Egal was von der Polizei kommt: Ich sage nie mehr, als nötig ist, meist weniger. Wenn es hart auf hart kommt, gibt es den Anwalt, der ist vom Fach und weiss, was zu tun ist (und hier sollte man auch nicht mehr tun oder sagen, als der Anwalt vorgibt, sonst nützt einem der beste Anwalt nichts, wenn man dem in den Rücken fällt) ...
Deshalb das Fahrzeug zum Schein an einen tschechischen Automobil-Club verkaufen für die sybolische Summe von einem Euro, den Club haben wir selber gegründet und wartet auf weitere Klienten, dann das vormals eigene Fahrzeug zurück-mieten mit einem offiziellen Mietvertrag und schon hast Du ein tschechisches Fahrzeug mit tschechischen Nummernschild und wirst in Ruhe gelassen, solange man nichts wirklich blödes macht, denn es gibt bis jetzt - Stand meines Wissens - kein Auslieferungsabkommen oder dergleichen mit der Tschechischen Republik, und bis jetzt war dem auch so. Dieser Club existiert seit über 3 Jahren! Das funktioniert!!!
Aber wie läuft das mit dem Auskunftsverweigerungsrecht praktisch? In dem Moment wo ich davon Gebrauch mache, weiß doch die Behörde, dass ich selbst gefahren bin. Im Prinzip kann ja jeder das Zeugnis verweigern weil "angeblich" ein naher Angehöriger gefahren ist. Muss das die Behörde so immer hinnehmen? Mal ne allgemeine Frage: wenn ich vor Gericht als Zeuge die Aussage verweigere, um mich nicht selbst zu belasten: Was passiert denn, wenn der Richter nicht erkennen will wie ich mich mit einer Aussage selber belasten könnte? Wie geht es dann weiter?
Nein, der Polizist kann zwar daraus schlussfolgern, dass du gefahren bist, aber *beweisen* kann er es nicht. Kein Richter verurteilt jemanden wegen einer logischen Schlussfolgerung eines Polizisten. Deswegen haben Blitzer eine Kamera, damit man den Fahrer fotografieren kann und beweisen kann wer gefahren ist. Ist das Bild unscharf oder andersweitig nicht verwertbar UND es wird keine Aussage gemacht hat die Polizei in der Regel keine andere Möglichkeit als das Verfahren einzustellen. Dazu noch was anderes: Die Justiz kann weder hellsehen noch ist sie allmächtig, noch interessieren sie sich für dich. Am Ende des Tages will jeder Beamte nachhause zur Frau und Kinder. Du bist nur einer von vielen der nächste Woche lang vergessen ist. Einfach Mund halten, keine Aussage tätigen, und wenn du als Beschuldigter geladen wirst einen Anwalt anrufen der dann den Rest regelt.
Die Auferlegung eines Fahrtenbuches durcj die Straßenverkehrsbehörde wäre in so einem Fall durchaus möglich. In der Praxis beantragt dies die Staatsanwaltschaft nur selten. Ich denke auch, es ist vergleichsweise besser, notfalls für 6 Monate ein Fah Fahrtenbuch zu führen als eine Geldstrafe und ggf. die Entziehung der Fahrerlaubnis zu riskieren.
Deshalb das Fahrzeug zum Schein an einen tschechischen Automobil-Club verkaufen für die sybolische Summe von einem Euro, den Club haben wir selber gegründet und wartet auf weitere Klienten, dann das vormals eigene Fahrzeug zurück-mieten mit einem offiziellen Mietvertrag und schon hast Du ein tschechisches Fahrzeug mit tschechischen Nummernschild und wirst in Ruhe gelassen, solange man nichts wirklich blödes macht, denn es gibt bis jetzt - Stand meines Wissens - kein Auslieferungsabkommen oder dergleichen mit der Tschechischen Republik, und bis jetzt war dem auch so. Dieser Club existiert seit über 3 Jahren! Das funktioniert!!!
