Ich bin 40 und fahre seit 35 Jahren unfallfrei. Ich fahre nach dem Motto (und das kann ich jedem Radfahrer ans Herz legen!): RECHNE DAMIT, DASS MAN DICH NICHT SIEHT! UND NIMM RÜCKSICHT! Und damit fährt man am Besten. Selbst wenn ich Vorfahrt habe bremse ich ab. Wenn man mir die Vorfahrt gewährt, bedanke ich mich per Handzeichen. Und wenn nicht, bin ich stehengeblieben, aber es ist nichts passiert! Als Radfahrer hat man keine Knautschzone. Auch wenn man im Recht war liegt man trotzdem wochenlang im Krankenhaus, von schwerwiegenden Folgen mal hanz abgesehen. Mein schlimmstes Erlebnis war mit einem LKW. Ich auf dem Fahrradweg geradeaus, er auf der Rechtsabbiegerspur. Ich schaue zu ihm, er schaut mich an und ich denke: alles klar, der hat mich gesehen, und fahre weiter. Doch plötzlich zieht der rum! Ich ging sofort in die Eisen und kam auch noch gerade rechtzeitig zum stehen. Ich stehe schon eine Radlänge weit auf der Fahrbahn, da sehe ich, dass der noch einen Anhänger hinten dran hat. Von da an lief alles wie in Zeitlupe für mich ab: Ich stosse mich von der Ladefläche ab, diese riesigen Reifen kommen auf mich zu, mein Leben läuft vor meinen Augen ab, ich spüre den harten Asphalt beim Aufprall und immer noch diese riesigen Reifen, diese Reifen, die gerade mal eine handbreit an mir vorbeirollen... Jemand schüttelt mich und fragt, ob alles in Ordnung ist. Es war der Autofahrer dahinter. Er hat das gesehen und ist sofort rausgesprungen und zu mir gekommen, während der LKW weitergefahren ist. Der hätte es wahrscheinlich nichtmal mitbekommen, wenn ich druntergelegen hätte. Zum Glück ist es beim Herzrasen geblieben, aber dennoch: SELBST WENN MAN DICH ANSIEHT, GEHE DAVON AUS, DASS MAN DICH NICHT GESEHEN HAT! Brems lieber einmal zuviel, als zuwenig!!!
Die Frage ist doch ob dich der LKW Fahrer auch wirklich gesehen hat..... Wer schonmal einen 40-Tonner gefahren ist weiß das man Tote Winkel hat. Fahrrad Fahrer sollten vielleicht auch einen Führerschein machen damit sie das vielleicht auch mal checken....
@@JamesBradock Nun, er hat mich durch die heruntergelassene Beifahrerscheibe angesehen, wir hatten Blickkontakt. Er war auf der Rechtsabbiegerspur, ich rechts auf dem Fahrradweg geradeaus. Wir hatten beide grün. Was auch immer der Grund war, spielt ja auch keine Rolle; ich war heilfroh, dass ich trotzdem schon soweit meine Geschwindigkeit gedrosselt hatte, um augenblicklich zum Stehen zu kommen, obwohl ich ja eigentlich Vorfahrt hatte. Lieber einmal zuviel gebremst, als einmal zu wenig, denn was bringt es mir auf mein Vorfahrtsrecht zu pochen, wenn ich danach für den Rest meines Lebens im Rollstuhl sitze? Dass Radfahrer auch einen Führerschein (oder zumindest eine Fahrprüfung) machen sollten, finde ich absolut richtig. Da bin ich ganz deiner Meinung. Wenn ich das sehe, wie rücksichtslos sich manche Zeitgenossen mit ihrem Bike über sämtliche Regeln hinwegsetzen, kriege ich das kalte Kotzen! Aber das mit dem toten Winkel kriege ich auch ohne Lappen hin. Und zwar wenn ich im Rückspiegel den Fahrer nicht sehen kann, dann kann mich der Fahrer auch nicht sehen. In dem Fall: Abstand halten, immer hinter dem Fahrzeug bleiben. :)
@@MattiBlume Es gibt moderne LKW spiegelsysteme mit denen man zusammen mit den Fenstern an 7-8 Stellen gleichzeitig sehen kann, theoretisch bleibt da nicht viel verborgen, aber auf soviel kann niemand achten, da muss man realistisch sein und als radfahrer vorsichtig sein, denn voll ausnutzen kann man mit einem kopf und 2 augen nicht was man theorethisch alles sehen kann.
