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LOF - Kontrolle. Traktor, Anhänger und mögliche Verstöße im Verkehr. 

Felix Kralik
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Hallo, hier geht es um
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger,
folgende Themen werden angesprochen:
Zulassung, Versicherung, Steuer, Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsschilder, Mitzuführende Gegenstände, Fahrpersonal- und Güterkraftverkehrsrecht, und mehr...
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Ihr möchtet den Verkehrsrechtskanal unterstützen?
Weil euch die Inhalte gefallen oder der Kanal euch helfen konnte?
Das könnt ihr gerne über eine kleine freiwillige Spende:
Mittels Paypal an felixkralik@hotmail.de
Hinweise dazu:
- Der Kanal ist mein Freizeitprojekt.
- Das Videoerstellen und das Aufrechterhalten des Kanals (hier insbesondere viele Anfragen in den Kommentaren) benötigen sehr viel Zeit.
- Das Videoerstellen besteht zB in der Regel aus:
juristischem Belesen in der Thematik, Erstellen einer Lehrpräsentation, Besprechen der Präsentation, Schneiden der Videos, Hochladen und etliche Einstellungen bei RU-vid. (ca. 5 - 10 Stunden pro Video)
- Google erlaubt nicht den Kanal zu monetarisieren (Geld durch Werbung), ohne genaue Angabe von Gründen, aber vermutlich da es zu nah an Rechtsberatung dran ist.
- Falls ihr mit eurer Spende im nächsten Video genannt werden wollt, schreibt das gerne dazu, dann blende ich es ein.
- Eure Spende ist vermutlich nicht steuerlich absetzbar, da nicht gemeinnützig o.ä.
In diesem Sinne, wenn es euch gefällt, könnt ihr den Kanal so ein wenig supporten, es muss nicht viel sein :)
Ich danke
Felix
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00:00 Intro
00:25 lof - Zugmaschine
01:00 Mitzuführende Gegenstände
01:33 Fahrerlaubnisklassen
02:35 Zulassung/Versicherung/Steuer
05:12 GüKG und FPersG
05:45 Geschwindigkeitsschilder
06:34 Funfacts
06:53 Outro

Развлечения

Опубликовано:

 

12 июл 2024

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Комментарии : 60   
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
Ihr möchtet den Verkehrsrechtskanal unterstützen? Weil euch die Inhalte gefallen oder der Kanal euch helfen konnte? Das könnt ihr gerne über eine kleine freiwillige Spende: Mittels Paypal an felixkralik@hotmail.de Hinweise dazu: - Der Kanal ist mein Freizeitprojekt. - Das Videoerstellen und das Aufrechterhalten des Kanals (hier insbesondere viele Anfragen in den Kommentaren) benötigen sehr viel Zeit. - Das Videoerstellen besteht zB in der Regel aus: juristischem Belesen in der Thematik, Erstellen einer Lehrpräsentation, Besprechen der Präsentation, Schneiden der Videos, Hochladen und etliche Einstellungen bei RU-vid. (ca. 5 - 10 Stunden pro Video) - Google erlaubt nicht den Kanal zu monetarisieren (Geld durch Werbung), ohne genaue Angabe von Gründen, aber vermutlich da es zu nah an Rechtsberatung dran ist. - Falls ihr mit eurer Spende im nächsten Video genannt werden wollt, schreibt das gerne dazu, dann blende ich es ein. - Eure Spende ist vermutlich nicht steuerlich absetzbar, da nicht gemeinnützig o.ä. In diesem Sinne, wenn es euch gefällt, könnt ihr den Kanal so ein wenig supporten, es muss nicht viel sein :) Ich danke Felix
@mariohelfert6180
@mariohelfert6180 3 года назад
Felix wie immer geniales Video, ich habe aber eine kleine Anmerkung und einen Wunsch😏 Anmerkung: Steuerfreiheit für die 25km/h lof-Anhänger ergibt sich aus § 2 (1) Nr. 6 c PflVG Wunsch: Schön wäre mal ein Video über 100km/h Anhänger, also technische Anforderungen und Verstöße 👍
@peterjensen9309
@peterjensen9309 Год назад
Sehr gut erklärt. Danke!
