ich hab noch nie gez bezahlt in der jetzigen wohnung hab ich die totdiskutiert bis sie aufgegeben haben und in der letzten haben die mir post geschickt was namentlich an meine ex frau war obwohl es meine wohnung war und man darf keine fremde post öffnen xD
[ Alle Rundfunkgebühren abwenden ist ganz einfach, TEXT bedauerlicher Weise haben sie nur den Unterzeichner erreicht, bitte wenden sie sich mit dieser und zukünftigen Forderungen direkt an den rechtmäßigen Herausgebender und/oder Eigentümer der juristischen Person, diese sie in ihrem nach DIN 5008 gefertigten Schreiben, zu belasten gedenken. Unterschrift zb. Christian von Ludwigshafen per Peter von Mannheim da wo man halt geboren wurden, Jesus von Nazareth kennt wohl auch jeder. Den erhaltenen Bescheid oder Rechnung kopieren und die Originale dem Antwortbrief beilegen bei den originalen unten die rechte Ecke abschneiden, dann ist der Vertrag entwertet. Wenn dann nochmals ein Brief ankommt, wieder derselbe Text, am 12.10.2020 hat ihnen der Unterzeichner mitgeteilt, das sie sich mit dieser und zukünftigen Forderungen direkt an ........DIN 5008 zu belasten gedenken, was davon haben sie nicht verstanden. Denn das sind alles verbotene in sich Geschäfte denn die BRD Treuhand Verwaltung schreibt immer nur den Namen gemäß HGB Paragraph 17, Absatz 1 an, den sie selbst herausgegeben hat und deren alleiniger Eigentümer sie ist und bleibt, es ist eine nach der Hallo erlaubte Kriegslist zum ausrauben der in Wohnhaft gehaltenen juristischen Personen , wer mehr wissen will 016741584813 ab 18 Uhr ].
Eben, wenn die kein Bargeld eollen, dann gibt's eben gar nichts. Es bekommy auch nicht jeder ein Konto, wenn die sog. Bonität nicht passt. Es kann auch niemand gezwungen werden eine Bank als Geldvermittler einzusetzen. Schulden sind zwar eine Bringschuld, aber das heisst nicht, dass man eine Bank oder Geldtransfer Firma wie z .B. Western- Union dazu einspannen muss. Und was sagt der Rechtsanwalt dazu ??
Ja, Erstens dass man zahlen muss für etwas, was man nicht nutzt. Und Zweitens, dass sich die Gebühr nicht mal am Verdienst orientiert, sondern dass alle das gleiche bezahlen müssen - das ist höchst unsozial!
Fantomas Naja, das würde ich nicht so eng sehen, wenn Sie nur die GEZ- Gebühren meinen. Da gibt es noch mehr! Zum Beispiel die Krankenkassenbeiträge die jährlich steigen, Zwangsversicherungen (Haftpflicht), um nur einige zu nennen.
Ich habe nichts gegen GEZ Gebühren, aber die Erhebung als Haushaltspauschale ist schlicht und einfach unfair. Im Grunde ist es wie eine Steuer, nur dass hier das Leistingsfähigkeitsprinzip nicht angewendet wird. Alle zahlen das gleiche. Das ist zwar simpel, aber unfair und gehört mal dringend geändert.
@@Jens_Heinich Na dann viel Spaß wenn du eine Krankenversicherung oder Haftpflicht brauchst, aber keine hast. So viel Geld haben die wenigsten auf der Kante.
@@stopputinandhiswar5051 wusstest du nicht, dass Russisch in einem Sprachkurs beherrscht werden kann? Wusstest du nicht, dass Russisch auch in anderen Ländern gesprochen wird? Ode hast du nur 3 Klassen absolviert in der allg. Schule? Geh zum Arzt
Es steht auch mit im Gesetz, dass es _unbeschränktes_ Zahlungsmittel ist - eben das einzige unbeschränkte. Zudem hat Herr Solmecke selbst letztens gesagt, dass gängige Zahlungsmittel ohne Gebühren bezahlbar sein müssen. Übrigens, Herr Solmecke, das Chaos bei der GEZ bei Barzahlung ist das, was Aktivisten erreichen wollen!
Lorenz Jahn Dann müssen die Aktivisten aber ziemlich dämlich sein. Es ist eben leider wie mit dem Schiri argumentieren, es dient ausschließlich der persönlichen Genugtuung. In diesem Fall darf es der Rest ausbaden. Schönen Dank auch! Beim nächsten Mal bitte Illegalismus oder garnichts, sonst wird das nichts mit System bescheißen Jungs.
Ich würde das nicht _Genugtuung_ nennen, sondern spontan eher _Frust gegenüber einem Unrechtssystem, gefolgt von vielen Versuchen der Gegenwehr_. Fällt Dir was noch besseres ein? :/
Lorenz Jahn Du spielst gegen einen Gegner der die Spielregeln beliebig interpretieren darf solange sich auf Juristendeutsch ein Schuh draus machen lässt indem man sich auf hohle Phrasen beruft die immer wieder von Pädophilen in roten Roben geäußert werden. Ich würde sagen mir fällt jede Menge besseres ein. Darf ich hier nicht äußern sonst krieg ich morgen frühs Hausbesuch.
Lorenz Jahn _"das Chaos bei der GEZ bei Barzahlung ist das, was Aktivisten erreichen wollen!"_ Das ist Blödsinn. Nur weil Solmecke den Unterschied zwischen privatrechtlicher Vertragsfreiheit (wo man Bargeldzahlung auch ausschließen kann) und hoheitlichem Recht (was für öffentliche Institutionen gilt) nicht kennt, erzählt er hier was vom Pferd... Ggü. der öffentlichen Hand hat der Privatmann eben *keine* Handhabe, selbst den Vertrag mitzugestalten. Deswegen ist es in jedem Falle fragwürdig, wenn diese die Zahlung mit gesetzlichem Zahlungsmittel ablehnt. Das hat alles nichts mit der Nicht-Begleichung von Rundfunkbeiträgen zu tun, sondern eine klaffende Lücke zwischen Realität und Gesetzeslage.
@Knutilon Es ist keine Weigerung zu bezahlen, wenn man zwar (mir Bargeld) zahlen möchte, aber dies nicht möglich ist. Wenn die GEZ das Geld nicht annimmt, ist sie im Verzug und es ist ihr Problem!