Kleiner tip.: Schau mal nach ob das Licht am Rad vielleicht falsch eingestellt ist. Der Lichtkegel sollte auf die Straße scheinen und nicht in die Gesichter der Fußgänger.
Ich denke auch das man 5-8 Meter (also rund zwei Autolängen) vor dem Rad im Dunkeln alles sehen sollte, deswegen ist bei mir das Licht ebenso eingestellt. Ich sehe aber auch oft das es keine Lampe ist die der Ausleuchtung der vor dem Fahradfahrer liegenden Fahrbahn ist, sondern ein Suchscheinwerfer...
Ich habe mal gelernt das Licht solle 10m vor dem Rad auf die Straße treffen. Allerdings gibt es extra Lampen die eine 2. Zone zum geradeausleuchtem haben. Eigentlich müssten die dann verboten sein wenn das andere blendet. Aber als das beschlossen wurde gab es die superhellen Lampen noch nicht.
Danke für eure Kommentare. Hier noch - aufgrund der vielen Nachfragen- die Rechtslage zum Radfahren auf dem Zebrastreifen und zum Musik 🎧 hören auf dem Rad: Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Musik 🎧 dürft ihr hören, ihr müsst die Lautstärke allerdings so anpassen, dass ihr das Klingeln anderer Radfahrer und das sonstige Verkehrsgeschehen mitbekommt, ansonsten droht euch bei einem Unfall zumindest eine Mitschuld.
Die Aussage zum Zebrastreifen ist zu eng gefasst. Auch wenn man das Fahrrad als Roller nutzt, darf man den Zebrastreifen vorrangig benutzen, da man auch als Rollerfahrer als Fußgänger gilt.
Will über das Radfahren aufklären und benutzt dabei falsche Wörter. Herr Solmecke meint bei der letzten Frage die Fahrbahn, sagt aber Straße. Btw. dürfen Kinder bis zum 8. Lebensjahr eigentlich Radwege nutzen?
@@roguesoftware4free ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-k63-fi-zOUA.html Klingt mir jetz nicht so, so wie ich des verstanden habe is ne Unterschlagung ja nur ein "Diebstahl" einer Sache an der ich schon Besitzer bin. In meinem Fall, ist das Fahrrad ja nicht in meinem Besitz, ich eigne es mir ja nicht mal an, ich verwehre dem anderen ja nur Zugriff.
Definitiv eine Nötigung. Und man ist da auch berechtigt, das fremde Schloss zu beschädigen wenn man es anderweitig nicht aufbekommt und es wäre damit keine Sachbeschädigung am fremden Schloss, dass die Person die das fremde Schloss angebracht hatte weder dazu berechtigt war und somit damit rechnen musste, dass man sein Eigentum (Fahrrad) entsprechend wieder mitnehmen will und das man da unweigerlich das Schloss entfernen muss somit klar ist. Kleiner Tipp: Foto von machen. Wenn was zu Scheiben (Papier/Stift) dabei hast, eventuell Jemanden das schriftlich als zeugen bestätigen lassen das eine fremde Person ein fremdes schloss angebracht hatte und Dir keinerlei Möglichkeit als dieses, auch mit Gewalt, zu entfernen blieb. Immer doppelt absichern was sowas anbelangt! :)
Zebrastreifen: Absteigen und drüber schieben, es ist ein *Fuß*gängerüberweg. Falls der Füßgängerüberweg den Fahrradweg kreuzt, muss du den Fußgänger Vorrang gewähren.
@@Hasenpfote01 Nein, man darf auch fahrend über die Strasse, nur hat man auf diese Weise eben keinen Vorrang, so wie ihn Fussgänger (und alle die als solche zählen) haben. Übrigens: Wenn man mit dem Fahrrad "rollert" zählt man als Fussgänger, d.h. so hat man Vorrang! Zur Kreisel-Frage von Sven: Na, wenn man auf dem Kreisel fährt wie die Autos, dann muss man sich selbstverständlich ganz normal an die Regeln halten wie auf jeder anderen Strasse. Also üblicherweise beim Kreisel: Vorfahrt haben die im Kreisel, Hand rausstrecken vor dem Abbiegen aus dem Kreisel, aber nicht beim Einbiegen in den Kreisel.
Das macht aber keiner der Radfahrer ... Absteigen und schieben ... und dann auch noch ohne verwahrung Wie ist das beim Kreisel wo es einen Radweg und Zebrastreifen gibt - dürfen die da mit Speed auch einfach von irgendwoher kommen und spielt es eine rolle ob im oder Gegen den Uhrzeigersinn gefahren wird ...?
www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/3264160-44852-zebrastreifen-muessen-radfahrer-absteige.html Hast recht, als Radfahrer muss man nicht absteigen.
