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Massenkarambolage ! Was gilt bei der Schadensabwicklung ? 

PS/Rechtsanwälte für Verkehrsrecht
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Massenunfälle oder auch Massenkarambolagen auf deutschen Autobahnen, ich habe dieses Jahr schon von mehreren gehört, zuletzt auf der A81 bei Heilbronn.
Wen ich nun in einem solchen Unfall mit vielen Fahrzeugen involviert bin, was passiert, wie läuft die Abwicklung.
Für sog. Massenkarambolagen gibt es eine vereinfachte Regelung der Versicherer.
Liegt eine Massenkarambolage vor, werden die Unfallschäden von der jeweiligen eigenen Haftpflichtversicherung reguliert. Diese übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen, sowie die Schäden am Auto. Das alles unabhängig von der Frage, ob man eine Kaskoversicherung für das Auto abgeschlossen hat. Der eigene Schadensfreiheitsrabatt wird auch nicht belastet.
Also bei dem ganzen Ärger eine positive Abwicklung.
Aber wann greift diese freiwillige Regelung der Versicherer zur Massenkarambolage?
1. es müssen mehr als 40 Fahrzeug an dem Unfall beteiligt gewesen sein, ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, reichen bereits 20 Fahrzeuge;
2. die Polizei darf keinen Unfallverursacher festgestellt haben.; ist ein Unfallverursacher festgestellt, sind die Ansprüche bei dessen Versicherung geltend zu machen;
3. das Unfallgeschehen muss in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
Der Gesamtverband der Versicherungsindustrie entscheidet in einer Kommission, ob ein Unfallgeschehen als Massenkarambolage anerkannt wird.
Sollte keine Massenkarambolage vorliegen, bleibt jedem Unfallbeteiligten nur übrig, seine Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen, die das jeweilige Fahrzeug beschädigt hat. Hier liegt die Schwierigkeit oftmals darin, dass sich im nach hinein das Unfallgeschehen gar nicht mehr rekonstruieren lässt. Wer in einem solchen Fall keine Kaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, bleibt auf seinem Schaden sitzen.
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Weitere Infos finden Sie auf unserer Webseite: www.ps-verkehrsrecht.de
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RECHTSANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
Die Rechtsanwaltskanzlei PS/Rechtsanwälte stellt sich vor. Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Preuss und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ingo Sartor bieten Einblick in die Anwaltskanzlei PS/Rechtsanwälte aus Dortmund.
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Ihr Anwalt für Verkehrsrecht,
Matthias Preuss

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1 ноя 2023

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