@peterrolffsen6375
@peterrolffsen6375 3 года назад
Ich liebe deinen Kanal! Super, dass ich auf Dich aufmerksam geworden bin. Mach bitte weiter so🙋‍♂️🧡
@Kettenschlepper
@Kettenschlepper 2 года назад
1:30 LoF Unterlegkeile sind entweder aus Blech oder Kunststoff mit vertikaler Wabenstruktur.
@ohneNamen_GER
@ohneNamen_GER 2 года назад
Beruflich bin ich viel im Verkehrsrecht unterwegs und habe deinen Kanal heute entdeckt. Wirklich eine gute Arbeit, die du da leistest. Respekt und Anerkennung! :) Hinsichtlich zulassungsfreien "lof"-Anhängern, die beispielsweise ohne 25-km/h-Plakette, zu schnell oder nicht zu "lof"-Zwecken geführt werden, bin ich aber arg misstrauisch, dass dies *kein* Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt darstellt. Es gibt da wohl ein Urteil vom OLG Koblenz (Urt. v. 10.11.1977 - 1Ss 527/77), leider ist das aber nicht öffentlich einsehbar (passt es überhaupt noch zur aktuellen Rechtslage - 45 Jahre später?). Ich habe deutliche Zweifel daran, wieso kein Verstoß vorliegen soll. Die FZV ist eigentlich eindeutig und besagt, dass die Zulassungsfreiheit eben nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben wird. Und wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann besteht doch eine Zulassungspflicht - und das hast du ja auch korrekt dargestellt. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht eine Versicherungspflicht grds. für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vor. Ich bezweifle, dass eine Versicherung des Zugfahrzeugs alle möglichen anderen Fahrten, Geschwindigkeiten und sonstige Fehlverhalten mitdeckt. Es geht ja nicht nur unbedingt um eine fehlende Plakette, denn wenn man bedenkt, dass die Anhänger keine Hauptuntersuchung brauchen und dann mit 40, 60 oder noch mehr km/h geführt werden, birgt das doch unkalkulierbare Risiken.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
Hallo, hier verweist das Lehrbuch auf 19 II StVG. Aber ja, zweifle selber.
@ohneNamen_GER
@ohneNamen_GER 2 года назад
@@felixkralik1400 Leider finde ich dazu keine aktuelle Rechtsprechung. Aber schön, dass ich nicht der einzige bin, der zweifelt. :D Am Ende lässt sich sicherlich ein Verdacht zunächst begründen, alles Weitere wird die StA entscheiden müssen. Und vermutlich wird sie es beim ersten Mal - wenn es zu keinem Schaden kommt - in diesem Fall oftmals eh einstellen, je nach Umstände.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
153 StPO :)
@ohneNamen_GER
@ohneNamen_GER 2 года назад
@@felixkralik1400 jawohl 😀
@heavybarbellsquats
@heavybarbellsquats Год назад
@@ohneNamen_GER Die auch heute noch absolut herrschende Meinung im einschlägigen Schrifttum geht davon aus, dass im Falle der unterlassenen Kennzeichnung nach § 58 StVZO oder der Überschreitung der Fahrtgeschwindigkeit von 25 km/h keine Straftat gem. § 6 PflVG vorliegt. Vertreter dieser Meinung wären z.B. die nachfolgenden: - Hentschel/König/Dauer - Straßenverkehrsrecht, 45. A. Rn. 16 zu Vor § 23 FZV - Stiefel/Maier - Kraftfahrtversicherung, 19. A. Rn. 31 zu § 6 PflVG - Krumm/Kuhnert/Staub/Weber - Straßenverkehrssachen, 2. A. Kap. 2 Rn. 256 - Conrads/Brutscher - Verkehrsrecht, 21. A. S. 448 - Brutscher - Verkehrsstraftaten, 11. A. S. 431 u. 432 - Blum/Huppertz/Baldarelli - Verkehrsstrafrecht, 2. A. Kap. 10 Rn. 27 - Huppertz, Bernd - Fachaufsatz "Geschwindigkeitsschilder an Fahrzeugen" in Verkehrsdienst, Ausgabe 08/2010, S. 226. Als Referenz-Urteile für diesen Standpunkt werden dabei immer wieder die