@@SKlueglPhotographie "Das macht aber keiner der Radfahrer ... Absteigen und schieben" Doch, ich kenne da mindestens einen, der das macht - zumindest falls Autos kommen. ;) Soviel ich weiss gilt bei den Zebrastreifen quer über die Strassen, die zum Kreisel hin- oder wegführen eben genau das selbe wie bei anderen Zebrastreifen auch, d.h. ein *fahrender* Fahrradfahrer hat da eben kein Vorrecht, egal in welcher Richtung. Steigt er aber ab und schiebt oder rollert, dann zählt er wie ein Fussgänger und hat Vorrecht - auch wieder egal in welche Richtung, genau wie die Fussgänger auch. Mit wieviel Speed man als Fahrradfahrer angebrettert kommen darf, um dann an einem Zebrastreifen schnell abzuspringen und bevorrechtigt zu sein -- würde mich selbst sehr interessieren, da ich öfters in dieser Situation bin. Ich vermute mal, dass man da ein übliches Tempo von Fussgängern haben darf, da man ja auch als solcher gelten möchte.
Für mich, als Erwachsener, sind die Intros eher zum Fremdschämen. Aber ich rechne es ihm hoch an, dass er für das Durchschnittsniveau seiner Zusehenden seine Videos versucht zu vereinfachen.
Ich glaube eher, dass der Fahrradscheinwerfer falsch eingestellt ist, also die Ausrichtung. Den gleichen Effekt hat man, wenn man beim Fahrzeug den Scheinwerfer auf Baumkrone statt Boden einstellt, dann blendet das so dermaßen und der Fahrer merkt davon nichts, dass die anderen nichts mehr sehen.
Also §3 StVo spricht in Teilen von Fahrzeugen und nicht Kraftfahrzeugen, somit gilt Absatz 1 auch für Fahrräder und nicht nur für Kfz. Dazu kommen die Zeichen 274 aus dem §41, welche die Geschwindigkeit regeln. Dort wird ebenfalls von Fahrzeugen (also auch Fahrräder) gesprochen. Somit dürfen in Ortschaften Fahrräder zwar schneller als 50 fahren, wenn jedoch aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Strecke/Zone auf 30 km/h vorhanden ist, müssen sich auch Fahrradfahrer an diese halten. Gem. §27 (1) StVO dürfen Fahrradfahrer, wenn sie mehr als 15 an der Zahl sind, innerhalb eines Verbandes auch zu zweit nebeneinander fahren. (Radrennen jetzt mal außen vor, da sie Veranstaltungen sind und daher eher unter das Versammlungsgesetz/Veranstaltungsgesetz fallen).
Ich wohne jetzt schon einige Jahre in Holland und ich muss sagen die Radwege in deutschen Großstädten wie München und wohl auch Köln, die einfach auf dem Bordstein ganz schmal ein bisschen anders gepflastert sind, komplett bescheuert. Das gehört ordentlich abgetrennt und auch etwas breiter, dann fühlen sich auch keine Fußgänger gefährdet.
Ist vielleicht nicht Standard aber diese fahrradcomputer waren schon vor 30 Jahren recht verbreitet. Und heutzutage haben die allermeisten ihr Smartphone mit GPS am Lenker montiert.
Wenn ich mal unterstelle der Herr Anwalt benutzt natürlich wie vorgeschrieben ein STVO zugelassenes Licht, dann sehe ich nur 2 Möglichkeiten warum Fussgänger sich dauernd geblenet fühlen sollten. Entweer die Menschen in Köln sind wirklich sehr sehr klein oder oft auf allen vieren unterwegs (soll im Karneval schonmal vorkommen) oder das Licht ist in der Position sehr schlecht eingestellt und sollte neu- oder besser gesagt nachjustiert werden.
