantragen ..... damit die Pfändung schnell vollstreckt werden kann, stellt das Gericht in der Regel einen kombinierten Pfändungs-und Überweisungsbeschluss aus, der mit PfÜB abgekürzt wird. Dieser PfÜB wird sowohl dem Schuldner als auch seiner kontoführenden Bank zugestellt. Mit der Zustellung des PfÜB an das Kreditinstitut ist die Kontopfändung rechtswirksam. Das bedeutet, dass die Bank oder Sparkasse keine Auszahlungen an den Kontoinhaber mehr vornehmen darf und Daueraufträge u. Lastschriften erst einmal gestoppt werden. Ein Pfändungsbeschluss und der kombinierte Pfändungs-u.Überweisungsbeschluss im Rahmen einer Kontopfändung werden von dem zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen. Daneben gibt es noch eine Pfändungs-und Erziehungsverfügung, die von deutschen Behörden ausgestellt werden kann. Die gesetzlichen Regelungen zu dieser Verfügung finden sich in den Paragraphen 281, 282, 309, 314 u. 315 der Abgabeordnung (AO). Es handelt sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Verwaltungsrecht oder im Steuerrecht. Behörden, die Schulden von deutschen Bundesbürgern einziehen möchten, müssen kein Gericht bemühen, um eine Kontopfändung zu betreiben. Hauptzollamt, Finanzamt oder Stadtkasse dürfen selbst die Pfändungs-und Einziehungsverfügung ausstellen und an den Drittschuldner (Bank) sowie an den Schuldner versenden. Für die Banken hat diese Verfügung dieselben Auswirkungen wie ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss, das heißt, sie sperren sofort nach Zustellung das Konto des Schuldners .... Also merke: Die Gläubiger sind die Landesrundfunkanstalten - die GEZ die "Eintreiberfirma" .... - fließt kein Geld, werden die Stadtkassen/Finanzämter/Hauptzollämter als Gläubiger umfunktioniert, denn diese sind Behörden .... !! Wer anderes dummes Zeug postet, hat keine Ahnung ..... !! So läuft das - leider !!
Gerade zu diesem Thema GEZ Zwangsgebühr gerne mehr!! Wie 3 Jahre rückwirkend? Omas ohne TV wird die Rente deshalb gepfändet. Kein Anwalt traut sich da anscheinend richtig massiv ran.
es geht sogar mehr... einfach alle GEZ-befreiuzgsscheine von Jobcenter vordern bekommste eine zweit kopien. die einfach alle mit antrag auf befreiung und jut.... :D