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Muss ich immer eine (schriftliche) Äußerung als Beschuldigter abgeben? 

Rechtsanwälte Noack und Kollegen - Berlin
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Als Beschuldigter sind Sie verpflichtet, eine Äußerung zu persönlichen Angaben zu machen. Ansonsten haben Sie das Recht zu schweigen und sich selbst nicht zu belasten. Wie es zur falschen Verdächtigung kommt und ob Sie eine Teilaussage machen dürfen, erläutert Rechtsanwalt Thomas Noack.
MEHR ÜBER THOMAS NOACK
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ÜBER RECHTSANWALT THOMAS NOACK
Seit 1996 ist Thomas Noack als Rechtsanwalt tätig. Seine Fokussierung dokumentierte er mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Viele Jahre war er ehrenamtlich als Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin tätig und führte Sachverständigenschulungen u. a. für die GTÜ durch. Auch heute unterrichtet er an der Universität Bremen. Als häufiger Interviewpartner für Verkehrsrecht wird er außerdem regelmäßig durch den Berliner Rundfunk 91.4, die 88.8 Expertenrunde des RBB, das ZDF, ntv und N24 angefragt.
In seiner Kanzlei ist ein kurzfristiger Termin auch abends und am Sonnabend möglich. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern telefonisch an die Kanzlei.

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5 сен 2024

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