@KnutilonParagraph 14 BBG: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel", heisst Deiner Meinung nach was? Als Nicht-Ökonom kannst Du auch die ökonomische Definition von Geld nicht kennen: Geld ist alles, was universell als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Das können Zigaretten, Salz, Zucker, Muscheln oder Euro sein. In der Neuzeit gilt Geld nur dann als Geld, wenn es von der jeweiligen Nationalbank geschaffen wird! Sichtgeld wird nicht von der Nationalbank (Ausnahme: Sichtguthaben bei der Nationalbank) sondern von den Geschäftsbanken "geschaffen" und ist kein Geld! Alles Giralgeld ist eine Art Spielgeld ohne richtigen Wert, da seine Menge beliebig erweiterbar ist und nicht vom Staat gesteuert werden kann. Es ist nur eine Art Verrechnungseinheit, die sich dadurch eingebürgert hat, dass sie nahezu jeder akzeptiert. Wie in Krisenzeiten Zigaretten akzeptiert waren. Genau genommen ist aber eine Schuld gar nicht getilgt, wenn sie mittels Sichtguthaben "bezahlt" wurde!
Es ist ja auch so einfach auf Kosten anderer zu reisen! Schwarzfahren heisst das! Wer für Sky und Co des Fuballs wegen, Hunderter monatlich hinblättert, kann sich bei der Vielfalt der ÖR über die paar Penunsen nicht wirklich an den Ars... packen! Ich finde das einfach nur unsolidarisch"
Ja ok, dann gibt es halt keine Pflicht Bargeld anzunehmen. Wenn Sie mein Geld nicht möchten, ich zwinge sie ja nicht es anzunehmen. Nur möchte ICH gerne mit Bargeld bezahlen, wenn ich schon nicht entscheiden darf den Service nicht zu nutzen bzw. zu nutzen lol. Wie ich bezahle das sollte ja wohl mir überlassen werden. Ich bin kein Rechtsexperte, jedoch meine ich, dass ich als deutscher Bürger zwischen verschiedenen Zahlungsarten frei wählen darf, wenn ich einen Vertrag abschließe. Normalerweise hätte ich das Recht den Vertrag dann nicht abzuschließen, wenn mir die Zahlungsart missfällt. Es sei denn wir reden hier von einer Steuer, aber das ist ja keine verdeckte Steuer... Habe ich Recht, oder nicht? Oder darf der 0815 Deutsche gar nichts mehr in diesem Land selbst entscheiden?
Wahrheit ist Freiheit ja, er nimmt nicht nur Bargeld. Man kann auch mit einem Kofferradio bezahlen, oder mit einem Röhrenfernseher. Da bekommst du sogar noch Geld zurück und musst die Gerätschaften nicht kostenpflichtig entsorgen!!
Die Argumentation des RA Solmecke geht an der Sache vorbei. Wenn ein Händler mein Bargeld nicht will, kommt kein Handel zustande. Die Vertragsfreiheit gilt für den Anbieter und den Kunden. Wenn man mich zu einem Vertrag _zwingen_ will, muss man das gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren oder den Vertrag eben bleiben lassen. Alles andere verstößt gegen die Privatautonomie.
rumbleflockendale Das ist genau das Problem von Solmecke. Er kennt anscheinend nicht den Unterschied zwischen der Vertragsfreiheit im privaten Geschäftsverkehr (wo man Bargeldzahlung auch ausschließen kann) und hoheitlichem Recht unter die u.a. öffentliche Institutionen wie der Rundfunkbeitragsservice fallen.
Das ich mit Bargeld nicht bei Amazon oder anderen Online-Händlern zahlen möchte ist klar. Da gehe ICH ja auch einen VERTRAG mit dem Händler ein. Mit dem Beitragsservice aber, möchte ich am liebsten gar keine Geschäfte machen. Da ich aber MUß, möchte ich halt den Beitrag in Bar zahlen! Und das glaube ich, muss mir auch möglich sein. :)
Eagle9999 Genau so denke ich es mir auch. Die GEZ ist ja kein Händler in dem Sinne. Wenn ich von Amazon etc. etwas haben will ist es klar, dass die entscheiden können, welche Zahlung sie annehmen und welche nicht. Und wenn man sich beim Zahlungsmittel nicht einig wird, kommt halt kein Kaufvertrag zustande, Amazon bekommt kein Geld und ich keine Leistung. Nur mit dieser Lösung wäre die GEZ glaube ich nicht wirklich zufrieden :)
Eagle9999 Onlinehändler bieten meist Nachnahme an. Und die zahlt man mit Bargeld ;-) Die ehemalige GEZ bietet auch Barzahlung an. Und zwar beim Gerichtsvollzieher. Dem muss man nur klar machen, dass sein Auftrag der GEZ rechtlich unwirksam ist und dann hat man seine Ruhe.
Hey, wenn ich nicht meine 17,50€ abdrücke, dann leidet jeder: Kein Musikantenstadl mehr, kein Til Schweiger Krimi, keine politisch eingefärbte Nachrichten, kein Aufruf zu Gewalt unter dem Deckmantel der Satire.....Aber vorallem: Kein Musikantenstadl. viel wichtiger ist doch aber der Punkt, dass der Staat und der ÖRR einen Vertrag zulasten dritter geschlossen haben. DAS ist gegen das Grundgesetz
Es gibt keinen Staat Wir sind kein Staat. Die BRD ist eine Firma. Und Ö R ( GEZ) sind auch eingetragene Firma, auch die Polizei ist eine eingetragene Firma. Wir müssen den Müll deswegen bezahlen weil wir ein Personalausweis der BRD unterschrieben haben. Personal der BRD
Das ist nicht wahr. Es gibt kein „positives“ Gerichtsurteil für GEZ-Barzahler. Fakt ist aber: So trivial wie hier im Video dargestellt ist die Sache auch nicht. Das Video ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.03.2019 den Europäischen Gerichtshof um weitere Entscheidung gebeten.Siehe offizielles Statement der Rundfunkanstalten hierzu: www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5971/20190328_Presseinformation_Bundesverwaltungsgericht_Barzahlung_Vorlage_Europaeischer_Gerichtshof.pdf
LASST DIE BEZAHLTEN DOLDIES MAL LABERN!!! HIER DIE NOTWENDIGEN FORMULARE FÜR EUCH: www.mmnews.de/vermischtes/121183-urteil-gez-jetzt-bar-bezahlen www.meinungsfreiheit-jetzt.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-18_GEZ_Widerruf-Einzug-1.pdf www.meinungsfreiheit-jetzt.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-18_GEZ_Barzahlung-RFG-1.pdf www.meinungsfreiheit-jetzt.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-18_GEZ_Meine-Daten-nach-DSGVO-1.pdf
Mit dem kleinen Unterschied, dass man bei Amazon und Co. freiwillig bestellt und damit auch freiwillig (sozusagen) einen Vertrag eingeht, in dem man dann auch eine vom online Händler gewünschte Zahlungsmethode akzeptiert!! Soweit ich weiß, gibt es auch kein Gesetz , welches einem vorschreibt ein Bankkonto zu haben... Was machen die Herrschaften von der GEZ mit jenen die keines haben?!... Habe noch nie gehört, dass jemand das Geld mit der Post verschickt hat... Und nur mal so nebenbei bedeutet der "Wortlaut" auch nicht, dass ich verpflichtet wäre die Zahlung in deren Ermessens zu leisten... Korrigiert mich wenn ich falsch liege!! Wobei mir auch noch einfällt, dass die GEZ doch einfach ihre Sender verschlüsseln könnten, so wie es zur Zeit "IN" ist... Oder hat die GEZ Angst, dass es dann keine Abonnenten mehr gibt und die dicht machen können!?? Schwieriges Thema, wie ich finde!!