Hey interessantes Video, aber als jeden-Tag-20-Km-Fahrer (und zu Feiern noch mal so viel ;D) hab ich natürlich noch mehr Fragen: -Musik, mit Box oder Kopfhörern? -Marihuana auf dem Fahrad? (Grenzwerte, Nachweis, Führerscheinkonsequenzen?) Ich kiff halt oft auf dem Fahrrad wenn ich zu ner entsprechenden Feier fahre auf dem Hinweg, ist das geilste :) -Freihändig fahren oder Beschäftigungen wie jacke ausziehen, essen, trinken (auch Alkohol ;D) - Transport von Sachen, z.B. Gartenstühle, Weihnachtsbäume, Autoreifen hab ich schon transportiert, darf ich das? XD kein Witz
- Musik nur sollange du Geräusche wie Sirenen, Hupen, Klingeln damit nicht übertönst bzw. überhörst (egal welches Medium) - Wenn du angehalten wirst und Verdacht auf Drogeneinfluss steht, wird eine MPU angeordnet (bei Fahrradfahrern reicht Konsum, egal wie viel) ggf. hat das Führerscheinkosequenzen von kurzen bis zu dauerhaften Fahrverboten bzw. Fahrerlaubnisentzug - Freihändig fahren ist generell verboten, nicht-alkoholische Getränke trinken, ist einhändig erlaubt. - Transportieren darfst du was du willst, insofern das Gewicht für dein Fahrrad zugelassen ist und das Gepäck ordentlich gesichert wurde.
@@robinfamous haha cool danke :) gesichert und zugelassen...hm ein Weihnachtsbaum... egal hier gibts eh keine Bullen :D Das mit den Drogen dachte ich mir schon aber tja no risk no fun und Füherschein hab ich eh noch nicht angefangen
Meine Zigarette in der Hand auf dem Fahrrad hat vorbeifahrende Polizisten jedenfalls noch nie gestört. Und ob das jetzt 'ne Kippe oder 'n Joint ist, sieht man glaube ich auf den ersten Blick nicht, sieht ja fast gleich aus. Freihändig fahren ist verboten. Du darfst alles transportieren, wenn du dich um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung kümmerst.
Meine Güte, es kommt auch, wie beim Auto, darauf an, wie das Licht eingestellt ist. Sie wollen ja auch die Straße ausleuchten und nicht die Gesichter entgegenkommender Passanten!
Tolle Infos. Wenn deine Lampe auf dem Fahrrad so eine super helle LED ist und aus China kommt ( Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471:2009 ) dann ist ggf. die Risikogruppe nicht ganz richtig und die armen Passaten sind kurz vor der Erblindung.
auch ein StVZO konformes Licht wird oftmals diagonal nach oben ausgerichtet. Das sehe ich bei mindestens 60% aller Radfahrer, die mir entgegenkommen. Und ich frag mich warum man sowas macht. Man will doch den Weg vor sich ausleuchten, und nicht den Himmel, oder? ist mir unbegreiflich. Ich hab auch ein "superhelles" Licht mit 300 Lux Abblendlicht (und 120 Lux zuschaltbares Fernlicht). Aber nicht aus China, sondern vom deutschen Markenhersteller Busch&Müller, natürlich StVZO zugelassen! Der Hersteller gibt eine Leuchtweite von 45m an, also stell ich die Lampe so ein, dass der Lichtkegel auch 45m vor mir ausleuchtet. Damit blende ich niemanden. Und nein, das messe ich nicht per Zollstock aus. die Pinguine (Weiß-Schwarze Poller) die außerorts am Fahrbahnrand stehen haben einen Abstand von 50m, also achte ich darauf dass der Kegel kurz vor dem nächsten endet. Fertig.
Christian, das mit dem Licht ist leicht erklärt: Es ist eine Einstellungssache! Das Licht sollte so eingestellt sein, dass es - ähnlich wie beim Auto auch - vor dem Rad den Boden beleuchtet. Wenn man es natürlich so einstellt, dass es statt dessen nach oben oder gerade (der Lichtkegel wird ja breiter) leuchtet, dann blendet man damit andere Verkehrsteilnehmer - übrigens nicht nur Fußgänger, sondern auch Kraftfahrer, was schon wieder eine Verkehrsgefährdung darstellen kann. Ähnlich wie beim Auto, was bei falsch eingestelltem Abblendlicht auch die Betriebserlaubnis verlieren kann, bis dieser erhebliche Mangel behoben wurde.
Bei entgegenkommenden Radfahrern mit zu hellem Licht auf dem Gehweg ist doch verständlich, dass die Fußgänger aggressiv werden. Manche Lichter strahlen heller als die Straßenlaternen
@@brandschutzerderrwa-mann3879 Tja, vorher wurde man nicht gesehen und durfte die Verwarnungen zahlen. Ich blende da lieber andere mit funktionierendem LED-Licht als wieder der Polizei zu spenden.
