Mal mit einem Like Gepusht... +Gamer10222 wäre schön gewesen wenn du es mit nem #FragWBS makiert hättest und evtl ne konkrete frage gestellt hättest... Daher schmeiß ich mal eine Wichtige frage in die runde.... Hätte die Bundesregierung - zb. nach dem Erreichen des Pettitions Quorums - über die "OptOut-Klausel" die Allen Mitgliedsstaaten zusteht, die Umsetzung der TPD2 "umgehen" können? Bzw Stoppen bzw nicht Umsetzen brauchen? The House of Lords in UK hat einen Antrag innerhalb ihrer Regierung gestellt, die TPD2 nicht in Nationales Recht umzusetzen..... Wie geht das, wenn von seitens der Bundesregierung behauptet wird, die umsetzung ist pflicht und bindend??
ich fand das BGB zu lesen sehr interessant. gelesen habe ich nun schon GG, BGB, HGB, und fast alles was mit Arbeitsrecht zu tun hat. Ich finde es kann nicht schaden, einen groben Überblick zu haben und dann wird man auch nicht so oft über den Tisch gezogen.
paddy100ful Es ist eine legitime Challengefrage. Da wir hier auch sicher junge Zuschauer haben, wird es interessant, wie Herr Solmecke diese Frage beantworten wird. ;)
Wie "entsteht" rechtlich ein Kind? Wie wird rechtlich ein Kind seinen Eltern zugeordnet? Bei Frauen meist relativ leicht, aber wie kann ein Mann zu einem "rechtlich anerkannten Kind" kommen?
Ich finde leider, dass ein wesentlicher Aspekt nicht ganz vollständig wiedergegeben wurde. Das Initiativrecht muss als solches bei der Betrachtung des Gesetzgebungsprozesses zum einen erwähnt werden und weiterhin sind es nicht nur Referenten in den Fachministerien, die Vorlagen ausarbeiten. Das Initiativrecht haben neben der Regierung nämlich auch das Parlament und der Bundesrat.
#fragWBS #challengeWBS Darf ich meinen Hauseingang/Haustüre Video-überwachen? Was ist mit Personen die dagegen sind aber beruflich an die Haustüre müssen wie Post-/Paket-boten? Und wie ist die Rechtslage bei Kamera Attrappen und Warnschildern, die den Eindruck einer Überwachung vermitteln? (Privathaus, Eigentümer und Haus Besitzer samt Grundstück, keine Mieter)
#FragWBS #ChallangeWBS Wie WBS berichtete: "Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 15. November 2007 (Az.: III ZR 247/06), dass die von Premiere verwendeten AGB-Klauseln teilweise unwirksam sind." Meine Frage dazu: Ist dieses Urteil nun automatisch auf die anstehende Preiserhöhung seitens SKY anwendbar und kann ich somit von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
+ActrimuS geile Frage, aber denke schon... Ach ja übrigens hab ich beim NAchschlagen im STGB gesehen, dass dort auch noch die alte Rechtschreibung benutzt wird (scheint dort wohl auch keinen Einfluss zu haben).
+ActrimuS Gut, für ne Zeitung sind Rechtschreibfehler eher peinlich... Wobei ich in kleineren Gratis-Zeitungen ("Schaumburger Wochenblatt" z.B.) oder Online-Ausgaben von bekannten Medien (u.A. heute.de) schon gelegentlich Rechtschreibfehler gefunden habe. Ich denke in Gesetzen ist das egal. AGB sind ja oft noch nicht mal auf Deutsch, obwohl sie es sein sollten. Wobei AGB ja von Juristen geschrieben werden (bzw. deren "Fachangestellten") u man von denken auch erwarten kann, dass sie die Rechtschreibung beherrschen...
Phil Smith Ich bezog mich bei den Zeitungen auf die alte Rechtschreibung haha aber die aussage ist richtig. Finde den Punkt mit den AGBs auf deutsch auch gut, viele AGBs werden ja mit Googleübersetzer deutsch verfasst und sin z.T. komplett unverständlich! Sehr grenzwertig sowas. Da finde ich müsste man gegen klagen können.
+ActrimuS Noch unverständlicher als Gesetzestexte doch sowieso schon sind? XD XD Da denkt man doch eh schon, wer spricht diese Sprache, war das Google, oder? XD XD (Ich kenne den Google Übersetzer - so was von nutzlos, obwohl von Google...)
+PplusS Ganz so einfach ist das nicht. Die von Lobbyisten verfassten Gesetze müssen noch mühsam von den Politikern abgeschrieben werden (Selbstredend erst nach Übergabe der schwarzen Koffer).
Ich stelle auch mal einen Mißstand fest: Es schauen einfach zu wenig RU-vidr den WBS-channel. Also bitte ich um einen Gesetzesentwurf das jeder RU-vidr mindestens 1mal pro Woche ein Video von WBS schauen sollte ^^
+NANO-Nils: Ich stelle als Missstand fest, dass die "neue" Rechtschreibung nicht beherrscht nach der das Wort Missstand verutlich eins der schönen Wörtern mit drei gleichen Buchstaben hintereinander ist (ich führe über die Wörter gerade eine Liste XD)
§ 242 StGB Diebstahl: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Sehr gutes Video! Das zeigt, dass der Staat seriös handelt, und wir gute Gesetzesbildung haben. Nur selten kommt irgend ein Schrott raus... Aber man beachte die Gesetze, die nicht in den Medien nicht groß diskutiert werden. Es beschwert sich nur am ende jeder, dass die Regierung nichts macht.