Ach so, die GEZ ist ein Onlinehändler! Gut zu wissen. Da hab ich doch so ein Widerrufsrecht, oder? So mit beiderseitig empfangenen Leistungen zurückgeben. Da ich keine Leistung in Anspruch genommen hab, würd ich dann einfach mein Geld zurückfordern wollen.
Ich glaube irgendwie auch nicht so recht, dass das vergleichbar ist. Bei einem Onlinehändler akzeptiere ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zahlungsarten. Bei der GEZ gibt es keinen Vertrag oder ein abkommen das von beiden Seiten vereinbart wurde.
@@antonkaufmann3388 Ich bin scheinbar nicht so auf dem laufenden , aber es wäre mit neu, dass eine Zwangsabgabe für Rundfunkanstallten irgendwo im Grundgesetz geregelt wäre. Es gibt sogar Leute die der Meinung sind, dass der GEZ-Beitrag teilweise nicht mit dem GG vereinbar ist: gez-abschaffen.de/widerstand Das hier Leute mit dem Grundgesetz kommen, wo dieses doch täglich durch die Politiker missachtet oder gebrochen wird, finde ich auch sehr amüsant. GG Art1 Absatz 1 und 3 GG Art5 Absatz 1 und 3 GG Art13 GG Art16a Absatz 2 Nur ein paar Beispiele von Gesetzen die bereits vor dem C ignoriert bzw. gebrochen wurden. Hinzu kommt das rückgängig machen von Wahlen und das vorenthalten von Ämtern, die einem bestimmten teil der "politischen Opposition" eigentlich zustehen würden.
@@tzunamiosx Grundgesetz Artikel 5 : (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
@@tzunamiosx Jetzt ist die Frage, wie kann der Staat es anders machen, um das Recht laut dem GG: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." den Bürgern ohne den Öffentlichen rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen?
Richtig. Zumindest müssen die dort das Kleingeld zählen, dokumentieren und anschließend portozahlend zurücksenden. Wenn das ein paar Hunderttausend so machen, sorgt man dort für Kopfschmerzen und Ressourcennutzung. Rund 200.000 Datenschutzanfragen sind mittlerweile seit Weihnachten dort eingegangen. Habt ihr die Jungs auch schon arbeiten lassen? :)
genau, es sollten alle die die GEZ nicht leiden können jeden Monat 17,50 Euro in Centstücken hinschicken. Da können sie nix machen. Außerdem noch 1 x im Jahr Datenschutzanfrage stellen. Dass das Geld zu zahlen ist ist ja klar, aber nicht wie. Und wenn Herr Solmecke meint das kann man bar machen über die Bank mit Gebühren dann soll mir die GEZ das erst mal schriftlich mitteilen. Dann schreib ich zurück dass ich bar bezahle weil ich keine Lust habe Gebühren bei der Bank zu zahlen. Dann schicke ich denen jeden Monat Centstücke, aber nicht 17,50 sondern nur 16,80 . Und am Jahresende warte ich die Mahnung ab
LachflashTV Meines wissens nach gibt es zwei legale Möglichkeiten die Gebühr für den öffentlich rechtlichen Rundfunk nicht bezahlen zu müssen. Die erste ist, du lässt dich von dieser befreien. Hier gibt es allerdings Hürden, hast du aber ein ausreichend hohes Einkommen, dann besteht diese Möglichkeit für dich nicht. Die zweite Möglichkeit ist, keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland zu haben. Du könntest z.B. in ein anderes EU Land ziehen.
Nach der Bundesbank gilt zur Definition eines "Gesetzliches Zahlungsmittel": Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss.
Na der Herr Anwalt scheint mir ein schleimiger Mitläufer zu sein, wenn man sich seine Gestik und Mimik ansieht weiß man was das für ein Speichel lecker ist. (wenn der mein Anwalt wehre, wüsste ich nicht auf welcher Seite er steht.)
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt Euro-Banknoten im Währungsgebiet zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Somit muss der Euro in unbeschränkter Höhe zum Begleichen von Schulden akzeptiert werden. Vor allem bei der GEZ dürfte dieser Annahmezwang relevant sein, weil die Bürger hier keine Möglichkeit haben, bei Ablehnung von Bargeld einen Konkurrenten aufzusuchen. Buch- bzw. Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel!
Prima Video ... Ich hatte diesen Post auf Facebook auch schon vor einigen Tagen gesehen und habe mich die ganze Zeit gefragt ob man damit wohl durchkommt - aber jetzt wissen wir es ja ... bezahlen wir brav weiter. 👍🎬
Nopiw Man kann jede Lebenssituation mit "was wäre wenn" so lange schlechtreden bis es total absurd wird. Fakt ist: sogar Merkel nennt es Zwangsmitgliedschaft. Und niemand will diese. Ich stelle in Frage ob eine flächendeckende Versorgung so überhaupt erwünscht ist. Schliesslich könnte man sich auch einfach nen Receiver kaufen und für das bezahlen, was man wirklich gucken will. Damit wären alle zufrieden.
Wir dürfen unsere Freiheit, den Schutz unserer Privatsphäre, das Recht auf eine eigene Meinung, den Anspruch auf Meinungsvielfalt, die Rechtsstaatlichkeit und unser Bargeld als Voraussetzung für Freiheit und Privatsphäre nicht preisgeben. Denn eines ist klar: Haben wir unsere Freiheit erst einmal verloren, werden wir sie nie wieder zurückbekommen.
Lastschriftmandat kündigen. Per Brief, per Fax und email. Ein paar Tage später nachfragen. Dann Barzahlen, in Teilbeträgen. Das Recht auf Auskunft wahrnehmen, Anfragen stellen. Jeden Monat 1-2 Stück. Sie sind schon in die Knie gegangen; jetzt nachsetzen!