Das mit dem Fahrrad geblitzt werden, kenne ich. Ich hab sogar abgebremst, trotzdem war ich für den Starenkasten nicht langsam genug. Hab da aber nie was gehört oder bekommen.
Spannende Themen hast du angesprochen. Über manche Dinge kann man auf jeden Fall disskutieren und sich Gedanken machen. Jedenfalls muss man einfach immer damit rechnen nicht gesehen zu werden. Autofahrer und Biker sollten eher im Team zusammenarbeiten und gegenseitig mehr Rücksicht nehmen. So profitieren auf die Dauer alle. Lg
Welche Möglichkeiten, den Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses (Hochhaus, 90 Wohnungen) zu räumen, sind rechtlich erlaubt? Es geht darum, alte Schrotträder zu entfernen, die seit über einem Jahr mit platten Reifen an die Fahrradständer angekettet sind und nicht bewegt wurden. Es gibt keinen Platz mehr für die Fahrräder neu zugezogener Mieter. Darf der Hausmeister in dem Fall die Schlösser knacken und die Räder entfernen? Wie lange zuvor müssen alle Mieter informiert werden, dass sie z.B. einen Zettel mit ihrem Namen an ihrem Rad anbringen, damit es nicht entfernt wird? Auf welchem Weg müssen die Mieter informiert werden?
In den Aachener Studentenwohnheimen läuft es wie folgt : - Es werden Aushänge in mehreren Sprachen gemacht und auf die Entfernung defekter Räder hingewiesen - ALLE Räder werden am Vorderrad mit Kabelbindern gehindert , damit fahren zu können (wird auf dem Aushang auch vor der Benutzung gewarnt , vor der Benutzung den Kabelbinder nicht zu entfernen [für ganz dumme]) - Die Räder , die nach einer Zeit X (z.B. 3 Monate) noch mit Kabelbindern versehen sind , werden entsorgt ; ebenfalls auf dem Aushang im Vorfeld schon angekündigt .
Ein nutzungspflichtiger Radweg muss als solcher auch auf der zu von mir nutzenden Länge voll nutzbar sein. Klingt komisch, is aber so. Wenn der Radweg z.B. nach 300 m im Nirgendwo endet, Du nach 200 m rechts abbiegen willst, musst ihn nutzen, sofern er bis dahin nutzbar ist, willst aber den Radweg 600 m nutzen, kannst auch gleich die Straße nutzen.
@@SELBLINK_in_your_area Das is falsch. Wenn ein Radweg gem. der Vz 237/240/241 benutzt werden muss, dann MUSS dieser auch nutzbar sein und zwar auf der vollen Länge, die der Radfahrer ihn nutzen will. Eine Zumutbarkeitsklausel habe ich nicht genannt, dass diese nicht exisitiert ist demnach korrekt.
@@markus7863 Nein, ein Verkehrsschild ist lediglich ein Hinweisschild, also eine Information darüber, dass Benutzungspflicht besteht. Sie werden an besonders kritischen Stellen angebracht. Die Benutzungspflicht besteht aber auch bei unbeschilderten Radwegen. Es gibt da sehr viele Sachen, mit denen sich die Radlobby "Unzumutbarkeit" oder "Unbenutzbarkeit" konstruiert. Diese Tricks sind nicht zulässig, vorhandene Radwege müssen auch benutzt werden.
Mich hat es gewundert, das gar nicht das Thema Kopfhörer drankam. Nach meinen Recherchen darf man sie benutzen, jedoch nicht zu laut (sprich, man darf Hupen etc. nicht Überhören), jedoch hab ich auch oft genug gelesen, dass man sie überhaupt nicht benutzen darf.
Ist halt schwierig nachzuweisen, dass die Musik in dem Moment, wo man erwischt wird gerade nicht zu laut war. Ich denke aber, dass man da eine gute Argumentationsbasis hat, wenn nur ein Kopfhörer auf einer Seite steckt, sodass das andere Ohr frei ist.
Ich fahre immer mit dem Fahrrad zum Einkaufen. Eines tages waren ein paar Polizisten mit einem mobilen Blitzer da. Ich fuhr los zum einkaufen und wurde zwei mal geblitzt, einmal hin und einmal zurück. Nix passiert. Zu Hause angekommen ist mir aufgefallen ich hab was vergessen. Mich als wieder auf mein Drahtesel geschwungen und fuhr los. Dann wurde ich ein Drittes mal geblitzt. Dann haben mich die Polizisten angehalten und freundlich gebeten doch etwas langsamer zu fahren und haben mich einfach so weiter fahren lassen.