folgenden angeführt: - BayObLG v. 21.01.1977 - 1 RReg 1 St 336/76 - BayObLG v. 28.11.1974 - 1 RReg 1 St 181/74 - OLG Hamm v. 13.05.1976 - 5 Ss 266/76 - OLG Koblenz v. 10.11.1977 - 1 Ss 527/77 - OLG Celle v. 07.06.1983 - 1 Ss 294/83. Ein Problem ist hierbei, dass die Urteile in der Literatur vielfach nicht in der hier dargestellten Langform, sondern nur anhand ihrer Fundstelle in veröffentlichten bezugnehmenden Fachzeitschriften angegeben werden. Aber auch bei vollständiger Urteilsangabe lässt sich zumindest in kostenlosen Datenbanken keine Volltextdarstellung finden. Die hier aufgeführten Urteile werden auch aktuell (2021/2022) noch immer in der Literatur berücksichtigt. Eine Mindermeinung bejaht in den o.g. Fällen allerdings eine Strafbarkeit, z.B. - König - Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Band 1, Rn. 15 zu § 6 PflVG - Mindorf - Verkehrskontrollen, Loseblattsammlung, Stand November 2018, l / H - 34. Verfasser von Fachliteratur sind aber in ihrer sonstigen beruflichen Funktion letztlich auch ein Abbild der Praxis, mitunter sogar Lehrende an Hochschulen und Universitäten. Die herrschende Meinung in der Lehre ebnet also auch den Weg für die praktische Rechtsanwendung. Und auch Richter werden sich in Streitfragen belesen und hierbei wiederum auf das Schrifttum zurückkommen. Die strafbarkeitsbejahende Literatur stellt darauf ab, dass für den nun zulassungspflichtigen Anhänger kein eigenständiger Vertrag nach § 1 PflVG besteht. Dies erkennt auch die strafbarkeitsverneinende Meinung an, bemerkt hierzu aber, dass ausweislich § 3 KfzPflVV und Punkt 1.1.5 der AKB 2015 ein mitgeführter Anhänger im Vertrag eines ordnungsgemäß versicherten Zugfahrzeugs aufgefangen sei und damit der materielle Versicherungsschutz bestehe. Teilweise wird angeführt, dass der Schutzzweck der Strafnorm, nämlich der Schutz der Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren aus dem Betrieb unversicherter Fahrzeuge, hier gar nicht entfaltet werden kann, da materiellrechtlich ja Versicherungsschutz besteht. Dem wird wiederum entgegengehalten, dass durch zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung dem gezogenen Anhänger verstärkt eine eigenständige Betriebsgefahr zugerechnet wird, was sich durch eine in einem BGH-Urteil entschiedene Haftungsquote von 50/50 zwischen den Versicherern von ZM und versicherungspflichtigem Anhänger verdeutlicht. Wenn die hälftige Haftung im Innenverhältnis aber zwingend sein soll, sei dies verstärkter Grund zur Ablehnung der Straffreiheit. Diese Entwicklung hatten die strafbarkeitsverneinenden Vertreter aber ganz offenkundig mitverfolgt und ihre Auffassung, es liege kein Vergehen vor, dennoch beibehalten. Durch die großzügige Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften in diesen Fällen gibt es aus jüngerer Vergangenheit leider keine mir bekannten Entscheidungen, die eine Klarstellung bringen. Zur Sache der Mitdeckung bestimmter Handlungen des Versicherungsnehmers: Der Wahrung eines materiell-wirksamen Versicherrungsschutzes ist § 6 PflVG ja sowieso häufig nicht dienlich. Etliche Verhaltensweisen, die versicherungsrechtlich zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, begründen allesamt keine Strafbarkeit, da nur entscheidend ist, dass überhaupt ein Versicherungsvertrag besteht. Im Anhängerfall ist es genau anders herum: Nach überwiegender Meinung besteht materiellrechtlich ausreichender Versicherungsschutz, nur formal liegt eben kein Versicherungsvertrag vor.