Wenn Bargeld nicht angenommen werden muss, dann muss man andererseits auch keinen "Vertrag" bzw. "Tausch" eingehen. Warum sollte man Leistung annehmen (GEZ) wenn man sie nicht beanspruchen möchte. Wenn der Sender bzw. über die verschiedenen Medien sich anbietet, dann kann es dies doch verschlüsselt tun und nicht einen eine Massenpropaganda aufzwingen. Somit würde er sehen wieviel Menschen ihn tatsächlich annehmen würden, doch das will man ja nicht.
Gut, dann weißt du das es kein Vertrag ist sondern ein Gesetz. Und man zahlt für die "Möglichkeit" diese Sender zu schauen. Ob man will oder nicht. Da statistisch jeder Deutsche ein Empfangsgerät (Smartphone, Fernseher, Radio, Computer) besitzt.
Victor Fox Hi,schon mal darüber nachgedacht,das es theoretisch möglich ist,überall,(sogar ohne Wohnraum)..sämtliche Funkwellen zu empfangen..?was bedeuten würde,das Polizei/Zoll/Rettungsdienste/Taxen/Flugverkehr...u.s.W. berechtigt wären...weil es ja möglich ist,(wenn auch nicht erlaubt)...einen Zwangsbeitrag,zu erheben?...wenn man das weiter überlegt>>Aldi stellt die Möglichkeit des Einkaufs zur Verfügung...muss man nicht,aber da man es kann>>Zwangsgebühren
+Klaus-Dieter Schneidersmann Du rennst bei mir offene Türen ein. :D Das ist nun mal die Begründung warum sie von allen Bürgern diesen "Beitrag" haben möchten. Ich wäre ja für eine andere Lösung. Warum verschlüsseln sie die Sender nicht einfach? Und jeder der die schauen möchte bekommt so ne olle Box und bezahlt halt dafür. Problem gelöst. :D
Hoheitliche Stellen können mangels Freiwilligkeit der Gegenseite nichts vertraglich vereinbaren. Im Gegensatz zum Online-Händler, wo ich sehr wohl vor Abschluß des Kaufvertrages vorher prüfen kann welche Zahlungsbedingungen zu erfüllen sind. Schon allein daher ist das Video mal richtig schön am Thema vorbei.
#fragWBS @3:05 Banken bieten zwar an, dass diese gegen Bezahlung z.B. in Form von Bargeld für einen eine Überweisung tätigen, auch dann, wenn man dort kein Girokonto hat. Aber woraus leiten sie die Pflicht ab, dass man, wenn man kein Girokonto hat, den Service der Bank in Anspruch nehmen muss, nur damit man ohne eigenes Girokonto das Geld an die GEZ überweisen kann? Nur weil es die Möglichkeit gibt, dass man auch ohne Girokonto die Gebühren an die GEZ überweisen kann, bedeutet dies ja nicht, dass man gezwungen werden darf, diese Möglichkeit zu nutzen. Man kann doch niemanden zwingen zur Bank zu gehen.
Michael Fridrich Um von einer Bank eine Überweisung durchführen zu lassen, brauchst du kein Konto, das bieten die Banken gegen Bezahlung an und ist das was Herr Solmecke bezüglich den 10-15 € gemeint hat. Da kannst du also als Fremder hingehen. Mein Standpunkt ist aber, dass man in so einem Fall den Bürger nicht dazu zwingen kann, dass, wenn er also kein Konto hat, nur diese dann einzig übrig bleibende Alternative nutzen muss.
OpenGL4ever ich sag nochmal: irrelevant, da nur eine verschwindend geringe Anzahl von Personen kein Girokonto hat. Die werden vermutlich auch keinen eigenen Haushalt haben und somit ohnehin nicht verpflichtet sein, Rundfunkgebühren zu zahlen, geschweige denn, dazu in der Lage zu sein. Von daher ist es müßig, über so etwas zu spekulieren.
Bei vielen Online-Händler geht aber immer noch das Bezahlen per Nachnahme, was ja dann auch per Bargeld ist. Aber habt ihr keine guten Tipps gegen diese Abzocke? ;-) #fragwbs
pcfreak1992 Der wird Dir darauf nie eine Antwort geben. Solmecke steckt mit der Medialen Massenverdumung unter einer Decke. Genau wie viele andere RU-vidr mit einem "großen" Namen. Mr.Wissen2Go *hust* Genau wie ich schon so oft keine Antwort auf meine Frage bekommen habe."Warum können / brauchen Richter sich nicht legitimieren?" Oder "Warum wurden alle staatlichen Organe privatisiert?" 2 mal bereits selbst erlebt, dass sich ein Richter nicht legitimiert hat. Somit stand ich auf und verließ den Saal. Und ein befreundeter Richter hat mir sogar gesagt, dass es nie eine Einberufung gegeben hat, weil es keinen Staat gibt auf dem man einen Eid schwören kann. ;) Es gibt einen GANZ NORMALEN Arbeitsvertrag. Aber ja.... alles nur eine große Verschwörung :D
***** Nein, den Kanal stelle ich keines Weg auf eine Stufe mit RTL. nur die Behandlung gewisser Themen sind es. Alles IT Relevante ist wunderbar beantwortet und da unterstützt er auch echt klasse. Doch manche Themen wie zum Beispiel "Firma BRiD" wurde von ihm und MrWissen2Go durch den Dreck gezogen und hochgradig falsch beantwortet. Eben typische RTL Meinungsbildung. Genau wie er die aufkommenden GEZ Fragen falsch beantwortet. "Ohhhh die GEZ ist total legal und einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt es wirklich" -.