Wenn man andere blendet ist die Lampe zu hoch eingestellt. Gerade bei sehr hellen Lampen ist das wirklich ein Problem. Man braucht auf dem Rad in der Stadt kein Fernlicht. In beleuchteten Bereichen reicht üblicherweise auch die Tageslichtleuchte falls vorhanden, die entspricht auch nachts der StVO.
Tageslichtleuchte? Beim Fahrrad? Ist das eine neue Erfindung? Bei einem normalen Fahrradlicht hast du i. d. R. genau 2 Optionen: AN oder AUS. Hat man helles Licht, dann blendet das eben andere - AUS ist halt bei Dunkelheit verboten. Einstellen kann man meistens auch nicht viel, höchstens das Vorderlicht ein paar Millimeter bewegen.
Der Hauptkegel des Vorderlichts muss so eingestellt werden, dass er mehrere Meter vor einem die Straße beleuchtet, was man eben bei seinem Tempo braucht. Jedenfalls muss er unterhalb der Linie bleiben, wo er anderen ins Gesicht leuchtet.
@@SELBLINK_in_your_area Also meine Lampe von Busch&Müller hat eine "Tagfahrlicht Automatik". Modell: IQ-XL Tagsüber: die Lampe leuchtet schwach nach unten, und stark nach oben, damit man gesehen wird. Im Dunkeln: die Lampe leuchtet stark nach unten, und schwach nach oben, damit man genug sieht, und niemanden blendet. wie neu diese Erfindung ist, weiß ich nicht. aber zu dieser Lampe hab ich schon Testberichte aus dem Jahr 2021 gefunden. ja, ich weiß dein Kommentar ist älter. aber Diese Lampe ist sicher nicht die aller erste mit dieser Funktion Natürlich muss die Lampe trotzdem richtig eingestellt sein, damit das funktioniert. Da der Hersteller eine Reichweite von 45m angibt, halte ich mich daran.
@@shadeofthenightttv3052 Der Markenname, den du nennst, spricht dafür, dass viele sich das nicht leisten können. Mit dem Bürgergeld kaum bezahlbar! (und vorher mit Arbeitslosengeld II auch nicht so wirklich)
@@SELBLINK_in_your_area das war lediglich das Beispiel das ich aus eigener Erfahrung kenne. Ich sagte bereits, das ist sicher nicht die einzige Lampe mit so einer Funktion. Und wem seine eigene Sicherheit etwas wert ist, sollte für die entsprechende Auarüstung schon etwas mehr als 5€ übrig haben. Es gibt auch heute noch Leute die ein Glühlämpchen aus den 90er Jahren am Fahrrad haben, ja. Aber damit sieht man nix, und wird kaum gesehen. Wie viel ist mir mein Leben wert?
12:38 Das ist jetzt aber sehr wischi-waschi ausgedrückt vom Solmecke bzw. es fehlt eine wichtige Information. Das könnte der Zuschauer falsch verstehen mit dem "ausgewiesen". Es gibt einen Unterschied zwischen einem ausgewiesenem/benutzungspflichtigen Radweg und einem angedeuteten Fake-Radweg (schlecht asphaltiert oder mit roten/farbigen Steinen angrenzend zum Gehweg)! - Nur wenn das blaue Schild mit Rahrrad-Symbol am Radweg steht ist es auch benutzungspflichtig, ansonsten kann man auch auf der Fahrbahn fahren, sofern es dort nicht explizit durch Verbotszeichen (roter Kreis mit Fahrrad) verboten ist. Benutzungspflichtige Radwege (mit Schild gekennzeichnet) sind nur dann benutzungspflichtig, wenn sie auch gefahrlos befahren werden können. Wenn z.B. ein Radweg an einer Allee aufgrund von Baumwurzeln oder starken Schäden wie Schlaglöchern unzumutbar ist kann häufig auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden, wenn nicht durch Verbotsschild verboten. In einem solchen Fall sollte die entsprechende Behörde kontaktiert werden um das Schild bis zur Reparatur der Fahrbahn abzudecken und ggf. andere Maßnahmen treffen zu können. Es gibt für alles Ausnahmen.