@introbeats8788
@introbeats8788 3 года назад
Gutes Video. Wie sieht’s aus, wenn alleine das 25 km/h Schild fehlt aber die 25 km/h eingehalten werden. Straftat nach 1 (6) PflVG und/oder OWi nach 3 (1) FZV? Würde mich über ein Video bzgl. Ahndung i.Z.m. roten Kennzeichen freuen. LG
@felixkralik1400
@felixkralik1400 3 года назад
Nur Zulassungsverstoß, 6 PflVG entfällt, wenn normalerweise Zulassungsfreiheit und Bedingungen nicht eingehalten, Versicherung des Zugfahrzeugs muss greifen. (Lehrbuchmeinung)
@holeechit1671
@holeechit1671 2 года назад
Was muss ich dann erfüllen wenn ich mit einem Einachser mit Anhänger fahre? Reicht dann nur das 25 km/h Zeichen am Anhänger?
@angelnco5499
@angelnco5499 Год назад
Moin, kannst du bitte nochmal über die einachsigen Geräte sprechen
@HeinerStorch
@HeinerStorch 2 года назад
Hallo, gute komprimierte Darstellung. Mal ein paar Fragen unter der Voraussetzung, der Traktor (ca 1500kg zGM, schwarzes Kennzeichen), ist nicht in einem LoF Betrieb angemeldet. 1) Kann ich dann grundsätzlich auch mit einem 25kmh Anhänger ( BE, zulassungsfrei? ), Kfz Kennzeichen des Treckers am Anhänger, z.B. Schnittholz für den Bau eines Carports fahren, Mutterboden für den Garten oder Schotter für den Wegebau holen? 2) Bis zu welchem Gesamtgewicht, wenn beim Trecker keine Zuglast eingetragen ist? 3) Kann ich mit L oder alter Klasse 3 Drehschemel-Anhänger ziehen? 4) Unproblematisch dürfte doch sein, auf einem 3.5to Anhänger - " zivile Zulassung als Pkw-Anhänger " ein Auto zu transportieren - oder? 5) Muss die (50mm) Kugelkopf-Zugvorrichtung am Trecker eingetragen sein oder genügt e-Kennung/Typenschild am Kupplungskopf/-Flansch? 6) Wie ist die Montage der Kugelkopfkupplung in einer verdrehsicheren Ackerschiene zu beurteilen, wenn damit im Bereich StVzo ( zivile) Anhänger gezogen werden?
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
Hallo. 1) Zulassungspflicht wenn kein lof Betrieb, das muss aber erstmal jemand feststellen.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
2) fahrerlaubnisrechtlich wenn bbH bis 25, dann zGM egal. Schau aber mal in den 42 StVZO bzgl Anhängelast, ob da etwas passt.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
4) unproblematisch
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
5) Bei sowas reicht regelmäßig die e Kennzeichnung (gemäß 21a und StVZO). Aber auch dazu gibt es ein Dokument (Übereinstimmungsbescheinung o.ä., evtl steht dort mehr drin).
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
6) bin ich überfragt Sorry, das müsste man mal sehen.
@brogamerfabi8177
@brogamerfabi8177 Год назад
Wenn man eine private Zugmaschine hat auf schwarzer nummer darf man dann einen grünen hänger für lof Zwecke verwenden bzw wenn der Hänger schwarz sein muss ist er dann unter 25km/h zulassungsfrei?