-* Mit solchen Aussagen kann er auch bei RTL senden. Zur Legitimation: Was das Wort heißt, weißt Du? Wenn nicht google bitte! Ein Richter, wie Du sicherlich weißt, wird in sein AMT einberufen, muss einen Eid schwören und bekommt darüber hinaus die entsprechenden Ausweisdokumente um sich gegenüber einer Person zu legitimieren. Richter in Deutschland hingegen besitzen dies nicht. Nur durch die Arbeit in einem AMT (staatlichen Organ) kann eine Person hoheitliche Rechte ausüben (z.B.: über andere urteilen) Diese hoheitlichen Rechte werden ihm vom Staat durch die Vereidigung zugesprochen. Eine Eid muss auf einen Staat geleistet sein. Da Deutschland an sich aber nichts dieser Rechtsform entspricht, kann kein echter Eid gelistet werden. Deswegen bitte ich Dich, dass Du bei Gelegenheit mal zu einem Richter gehst und Dir eine Legitimation von ihm geben lässt. + Nachweis auf welchen Staat sowie die Gründungsurkunde das Regierungspräsidiums der Stadt auf welchen dieser Eid begründet wird. Du wirst niemals eine Antwort bekommen. Ich war bereits 2 mal vorgeladen. Ein mal als Zeuge und ein mal als beschuldigter. Die netten Herren in der Robe wollten und konnten sich beide Male nicht legitimieren. Genau wie die Herren Staatsanwälte. Damit verließ ich den Saal. Ich besitze den gelben Schein. Staatsangehörigkeitsnachweis. Ich gehöre damit nicht zum Personal der Firma BRiD und damit hat sich die Sache für mich. Und staatliche Organe privatisiert bedeutet nichts anderes als das Einrichtungen welche eigentlich staatlich sind, in private Hände gefallen sind. Stell Dir mal selbst die Frage wieso eigentlich staatliche Gebilde wie Gerichte, Polizeibehörden und "Arbeitsämter", Steuernummern haben! Staatliche Organe arbeiten mit staatlichem Geld. Dort muss nichts versteuert werden. Schon merkwürdig oder? Noch so ein kleiner Tipp: Die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt / Hartz 4) streicht doch Geld, wenn Du den Bewerbungspflichten oder Terminen nicht nach kommst. Im Grundgesetz steht jedoch geschrieben, dass jeder Bürger genug Geld für die Sicherung seines Lebensunterhaltes haben muss. Streicht man mir Geld, verstößt man also gegen ein Grundgesetz. Dies darf nur mit meiner Zustimmung passieren. Diese Zustimmung gebe ich durch die Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung. Damit gehe ich einen Vertrag zwischen Mensch und Firma ein. Die habe ich damals nach dem Studium NICHT unterschrieben und ich hatte Narrenfreiheit. Ich tauchte zu keinem Termin auf und weißte keine Bewerbungen nach. Nun meine Frage. Wenn die Agentur für Arbeit WIRKLICH eine staatliche Organisation ist und hoheitliche Rechte hat. Wieso muss ich dann ein Schriftstück unterschreiben, welches den Bestand eines Vertrages erfüllt? Ich bitte Dir nicht mir zu glauben... Das ist alles ziemlich viel und manche Menschen halten mich bzw. uns die wir uns damit beschäftigen für "Reichsdeppen" und "Verschwörungstheoretiker". Ich bitte Dich nur, dass Du Dich mit dem einen oder anderen Punkt vielleicht mal eingehender beschäftigst und Dir mal Informationen aus anderen Quellen als Bild.de und RTL holst. Einfach etwas kritisch sein und hinterfragen.
***** Also erst dachte ich "scheiße so viel Bullshit", aber habe mich dann doch entschlossen weiter zu lesen, weil ich vielleicht die ein oder andere nützliche Info entnehmen kann. Brechen wir das ganze doch mal sehr weit runter und fangen am Anfang an. Ja, ein Richter sollte seine Ausweisdokumente im Gerichtsaal dabei haben. Die Aussage "Ich trage eine Robe" reicht mir dann doch nicht. (Das habe ich wirklich als Antwort bekommen) Also sag mir Deine Meinung! Wieso wollen und können sich Richter nicht ausweisen? Das ist nicht nur ein mal vorgekommen. Ich habe diverse Mitschnitte gehört und "Geschichten" von anderen darüber gelesen. (Klar, wer weiß ob jede Geschichte stimmt) Für mich persönlich decken diese sich mit meiner eigenen Erfahrung. Also schenke ich dem Glauben. Das ist ein Mensch der ein Urteil über mich und mein Leben fällt. Das lasse ich keinem dahergelaufenen Bettler in einer Robe machen. Also wer ist diese Person die dort sitzt? Bist Du so gutgläubig und hinterfragst das nicht? Kann ich also als Gerichtsvollzieher verkleidet zu Dir kommen und eine Pfändung vornehmen? Kann ich als Polizist einfach so ein Strafzettel vergeben, weil ich eine Uniform an habe? Du verstehst worauf ich hinaus will. Wenn ich auf eine Polizeiwache gehe und jemanden anzeigen möchte, dann lasse ich mir auch den Ausweis des Polizisten zeigen. Das ist mein gutes Recht. Ich will ja wissen mit dem ich dort zu tun habe. Also? Und was den letzten Absatz angeht. Wieso ist das Nonsense? Klar, meine Formulierungen sind nicht perfekt. *Asche auf mein Haupt* ^^ Ich hasse es mich mit diesem Thema auseinander zu setzten. Aber ich hasse es noch mehr mich von diesem "Staat" verarschen zu lassen. Größeres Übel uns so. Ich informiere mich nur so weit wie ich die Infos brauche. Das dort nicht alles bis aufs letzte Wort passt, gebe ich zu. Aber hier hast Du schon ein Fehler gemacht. Wenn ein AMT (sagen wir Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit), um gleich bei dem Beispiel zu bleiben, einen Stuhl kauft, wird dies nicht mit dem eigenen Geld gekauft. bzw. wird vom entsprechenden Eta der Stadt bezahlt. Darf man diese Objekte nun gewerblich (Gewinnbringend oder nicht) verkaufen? In dem Fall wäre eine Steuernummer notwendig. Da es sich aber um ein Amt handelt, müsste die Stadt diese Dinge abstoßen und dazu ist keine Steuernummer notwendig. Jedoch habe ich schon miterlebt wie "Ämter", welche geschlossen wurden, einen "Räumungsverkauf" alà Flohmarkt gemacht haben. Also was hat es damit auf sich? Wieso haben diese Ämter nun wirklich eine Steuernummer? Ich habe Freunde überall in der Welt. Und komischerweise ist es nur in der EU und insbesondere in Deutschland so schwachsinnig kompliziert aufgebaut? Russland, Brasilien, Australien, Japan, Indien, England und und und... Als Gamer und "nativ english speaker" komme ich weit rum im Internet...