@@christiandemuth Hallo,mir ist gesagt worden das die fahrtbuch Auflage ans Fahrzeug gekoppelt ist. Einmal abmelden und wieder neu anmelden und die Auflage ist dahin. Weiss aber nicht ob das so funktioniert. Mfg
Sollte es nicht eigentlich so sein, dass wenn ich was falsch gemacht habe, ich auch dazu stehe einen Fehler gemacht zu haben und die Konsequenzen trage? Muss man demm immer alle Gesetzte bis zum letzten Stücken ausnutzen nur um straffrei davonzukommen?
Ja. Welchen Vorteil würde das Gegenteil bringen? 20€ mehr in der Staatskasse vielleicht, die damit irgendwas finanziert, was ich vielleicht gar nicht haben will.
Angenommen ich habe Fahrerflucht mit unterlassener Hilfeleistung begangen. Soll ich dann nicht die Verantwortung für mein Fehlverhalten übernehmen? Ist es nicht feige und verantwortungslos sich so aus der Affäre ziehen zu wollen? Haben Sie auch die andere Seite bedacht, die Gerechtigkeit will?
Ein Zeuge muss Auskunft geben. Es sei denn, es besteht die Möglichkeit, dass er sich selbst belasten könnte. d.h. der Zeuge sagt, dass er nichts aussagt, da er sich selber belasten könnte. Aber belastet er sich nicht schon mit dieser Aussage selber?!?
Das heißt, wenn ich, der/die Ehepartner/in oder ein anderes Familienmitglied gefahren ist, dann greift das Zeugnisverweigerungsrecht. Also kann es jeder aus der Familie gewesen sein, solange man keinen anderen Zeugen hat, der eine Person erkannt hat.
@@amigalemming Kurzes Beispiel: Es gab einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Man hat dich in der Nähe des Unfallortes gesehen. Die Polizei möchte dich jetzt als Zeugen befragen. Wenn du jetzt sagst, dass du die Aussage verweigerst, weil du dich dann selber belastest, gibst du ja zu, dass du gefahren bist. d.h. dann wird die Polizei gegen dich als Beschuldigten ermitteln.
@@JuergenW. Wenn mich jemand in der Nähe des Unfallortes gesehen haben will, dann werde ich schon nicht mehr wirklich als Zeuge sondern als Verdächtiger befragt. Dann habe ich sowieso Aussageverweigerungsrecht.
Funktioniert das eigentlich auch in EU Ausland ( keine Angaben machen)? Oder muss ich Angst haben dass mein Auto beim nächsten Aufenthalt dort beschlagnahmt wird?
Kommt stark auf das entsprechende Land an. Ich bin in Prag schon einmal mit einem Mietwagen angehalten worden, gegen den auf Kennzeichen Basis ermittelt wurde. Die wollen das Fahrzeug scheinbar einkassieren, was ich durch Vorlage des Mietvertrages verhindern konnte. Die haben sich aber Kopien vom Fahrzeugschein und vom mietvertrag gemacht. Mit einer offenen Anzeige durch Italien, Frankreich oder Spanien zu fahren ist nicht ratsam.
Dann darf allerdings nicht bestraft werden, sondern allenfalls dem Halter Verwaltungskosten auferlegt werden, wenn er zur Aufklärung nicht mit beiträgt, sofern er kein Zeugnisverweigerungsrecht zur Sache hat. So sieht's doch aus ! 😏
Ein Anwalt sorgt für Umsatz, er sollte für Recht sorgen, er gibt Ratschläge das eine fällige Strafe umgangen werden kann, er Rät sogar zum Lügen, oder woher die Plötzliche Amnesie😢😮. Bei Gedächtnis Problemen wäre eine MPU angebracht
Man darf ja auch lügen als Beschuldigter. Man kann sich auch ggf bei Gericht einen sog. Rechtsberatungschein holen, dann kostet die Beratung oder Prüfung durch den Awalt erstmal gar nichts 😉
@@bmbdr529ja, aber bei der Steuerhinterziehung ist es etwas anders. Da gilt schweigen als Obliegenheitspflicht seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren (§370 AO). 😏😉