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Nicht zlassungsfrei, da kein lof Betrieb
@alfredalle4869
@alfredalle4869 8 месяцев назад
Wie verhält es sich eigentlich bei sogenannten Planwagenfahrten vom Traktor gezogen ,da sitzen ja teilweise 20 Leute auf den Anhänger ,braucht man da nicht einen Busführerschein ? .oder gibt es da Unterschiede bei 6- 25 oder 40 KMH ?.
@jannik7428
@jannik7428 2 года назад
Also wenn ich Ü 18 bin darf ich einen Bbh Trecker mit 60kmh und schwarzer Nummer fahren um pressen (lof Zwecks) zu fahren ?
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
Wenn du die Feklasse T hast.
@reneschnee6486
@reneschnee6486 Год назад
Hallo, Ich habe ein Kleingewerbe als Hausmeisterservice.Seh ich das richtig wenn ich meinen Hakotrac in die Betriebshaftpflicht Versicherung nehme dürfte ich damit fahren zum Transport von Grünschnitt, Äste usw.? Er fährt keine 20 km/h
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Was ist die genaue Frage?
@Mike22127
@Mike22127 2 года назад
Fallen Arbeitsmaschinen, welche als Anhänger gezigen werden unter § 10 VIII FZV?
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
4 II Nr 3 FZV
@uptothesky8169
@uptothesky8169 Год назад
ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-1_f0hpBb_U8.html in diesem Video heißt es, dass ohne das 25er Schild eine Steuerhinterziehung verwirklicht ist.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Beantragen, bzw hinweisen
@thomasdorn5623
@thomasdorn5623 2 года назад
Was ist, wenn man kein Gewerbe bzw. Unternehmen (LoF) hat? Habe Treker und Anhänger bis 25 Km/h
@heavybarbellsquats
@heavybarbellsquats 2 года назад
Dann wird die Ausnahme von der Zulassungspflicht aus § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a) FZV für den Anhänger nicht infrage kommen, weil als Halter eben (als juristische Person) ein LoF-Betrieb vorliegen muss. In der Folge kann der Anhänger also auch nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 c) PflVG von der Versicherungspflicht befreit sein. Bei Zweckeinhaltung kann der Anhänger aber nach eine der Varianten des § 3 Nr. 7 KraftStG 2002 trotzdem steuerbefreit sein.
@Mike22127
@Mike22127 2 года назад
Bleibt es bei der Fahrerlaubnisfreiheit, wenn ich das 6 km/h kfz mit Anhänger führe?
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
Ja, da kein Ausschluss im 4 Fev
@marcoamann592
@marcoamann592 11 месяцев назад
Wenn ich schwarze Kennzeichen am 25kmh Schlepper und am Hänger habe darf ich dann mit dem B Führerschein in den Wald zum Holz holen fahren mit einem Hänger größer 750kg ? Wo ist hier die Grenze?
@michaelpfanner3009
@michaelpfanner3009 4 месяца назад
Hallo, mit nur B darf der Traktor nicht größer als zul. Gesamtgewicht von 3,5 t haben und der Anhänger nicht größer als 750 kg. Mit BE darfst du Traktor max. 3,5 t + Anhänger max. 3,5 t Gesamtgewicht fahren.
@helix6609
@helix6609 Год назад
Wie verhält sich die Sachlage wenn 40kmh Schlepper zu Transportzwecken im Lohn mit schwarzen Kennzeichen mit 40 km/h anh. geführt wird? FSK CE ist klar aber muss auch Güterkraftverkehrsgesetz und Sozialgesetz beachtet werden?
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Hallo, ist das lof Zweck? und was meinst du mit Sozialgesetz?(Arbeitsrecht?)