***** Ich muss ehrlich gesagt zugeben, dass das auch für mich ein Punkt ist den man nicht "eindeutig" nachweisen kann. Es gibt ja die Aussagen, dass es "PERSONALausweis" heißt, aber das ist eigentlich eher schwachsinnig. "Personal-ID" heißt es auch überall anders. Was ich sehr viel interessanter finde ist die Tatsache, dass ich ohne Personalausweis also mit dem gelben Schein für die Staatsbürgerschaft von den sogenannten "Gerichtsvollziehern" nicht belangt werde. Diese Gerichtsvollzieher wurden bereits 2 mal von der GEZ "angeheuert" Geld einzutreiben und beide Male ging der Fall an die GEZ zurück. Und von Leuten die sich eingehender damit beschäftigt haben, habe ich mir sagen lassen, dass ohne den Personalausweis die angebliche "Hoheit" hier nicht wirken kann. Hoheitsrechte eines Gerichtsvollziehers zählen also für (Personal) der BRiD. Aber in meinen Augen ist selbst das Schwachsinn, weil diese Menschen keine Beamten sind. Den Beamten Status gibt es nämlich seit 1990 nicht mehr. Zudem diese Menschen sich als "Gerichtsbedienstete" ausweisen. Sehr fragwürdig... der Mensch hat also auch keine Einberufung. *hust* wir hatten vor einer Weile einen netten Herrn GV bei uns am Stammtisch. Und was die Sache mit dem Richter angeht. Ich hatte, wie oben gesagt, 2 Fälle bei denen ich eine Kehrtwende gemacht habe und den Saal verließ. Und es passierte NICHTS und damit meine ich wirklich nichts... Der Fall bei dem ich beschuldigter war, wurde eingestellt, der andere ohne meine Aussage weiter geführt. Nun meine frage... keine Verwarnung, Mahnung, Bußgeld oder sonstige schwachsinnigen Dinge? Nein, weil ich mich mit meinem Staatsbürgerschafts(ausweis) legitimiert habe. Somit unterliege ich nicht der Pseudo Obrigkeit dieser dummen Gerichte. Schau doch mal nach einer Gelegenheit einem Richter die frage nach der Legitimation in der Öffentlichkeit stellen zu können. Zum Beispiel bei einer öffentlichen Verhandlung vor Beginn oder Ende! Frage nach der amtlichen Legitimation. Darin soll nachgewiesen sein wann, wo, von wem und wozu hoheitliche Rechte übertragen wurde. Dazu einen Nachweis auf welchen Staat der Herr Richter vereidigt wurde. Einen beglaubigten Nachweis über die Gründungsurkunde des Staates. Damit man auch sehen kann, dass die Vereidigung tatsächlich auf einen Staat gesprochen wurde. *hust* Man wird Dich raus werfen... Wurdest Du aber vorgeladen hast Du das Recht (habe den § nicht zur Hand) eine amtliche Person nach ihrem Ausweis bzw. der Legitimation zu fragen. Wie schon gesagt... sonst kann ja jeder kommen. Des weiteren kannst Du Dich gern mal zu unterschriebenen Richterurteilen informieren. ^^ Urteile müssen nach ZPO 315 von einem Richter unterschrieben sein. Wird es nie geben. Eine persönliche Unterschrift auf einem Urteil kann dazu führen, dass der Richter jetzt oder in Zukunft, sollte das Spiel auffliegen, in persönliche Verantwortung gezogen werden. (Urkundenfälschung und Amtsanmaßung) Auch die Kopie muss von einem Richter unterschrieben sein. Mir wurde nämlich mal gesagt das original bleibt bei Gericht und die Kopie kann vom Sekretär unterzeichnet werden. "Im Auftrag von" jedoch habe ich das Recht mit meinem Anwalt das originale Urteil einzusehen. Das waren mir die 15 Euro wert. KEINE UNTERSCHRIFT! Und "im Auftrag von" ist auf jedem rechtsgültigen Dokument nicht erlaubt. (Kleiner Tipp: schau dir mal eine Zeugniskopie der Schule an!) :P Da sieht man das gut. Und genau an dem Punkt wirst Du Dich irgendwann fragen was in diesem Land schief läuft.
Nun ja, da die ÖR keinen Vertrag gemacht haben und Geld vom Bürger haben möchte, müssten sie schon persönlich bei jedem Haushalt vorbeischauen, um abzukassieren. Wenn sie aber kein Bargeld annehmen wollen, dann ist es nicht die Schuld des Bürgers. PS.: Der Gesetzestext spricht von "soll' und nicht von 'muss'.
Das eigentlich interessante daran ist, dass nun alle darüber überrascht sind, dass überhaupt jemand auf die Idee kommt in Bar zu bezahlen...so nach dem Motto "Wie? Das geht auch?"
+Knutilon Das jämmerlich bezieht sich nicht auf Antworten oder dergleichen sondern auf dich. Sag mal bit ein wenig von dir eingenommen was aber sowas zieht nicht bei mir und wem bezeichnest du hier mit wir, haste dir wohl bei Merkel abgekuckt. :-)))
Verträge zu Lasten Dritter sind mit den Grundsätzen der Privatautonomie nicht vereinbar. Das Prinzip fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestaltet. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
#fragWBS #ChallengeWBS Wie ist das eigentlich rechtlich zu beurteilen, dass man für was zahlen soll, was man gar nicht nutzt? Das ist der Punkt, den ich persönlich nicht einsehe. Man zahlt ja auch keine Zugfahrkarte, wenn man den Zug nicht nutzt. Oder KFZ - Steuer, wenn man gar kein Auto hat.
Was genau meint dann "unbeschränkt" in dem Gesetzestext? Im Übrigen gibt es ein laufendes Verfahren zu den Zahlungsmodalitäten. Richter haben zu entscheiden, ob die Gebühren in Bar angenommen werden müssen, nicht Medienanwälte. Selbst wenn, die Gerichte bis in letzter Instanz zum Schluss kommen, dass Die GEZ verlangen kann per Überweisung bezahlt zu werden, bleibt immer noch die Frage, wie wollen sie das gegen tausende oder abertausende Verweigerer durchsetzen? Gerichte sprechen nicht ohne Grund im Namen des Volkes ihre Urteile. Das Volk kann den Gewalten ihre Macht entziehen. Dafür müsste es sich lediglich einig sein. Eben das versucht nicht zuletzt der öffentliche Rundfunk zu verhindern.
gings nicht auch darum das der typ bargeld angeboten hat, und wenn die gez es nicht annimmt gerät sie ist annahmeverzug und kann auch so keine mahnung oder ähnliches machen?
Auch wenn die das Bargeld zurücksenden, kannst du das belegen lassen und der nächsten Rechnung abziehen. Das ist ein ganz normaler geschäftlicher Vorgang, der tagtäglich von Firmen vollzogen wird.
#fragwbs Sollte die GEZ mein Bargeld nicht so annehmen und mich dazu nötigen eine Bank zu benutzen, dann darf ich ihr die Kosten in Rechnung stellen? Als Erklärung meiner Frage: Ich SOLL meine Barzahlung der GEZ Gebühren als Überweisung am Bankschalter lösen??? Das ist doch Nötigung, oder ich muß die Kosten der Überweisung der GEZ in Rechnung stellen zu dürfen. Schließlich bin ich ja nicht Derjenige der sich freiwillig für GEZ entschieden hat, und eine Regulierung, daß die Zahlung unbedingt über eine Bank laufen muß gibt es nicht. Bei Händlern ist das etwas anderes. Ein Händler kann nicht dazu gezwungen werden Bargeld anzunehmen. Aber ein Händler erbringt mir eine Leistung die ich WAHLWEISE annehmen kann oder auch nicht. Mit anderen Worten ich kann den Händler nicht dazu nötigen Bargeld anzunehmen und der Händler mich nicht Bargeldlos zu zahlen. In dem Fall entsteht kein Vertrag und keine Leistung und keine Pflicht zu zahlen.