Also als jemand, der gerade für sein mündliches Abi in Wirtschaft&Recht lernen muss, muss ich schon sagen, dass das BGB schon sehr unterhaltsam ist *hust* *hust* Da wäre das StGB wahrscheinlich doch spannender ...
***** Haha, das stimmt allerdings. Aber du musst zugeben, dass der dreigeteilte Kaufvertrag im BGB nicht ganz so fesselnd ist, wie Mord und Totschlag ;)
§ 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Fußnote
#challengewbs was ist, wenn ich Software (im Internet) auf einem Datenträger kaufe, das Siegel entferne aber dann, den mir vorher nicht bekannten AGB, nicht zustimmen möchte? Darf ich dann trotzdem noch von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Online erlischt dein 14-tägiges Widerrufsrecht nicht/ nie da es gesetzlich vorgeschrieben ist u du die Möglichkeit haben musst das Produkt zu testen u dafür darfst es natürlich auspacken/ Siegel brechen, installieren u auch 14 Tage nutzen, darin besteht halt der Test. Vermutlich darfst du bei Lebensmittel auch eine kl Menge probieren, aber halt nicht alles aufessen, aber Software darfst du vollumfänglich benutzen. Ich weiß nicht, ob du von Medien auch Kopien (ohne Kopierschutz zu knacken) machen dürftest, aber wer kontrolliert das schon?
MyChannel Wie soll man ein Produkt testen, wenn man es nicht auspacken darf?! Im Einzelhandel hast du sicher recht, online wohl kaum. Außerdem sind dort große Firmen extrem kulant u nehmen mit Unter auch verschmutzte, zerstörte etc Ware...
#challengewbs #fragwbs mach ich mich strafbar wenn ich bei onlinediensten wie beispielsweise PayPal ein falsches Geburtsdatum angeben, weil man nicht 18 ist ?
+oli_-go99 Aus dem Wirtschaftsunterricht kann ich dir schon mal sagen, dass, wenn du unter 18 bist, alle Verträge mit PayPal unwirksam sind, da deine Eltern zustimmen müssten (frage mich wie das online gehen soll). Ich denke mal, wahrscheinlich sind die Verträge ungültig wenn du ein falsches Alter angibst. PayPal ist wahrscheinlich offiziell keine Bank, also müssen die wahrscheinlich nicht offiziell dein Alter bzw. deine Identität prüfen, aber denke mal die Verantwortung liegt bei denen. Ich weiß nicht welche Straftat da vorliegen sollte. Ich denke Betrug und Urkundenfälschung scheiden. Du hast ja keinen finanziellen Vorteil zum Schaden anderer daraus (Betrug).
Was ist mit den "alten Gesetzen"(vor 1945), die angeblich, laut vieler Internetseiten, noch immer gültig sind? Wenn das so ist, warum wird das dann nicht abgeschafft?
Sadakazu Yoshikawa Ja, das stimmt, aber das ist die einzige Norm in der Hinsicht. Bei Männern müsste man über das allgemeinere Delikt des § 224 I Nr. 1, 2 StGB gehen.
§ 211 StGB - Mord: (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
#FragWBS Wenn man ein Spiel installiert wird man ja immer gefragt ob man den Nutzungsbedingungen zustimmt, wenn man diesen nun nicht zustimmt, weil man mit der Verwendung der Daten nicht einverstanden ist, kann man das Spiel dann in den Laden zurückbringen?
+Peter Zwegat Der Vertrag mit den Spieleentwicklern ist nicht teil des Kaufvertrages mit dem Spielehändler, also wird es wenn nur aus Kulanz zurückgenommen.
Dann stimmst du vor dem Kauf vermutlich AGB zu in denen schon was von den Nutzungsbedinungen steht bzw. vermutlich musst du schon AGB für die Registrierung der Verkaufsplattform akzeptieren und dort wurde das schon geregelt. Ich hab mir noch nie AGB durchgelesen und beim kein Anwalt...
Leider wird auf diesem Kanal keineswegs das Leben eines Rechtsanwaltes dokumentiert. Richtige Anwälte haben in der Regel keine Zeit um jeden Tag Rechtsvideos zu drehen. Außerdem sind die meisten Fälle auf diesem Kanal sehr unseriös und teilweise falsch geprüft.
+Dr. jur. Christian Arnold Ich denke der Kanal dient nicht hauptsächlich der Dokumentation, sondern teils der Information teils der Unterhaltung. Wilde Beuger Solmecke ist eine sehr große und ich würde sagen auch erfolgreiche Kanzlei. Wo sehen Sie Beispiele für unseriöse Fälle?
Mit Karte hätte der Dieter seinen Kaffee bei seiner Annemarie und den eigenen Kindern bestellen müssen.... Wer leitete denn deren Familien Unternehmen jetzt wirklich.... Grins.... Eine Insolvenz sollte es nicht werden aber das sollte anders geklärt werden.... Mich gibt es auch als Privatperson....
Wenn ich jemandem drohe das ich erzählen würde das er eine Straftat begangen hat. ist das illegal da ich ja sozusagen damit drohe dem Strafgesetz nachzukommen indem ich eine Straftat melde
+Arne Schoenegge Kommt auf die Straftat an. Liegt keine Straftat vor, machst du dich zumindest einer Verleumdung schuldig. Liegt eine Straftat vor, muss man sehen, ob diese anzeigepflichtig ist. Ist sie es nicht, kann dir nach Strafrecht nichts, vielleicht aber zivilrechtlich etwas vorgeworfen werden. Ist sie es, kann es straf- und zivilrechtlich Ärger geben.