@helix6609
@helix6609 Год назад
@@felixkralik1400 Nein kein LOF Zweck. Will I’m Weintet auf der Baustelle Kies mit der Mulde fahren. Greift dann das GüKG? Mit Sozialrecht hatte ich mich verkehrt ausgedrückt. Ich meinte damit das Fahrpersonalrecht. Muss ich dann gültige Module besitzen neben dem CE? Der Schlepper muss ja bis 40 km/h bbh über kein EG-Kontrollgerät verfügen soweit ich richtig informiert bin.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Hallo bin aktuell im Urlaub. Ich fasse Mal zusammen... die Fragen sind: Braucht man eine Lizenz nach GüKG. Muss man sich an Lenk und Ruhezeiten nach FPersG halten und braucht man eine Berufskraftfahrerqualifikation nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Also GüKG sehe ich keine Ausnahme.Beim Rest muss ich noch nachlesen. Wie weit ist der Transportweg? Beste Grüße Felix
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Fahrpersonalrecht ist Ausnahme nach Artikel 3 EuVo 561 2006
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzausnahme in§ 1BKrFQG
@wwiewerner5374
@wwiewerner5374 Год назад
⚠️⚠️Hallo mein lieber,⚠️⚠️ wie ist das mit ein Quad LOF Zulassung Ackerschlepper Zugmaschine steht drin in den Papieren zugelassen in den Papieren 98 KMH fährt das Quad laut Papiere. Je nach Wetter kann es aber bist du 120 KMH fahren wie ist das mit der Erlaubnis? Kannst du mir da bitte eine Rückmeldung schicken? Vielen Dank für die Mühe schon mal ganz lieben Gruß W wie Werner
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
Geht es darum, welche Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist, oder ob es sich um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis handelt?
@wwiewerner5374
@wwiewerner5374 Год назад
@@felixkralik1400 erst mal vielen vielen vielen Dank für die Antwort für die Mühe Autoführerschein Klasse drei braucht man dafür, dass weiß ich ja Aber wie ist das wenn Ackerschlepper drin steht und wenn man angehalten wird und man kein eigenen Acker Bauernhof hat eigentlich? Habe gehört das ist ein Ärger geben könnte wegen der LOF Zulassung als Ackerschlepper Und irgendwo stand was mit Höchstgeschwindigkeit nur 60 aber mein Fahrzeug ist zugelassen in den Papieren mit einer Geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit von 98 kann aber teilweise 120 fahren. Wie ist das mit der Erlaubnis da? vielen vielen Dank schon mal für die Mühe für die Rückmeldung. Das schätze ich sehr für deine Hilfe vier empfehlen Dank schon mal ganz liebe Grüße und bleibt gesund
@felixkralik1400
@felixkralik1400 Год назад
@@wwiewerner5374 wenn es lof Ackerschlepper Zulassung hat, ist die Frage, ob du Steuern bezahlst oder steuerfrei zugelassen hast, ich denke da du als Privatperson zugelassen hast zahlst du aber steuern. Falls es steuerfrei zugelassen und du fährst ohne lof Zweck wäre es Steuerverstoß. Kommt das mit dem 120 kmh durch Manipulation? F wie Felix
@wwiewerner5374
@wwiewerner5374 Год назад
@@felixkralik1400 danke für die Antwort Ja ich bezahle Steuern und in den Fahrzeugpapieren steht 98KMH ohne dass ich was gemacht habe fährt aber das Fahrzeug je nach Wetter zwischen 105 bis 120 kommt aufs Wetter an dann. Fahrzeug alles original Hersteller. Lg
@wwiewerner5374
@wwiewerner5374 Год назад
Ach ich wusste gar nicht, dass man auch LOF zulassen kann, ohne dass man Steuern bezahlen muss, man lernt immer dazu.
@manuelahildebrand8283
@manuelahildebrand8283 2 года назад
Die 174 erlaubt das außerhalb der LOF zu Führen
@be_Invincible_
@be_Invincible_ 2 года назад
Wenn ich mit dem LOF Anhänger schneller als 25 km/h fahre, wogegen verstöße ich alles.
@felixkralik1400
@felixkralik1400 2 года назад
Fahren ohne evtl. (Straftat 21 StVG) Zulassungsverstoß (3 FZV Owi) Wenn kein lof Zweck Steuer ( Straftat oder Owi 370 AO)
Далее
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