"Schließlich bin ich ja nicht Derjenige der sich freiwillig für GEZ entschieden hat" Kommst du mit dem selben Argument auch bei anderen Beiträgen, Abgaben oder Steuern daher? Das ist doch total unsinnig...
Gilt das auch für den Einzelhandel? Bzw Supermärkte oder Discounter? Weil wie ich mitbekommen habe sind die verpflichtet Bargeld anzunehmen? Also meine Frage jetzt gilt das für alle oder sind Supermärkte/Discounter ausgeschlossen???
+Nathanael Rogalski Man muss schon ein wenig unterscheiden zwischen öffentlichem Recht (zwischen Staat und Bürger/Unternehmer) und Privatrecht.... Der Staat kann grundsätzlich den Bürger zwingend und ggf sogar Gewalt anweden (Gewaltmonopol). Im Privatrecht gibt es weder Zwang noch Gewalt, es herrscht Vertragsfreiheit. Und im Rahmen dieser kann man ziemlich frei Sachen aushandeln, beispielsweise auch: Keine Annahme von 200€ und 500€ Scheinen. Allerdings NUR vor Vertragsabschluss (Beispiel Tankstelle: direkt an der Zapfpistole und nicht erst an der Kasse!). Sollte das Schild nicht an der Zapfpistole hängen/kleben und ich tanke dort ist es ja bereits zu einem Vertragsabschluss gekommen (konkludentes Handeln) jetzt gilt es für den Verbraucher seine Schuld zu begleichen und dabei ist dann natürlich jedes gesetztliche Zahlungsmittel zu akzeptieren - auf freiwilliger Basis kann man auch noch ganz viel Anderes akzeptieren (EC, Kreditkarte, Goldstaub......) Nachtrag: Sollte mich der Tankwart ärgern wollen, nachdem man ihn darauf hingwiesen hat, dass ein Vertag zustande kam(weil das Schildchen erst an der Kasse stand) und er meinen 500€-Schein nun annehmen MUSS, immer schön daran denken, dass es keine Pflicht zur Herausgabe von Wechselgeld gibt :)
Nun ja, Sie haben vielleicht in diesem Fall Recht! Aber, es gibt ein Urteil vom März 2019 das besagt das GEZ auch Bar bezahlt werden kann! Dann sollten alle nochmal richtig recherchieren!! Denn in Anderen Videos wird dem hier gesagten widersprochen !
LASST DIE BEZAHLTEN DOLDIES MAL LABERN!!! HIER DIE NOTWENDIGEN FORMULARE FÜR EUCH: www.mmnews.de/vermischtes/121183-urteil-gez-jetzt-bar-bezahlen www.meinungsfreiheit-jetzt.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-18_GEZ_Widerruf-Einzug-1.pdf www.meinungsfreiheit-jetzt.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-18_GEZ_Barzahlung-RFG-1.pdf www.meinungsfreiheit-jetzt.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-18_GEZ_Meine-Daten-nach-DSGVO-1.pdf
In einer Sache muss ich noch einmal nachfragen, da geht es um ein Wort. Sie sagen die GEZ (die eigentlich gar nicht mehr so heißt) MUSS nicht auf das Geld verzichten. Das habe ich einmal anders gehört, als Anstalt des öffentlichen Rechts DARF der Rundfunk Beitragsservice (ich glaube so heißt das jetzt) nicht auf das Geld verzichten, um Willkür vorzubeugen. Auf der anderen Seite frage ich mich wie das ist, mit Menschen die kein Konto haben. Dürfen die aufgrund ihrer Kontolosigkeit so benachteiligt werden? Denn offen gesagt das meiste kann ich auch mit Bargeld kaufen, nur beim Rundfunkbeitrag, zu dem ich gezwungen werde, kann ich das nicht in Bargeld tun.
MarkVonPlay Wie der Name bei aufmerksamem Lesen vermuten lässt, steht er für das, was früher die Gebührneinzugszentrale war, die wiederum die Gebühren einzog. Das, was du meinst war vor 2013 die Rundfunkgebühr und wurde fällig, wenn ein Rundfunk-fähiges Gerät im Haushalt vorhanden war und wurde am 1. 1. 2013 durch den Rundfunkbeitrag ersetzt, der für jeden Haushalt berechnet wird. Dies wurde auch deswegen gemacht, weil der Großteil derer, die keine Rundfunkgebühr bezahlten, dies nur aus Kostengründen tat.
Sprach-Statistiken Du erzählst mir nichts neues. Ändert aber nichts daran, dass es trotzdem eine Zwangsabgabe ist, bzw. schon immer war. Das Einzige was sich geändert hat ist, dass man heute nicht mehr um die Zahlung herum kommt, indem man angibt keine empfangstauglichen Geräte zu besitzen und den Kontrolleuren die Türe vor der Nase zuhaut.
Wenn ich das richtig verstehe, ist das in der Schweiz anders: „Art. 3 Annahmepflicht 1 Jede Person ist gehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen. Umlauf-, Gedenk- und Anlagemünzen werden von der Schweizerischen Nationalbank und den öffentlichen Kassen des Bundes unbeschränkt zum Nennwert angenommen. 2 Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“ www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994336/index.html Nur leider kriegen wir hier keinen solchen Aufstand auf die Beine. Ich habe letztes Jahr eine kleine Zugreise auf mich genommen (hab eh Bahnabo) und habe vor Ort bar bezahlt, auch mit Münzen. Die Erhebungsstelle für die Gebühren heisst bei uns Serafe. #rettetdasbargeld
Bei ebay gibt es die Option Barzahlung bei Abholung. Bei Steam kann ich mit PaySafe Karten bezahlen was ja schon fast Barzahlung ist. Ähnlich bei Amazon mit Geschenk-gutscheinen. Also es gibt schon die Möglichkeit bei Onlinhändlern Bar zu zahlen es ist halt meist über einen kleinen Umweg einige bieten ja sogar Nachnahme an.
Herr Solmecke, der Beitrag ist nun schon fast ein Jahr alt. Der Wiederstand gegen die Zahlung der Zwangsabgabe (Zwecksteuer) wächst zusehens. Zunächst einmal die Frage: Kann ein Staatsvertrag formaljuristisch nicht nur zwischen zwei Staaten geschlossen werden? In welchem Gesetz ist die Zahlungspflicht auf Basis dieses Vertrages geregelt? Können Bescheide nicht nur durch "Behörden" erstellt werden? Ist der Beitragsservice von ARD und ZDF eine nicht rechtsfähige Verwaltung? Wenn JA, wie kann sie dann Gebührenbescheide erstellen, da es sich offenkundig nicht um eine Behörde mit hoheitlichen Rechten, sondern um ein Firma handelt. Wie kann diese Firma, ohne individuellen Vertrag mit einem Nutzer, Forderungen durchsetzen? Ich hoffe das sie trotz der langen Zeit die vergangen ist, diese Fragen beantworten werden.