Genau das dachte ich mir auch. Finde das sehr schlecht Ausgedrückt von Solmecke. Wie du schon sagtest der Radweg muss nur Benutzt werden wenn Gebotszeichen oder das Verbotszeichen ausgeschildert sind. (außer bei den von dir genannten Ausnahmen)
Leider ist das typisch für diesen RU-vid-Kanal, das hier juristische Fakten unsauber und teilweise verzerrt und falsch dargestellt werden. Ein weiteres Beispiel ist, dass Höchstgeschwindigkeiten sehr wohl für Fahrräder gelten, nämlich die ausgeschilderten. Was Herr Solmecke meint, ist die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften. Die gilt nur für Kraftfahrzeuge.
Das gleiche gilt für den Kombinierten Fahrrad/Fußweg, ohne Abgrenzung (Untereinander gezeichnet) In Bremen wurde genau deswegen sogar eine Plakataktion im Frühling gemacht, die Zeigten, wie ausgeschildert sein muss, um nicht auf der Fahrbahn fahren zu dürfen. Habe aber auch eine Frage in dem Zuge, wenn die Ampel in einem Nahen Umfeld
@@DerCamperHB Ich bin mir nicht sicher. (Du meinst wahrscheinlich, dass die Ampel 50 Meter gegen der Fahrtrichtung ist) Aber ich vermute, dass dann einfach gesagt wird, dass man das Fahrrad für solch kurze Strecken einfach schieben soll. Ich habe da eine sehr extreme Kreuzung auf meinem Uniweg. Da muss man, wenn man einfach "gradeaus weiter" fahren möchte, 10 Meter gegen die Fahrrichtung fahren.
Bei uns in Oldenburg (nds) ist es so, dass die Innenstadt bis morgens 10 Uhr frei für Radfahrer und Kraftfahrzeuge ist. Dort gibt es also geregelte Zeiten, in denen die Fußgängerzone quasi "aufgehoben" wird.
Gibt es in Münster und Warendorf auch, wobei die geregelten Zeiten für Warendorf nur eine einzige Straße der Fußgängerzone und den Lieferverkehr betreffen. Nicht-Liefer-Kfz dürfen eigentlich gar nicht rein, trotzdem geht eine Buslinie durch die Fußgängerzone und häufig rasen Pkw-Fahrer über den Marktplatz, um abzukürzen.
Nun ja, das Problem mit dem Licht gibts unter den Autofahrern auch. Die Wenigsten achten auf die Höheneinstellung. Das Licht soll ja eigentlich die Fahrbahn ausleuchten und nicht den Himmel! Wenn das Licht also gen Himmel zeigt, ist es kein Wunder das Fußgänger von entgegenkommenden Radfahrern oder Autofahrer von entgegenfahrenden Autos geblendet werden oder in jeglicher sonst möglichen Konstellation. Ich denke "dieses" Problem wäre einfach durch korrekte Einstellung der Höhenverstellung bzw. des Einstrahlwinkels leicht zu beheben.
Kommt darauf an, ob die Radlampe darauf ausgelegt ist, viele haben einfach eine runde Lampe oder ein Paar LEDs drin und Leuchten nicht unbedingt breit und flach sondern eher Rund, gerade ältere Modelle. Außerdem ist es als Radfahrer auch wichtig um von entgegenkommenden fahrzeugen gesehen zu werden, damit diese nicht die gegenfahrban zum überholen benutzen weil sie entgegenkommende Radfahrer mit zum Boden gerichtetem licht nur schwer sehen können, gerade wenn die Autofahrer müde von der Arbeit heim kommen und man sich auf Landstraßen bewegt.
@@alexanderjames6934 Nun ja, bei älteren Modellen gibt es eher keine LEDs und diese haben auch das "gelbe" Licht. Was wesentlich augenschonender ist. Es stimmt aber schon, das zu niedrig eingestellte Lichter schwerer von Autofahrern wahrgenommen werden können, aber ich meinte damit ja auch nicht, das es direkt auf den Boden strahlen soll. Nur den HImmel halt nicht. ;)
Außerdem haben neuere Lampen eine spezielle Blende die das Licht nach außen verteilt und einen kleinen Lichtschein nach oben wirft der dann für die Autofahrer sehr gut sichtbar ist
Das mit den Fahrradlicht liegt evtl. daran, dass wie beim Abblendlicht ein sehr gleichmäßig konzentrierter Lichtkegel erzeugt wird. Wenn man das Licht mit einen zu geringen Neigungswinkel installiert ist wirkt es so als würde man direkt in ein Fernlicht reinschauen und man bekommt auch einen richtigen Burn-In. Das ist meiner Meinung nach eine viel größere Gefahr als ein zu schwaches oder ein nicht stvzo zugelassenes Licht zu benutzen. Die haben meistens einen schwächeren und kleineren Leuchtkegel oder gar keinen. Deswegen einfach mal nachschauen ob man den Neigungswinkel ändern kann.
