Als Immobilienmakler fürchtet man die schlechten Bewertungen von Kunden auf den Immobilienportalen und auf Google. Wie kann man sich wehren, wenn diese ungerechtfertigt sind. Wie hoch ist das Risiko, als Makler von gemeinen Kommentaren auf Facebook oder im Internet heimgesucht zu werden und muss man das hinnehmen? Wie teuer ist eine Löschung und wie kann man das gegenüber Google durchsetzen?
Dies ist Teil 3 Der Miniserie über Internetrecht für Makler und Sachverständige. Vielen Dank an Herrn Florian Wagenknecht, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, Kanzlei Tölle Wagenknecht Wulff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bonn (www.tww.law)
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Mein Name ist Stephanie Schäfer. Ich bin von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Immobilien. Mein Gutachterbüro ist in Rheinbach bei Bonn. Ich bin tätig im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen und in Bonn. Wenn Sie sich für Gutachterthemen interessieren, besuchen Sie auch meine Homepage unter www.schaefer-bewertung.de
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23 авг 2020