In einer "internen" WhatsApp-Gruppe hatte ein 52-Jähriger ehemaliger Faschingsfunktionär Bilder samt fremdenfeindlicher Nachrichten verbreitet. Die Bilder jedoch wurden offenbar von einem der 24 Mitglieder der Chatgruppe - nach Medienberichten aktuelle und ehemalige Elferräte - an ein weiteres Mitglied des Faschingsvereins weitergeleitet. Es kam zur Anzeige wegen Volksverhetzung und nun zu einem Urteil. Der Mann argumentierte, er habe den Kreis als „nicht öffentliche“, private Gruppe wahrgenommen. Wie das Gericht den Fall bewertete, erfahrt ihr im Video.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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11 июн 2019