Es wäre schön gewesen, hätten Sie mal beim Rundfunkbeitrag auf die Grundgesetzwidrigkeit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 verwiesen...
Vielen Dank für die Aufklärung. Wenn man dem Landesrundfunk Bargeld anbietet, dann wird er es gerne nehmen.Die Frage stellt sich doch nur, ob er es ablehnen kann und das abgelehnte Angebot der Zahlung nicht als zahlungswillig anerkannt wird, weil bargeldlos gezahlt werden muss. Das steht aber nirgends, so weit ich weiß. Deshalb kann man sich aussuchen wie man zahlt, falls man zahlt. Wenn man nicht zahlen will, dann sollte man nicht zahlen. Die Rechtsgrundlage wird geprüft und bis zur Entscheidung sollte man Widerspruch oder Aussetzung beantragen. Das beschäftigt die auch zusätzlich.
Im Umkehrschluss gibt es aber auch keine Pflicht eine Kreditkarte oder ein Bankkonto zu besitzen . Wie soll man dann bezahlen , wenn nicht mit Bargeld " ?
Gilt das auch für Vertragsstrafen, bspw. auf privaten Parkplätzen? Wenn das Unternehmen in einer anderen Stadt sitzt, muss ich dann dort hinfahren, um die Strafe zu bezahlen oder kann ich verlangen, dass sie in meine Stadt kommen?
Herr RA Solmecke, Sie sollten sich möglicherweise mal den aktuellen Verfahrensstand auf der Webseite von Herrn Häring ansehen. So richtig scheinen Sie da nicht informiert zu sein. "Aktuelles vom Bargeld-Prozess: Stand 16. 06. 2020": norberthaering.de/aktuelles-vom-bargeld-prozess-stand-11-9-2019/
Nur wenn ich bei Amazon und Co. was kaufen mache ich das in der Regel freiwillig und schließe mit Amazon einen Vertrag, bei der GEZ liegt beides nicht vor.
Eine Frage mal an die Kanzlei WBS und an sie Herr Solmecke. Wie stehen sie eigentlich zur Zwangsabgabe? Ist das ihrer Meinung nach richtig? Und wenn ja..... WARUM????? und wenn nein... Wie bekommen wir die weg??? Grüße aus Aachen
Gibt es denn ein Gesetz, das mir vorschreibt, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlen darf? Und der Vergleich mit Amazon und Onlinehandel hinkt auch deswegen, da die sich ja auf Geschäftsbedingungen stützen, die ich nicht annehmen (ich werde ja gefragt, ob ich die Geschäftsbedingungen akzeptiere) muss. Ich kann ja schließlich auch woanders einkaufen. Mache ich mich, und darum geht es ja, strafbar, wenn ich auf Barzahlung bestehe und deswegen, wenn Rundfunkanstalt und Beitragsservice mein Geld nicht annehmen, meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann?
"... auf EURO lautetende Banknoten..." Definition Banknote: "Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land oder Währungsraum als (in der Regel gesetzliches, als reines Kreditgeld vom Staat garantiertes) Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution (Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden Nominalwert einer Währungseinheit lautet. Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten zählen neben Münzen zum Bargeld."[1] Kurz gesagt, Banknoten sind Bargeld. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. [1] de.m.wikipedia.org/wiki/Banknote
Bei Onlinehändlern muss man eine AGB akzeptieren, beim Rundfunkstaatsvertrag nicht. Eigentlich führt sich das auch wieder ad absurdum, ich muss was bezahlen was ich nicht will und muss auch noch so bezahlen wie die es wollen.
Hallo Herr Solmecke, ich habe gerade Ihr Video gesehen, in diesem erwähnen Sie den Rundfunkstaatsvertrag, ist das nicht ein Vertrag welcher zu Lasten dritter abgeschlossen wurde? Und ist so etwas nicht eigentlich unzulässig? Viele Grüße PS Super Kanal 👍
so so Der Staatsvertrag besagt das wir zahlen Müssen?? Und wiederum Steht auch im Gesetzbuch (Das keine 2 Parteien ( GEZ + die Länder ) einander einen Vertrag Abschließen Dürfen wo eine 3te Partei ( Das Volk )benachteiligt wird.) Machen wir uns den dann überhaupt Strafbar wenn wir nicht Zahlen???
"Der Staatsvertrag besagt das wir zahlen Müssen??" Staatsverträge sind Gesetze und auch durch das Landesparlament zustimmungspflichtig. "Und wiederum Steht auch im Gesetzbuch (Das keine 2 Parteien ( GEZ + die Länder ) einander einen Vertrag Abschließen Dürfen" Welches Gesetzbuch? Das BGB? Das BGB ist Privatrecht und Staatsverträge sind öffentliches Recht, zumal das BGB auf Staatsverträge keine Anwendung findet.
Gerade was von Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer gehört, der genau das Gegenteil sagt. Wenn ich bei Amazon bargeldlos bestelle dann weil ich etwas bestellen möchte! Die Zwangsabgabe möchte ich aber nicht zahlen!
Ich werde weder die GEZ Gebühren Überweisen weder noch Abbuchen lassen ich Zahle Bar und wenn es Eine Schufaeinträge gibt das ist auch Egal Weil Zwangsgebühren Noch bin ich ein Freier Bürger Noch
Auch wenn es schpn etwas älter ist, muss ich hier doch mal ne Frage loswerden (hab den Clip gerade erst gesehen): Wenn man also die Barzahlungsmöglichkeit quasi verweigert (Mehrkosten bei der Bareinzahlung in der Bank), dann müsste man doch auch im Gegenzug verlangen können, dass man eine gültige Zahlungsbestätigung (Quittung) erhält. Und zwar gültig im juristischen Sinne. - Das dürfte aber im Grunde genommen nicht möglich sein, da Giralgeld eigentlich kein legitimes Zahlungsmittel ist, sondern nur die Banknote (Geldschein) bzw. die Münze. Wenn man also auf einen solchen Beleg bestehen würde (wozu man mMn. das Recht hat), wäre die GEZ ja im Prinzip gezwungen, eine Barzahlungsmöglichkeit anzubieten, ohne dass es hier zu Mehrkosten für den Zahlenden kommt. Oder hab ich jetzt nen Denkfehler?
Das heißt, für eine Leistung, die ich nicht bestellt habe, müsste ich ein Bankkonto eröffnen oder zumindestens eine Bareinzahlung bei einer Bank auf das GEZ Konto leisten?