Stress mit dem Vermieter? Nebenan ist ein Presslufthammer eingezogen? Die Nebenkostenabrechnung bringt euer Sparschwein zum Weinen? Wann ihr die Miete mindern dürft und ob Schnuffi auch ohne Genehmigung des Vermieters bei euch einziehen darf, erfahrt ihr in der aktuellen Folge plan&los rund um das Thema Mietrecht.
Als Mieter habt ihr das Hausrecht für eure Wohnung und dürft:
- bestimmen, was in der Wohnung passiert und wer sich der aufhält. Euer Vermieter darf keinen Zweitschlüssel haben oder einfach in eure Wohnung eindringen - das wäre Hausfriedensbruch.
Außerdem dürft ihr ohne seine Zustimmung:
- Kleintiere halten, die eure Nachbarn nicht stören oder der Wohnung schaden
- rauchen
- die Wohnung so gestalten, wie ihr wollt - ohne sie baulich zu verändern (also: Wände einreißen geht ohne Zustimmung nicht)
Aber dafür müsst ihr:
- notwendigen Besuchen z.B. von Handwerkern oder Stromablesern zustimmen
- beim Halten von Hund, Katze oder anderen Tieren, die nicht im Käfig leben, den Vermieter informieren bzw. um Erlaubnis fragen
- die Wohnung wieder in dem Zustand verlassen, in dem sie euch vermietet wurde
Zum Lieblings-(Streit-)Thema: Lautstärke.
Ruhezeiten sind in der Regel Mo-Fr zwischen 13-15h und 20-7h und samstags und sonntags sogar ganztags und -nachts. Natürlich darf es auch mal eine Ausnahme geben - wenn ihr aber mal feiert, solltet ihr das vorher mit euren Nachbarn absprechen. Ertragen müsst ihr - Ruhezeiten hin oder her - Kinderlärm, also zum Beispiel Babygeschrei.
Wichtig zu wissen ist auch:
1. Wer den Mietvertrag unterschreibt, haftet für Dinge die in der Wohnung kaputtgehen - auch wenn ihr sie nicht selber kaputt gemacht hat, sondern es eure tollpatschige beste Freundin war, die das Fenster zerbrochen hat.
2. Ihr könnt nicht so einfach vom Mietvertrag zurücktreten, sondern müsst ihn ordnungsgemäß kündigen.
3. Mietverträge können Laufzeiten haben. Lest euch gut durch, ob Mindest- oder Höchstlaufzeiten im Vertrag stehen.
Übrigens: Wenn man sich die Betriebskostenabrechnung noch mal zu Gemüte führt, kann man vielleicht Punkte finden, die in der Aufschlüsselung keinen Sinn ergeben. Fragt bei eurem Vermieter nach - vielleicht hat sich ja zu seinen Gunsten verrechnet und schuldet euch ein bisschen Geld...
Hier: www.mieterverein-hamburg.de/e... findet ihr gute Infos zur Betriebskostenabrechnung.
Wenn eure Wohnqualität durch plötzliche Mängel, die ihr nicht verursacht habt oder beseitigen könnt, eingeschränkt wird und euer Vermieter nicht darauf reagiert, bleibt als letztes Druckmittel die Mietminderung.
Eine Mietminderung muss angekündigt werden und sollte erst nach diesen Schritten erfolgen:
1. Setzt euren Vermieter über den Mangel in Kenntnis und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung des Mangels.
2. Kündigt an, die Miete nur unter Vorbehalt zu zahlen.
3. Fertigt ein Protokoll (z.B Lärmprotokoll, Fotos, Videos) an, wo ihr die Mängel z.B. täglich dokumentiert.
4. Macht Euch schlau, in welchem Umfang die Miete gemindert werden kann, am besten von einem Experten des Mieterbundes.
5. Dann - meist erst nach Beseitigung des Mangels - könnt ihr das Geld vom Vermieter zurückfordern.
Hier könnt ihr euch schlau machen an welchen Mieterbund ihr euch wenden könnt:
www.mieterbund.de/startseite....
Oder schaut einfach nach Mietervereinen in eurer Gegend.
Hier ein paar Anlaufstellen für Berlin, Hamburg, München:
www.mieterschutzbund-berlin.de
www.mieterverein-hamburg.de/de/
www.mieterverein-muenchen.de
Aber auch in kleineren Städten gibt es viele aktive Mietervereine, die euch beraten.
Bei vielen Mietervereinen wird ein Mitgliedsbeitrag fällig - dafür steht euch aber sofortige juristische Beratung zu und in den meisten Fällen greift nach 3 Monaten sogar eine Rechtsschutzversicherung, wenn es zu Gerichtsprozessen kommt.
Hier gibt es praktisch gebündelte Infos für alle Mieter:
www.mieterverein-hamburg.de/d...
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2 май 2018