#FragWBS Sind die auf Schweitzen Autobahnen dann erlaubt? auch wenn die Unterstützung nicht soweit geht können die ja theorethisch über 60 im Flachen fahren, wenn sie von einem Sportler bedient werden, falls in der Schweitz auch die 60 KM/h gelten
In Deutschland auch...? Pedelecs sind Fahrräder mit Hilfsmotor (maximal 25 km/h, nur Unterstützung zum Treten) während S-Pedelecs/E-Bikes ein Versicherungskennzeichen brauchen.
@@alexanderjames6934 die Frage erübrigt sich, da auf der Autobahn (zumindest in Deutschland) Kraftfahrzeug eine "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h" haben muss. und nicht dass man "theoretisch über 60 km/h" fahren kann. Ich kann nur vermuten, dass das in der schweiß ähnlich geregelt ist. Und die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit lässt sich im Fahrzeugschein finden.
@@svdragster also ein Pedelec ist KEIN Kraftfahrzeug, sondern ein Fahrrad, in allen Belangen. ein S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad, und darf somit NICHT auf Radwegen fahren, nur auf der Straße (überall da wo Mopeds fahren dürfen). Randnotiz: ein E-Scooter mit 20 km/h ist auch ein Kraftfahrzeug (obwohl es auf dem Radweg fahren muss), und darf somit nicht auf einem Fußweg mit Zusatz "Radfahrer Frei" fahren.
Vielen Dank für dieses Video! Ich würde zwar behaupten, dass ich das meiste bereits wusste, dennoch finde ich solche Videos sehr wichtig. Es ist immer sinnvoll, seine Rechte und Pflichten im Straßenverkehr im Hinterkopf zu haben. Diese haben sich bei mir nun nochmal mehr verfestigt. Ich fahre in meiner Stadt fast täglich mit dem Fahrrad und bekomme dementsprechend so einiges mit. Was mir an einer Stelle auf meinen Wegen häufig auffällt: es stehen parkende Autos auf dem Fahrradschutzstreifen auf einer viel und schnell befahrenen Straße. Das heißt für mich als Fahrradfahrender Schulterblick, Handzeichen etc., gegebenenfalls sogar stehen bleiben, weil neben mir die Autos vorbeidüsen. Tja, dann habe ich mal die Polizei angerufen und mal nachgefragt. Die haben bei allem Verständnis für meine Situation natürlich viel zu tun (das verstehe ich) und verwiesen mich an das Ordnungsamt. Ich habe also Fotos der zwei parkenden Autos gemacht, dem Ordnungsamt mit allen Angaben geschrieben und dann heißt es, man brauche nun noch "die Endtatzeit, da auf einem Fahrradschutzstreifen Fahrzeuge ja auch wegen einer Ladetätigkeit abgestellt werden dürfen. Es muss durch Beobachtung festgestellt werden, dass keine Ladetätigkeit bestand und das Fahrzeug dort nur zum Parken abgestellt wurde". Soll ich da jetzt Stunden warten bis der Autobesitzer ins Auto steigt und wegfährt, oder wie? Das ist doch irgendwie Quatsch. Ginge es da der Polizei nicht genauso? Man stelle sich nur mal vor, ich parke mein Fahrrad einfach mal mitten auf der Fahrbahn. Dann gehts aber ab... Für mich geht es in dieser Angelegenheit darum, darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrradfahrer auch Verkehrsteilnehmer sind, genauso wie Fußgänger und Kraftfahrzeuge. Bei allem, was man den Fahrradfahrenden auch vorwerfen mag, am Ende sind sie die Schwächeren und werden nach wie vor viel zu häufig übersehen bzw. deren Rechte nicht wahrgenommen. #fragWBS
Das Problem mit den Fahrradlichtern, gerade für mich als Fahrrad fahrender Brillenträger, ist ganz einfach folgendes: Es blendet! Das kann tatsächlig sehr gefährlich werden, es passiert mir regelmäßig: Am besten schlechtes Wetter, dazu wie gesagt Brillenträger, ergibt sowieso schonmal eine nicht mehr ganz klare Sicht, und ein schlecht ausgeleuchteter Weg. Kommt mir nun ein Fahrradfahrer entgegen, mit einem sehr hellen Licht, ist es zunächst schön und gut, man kann Ihn immerhin sehr gut sehen. Ist dieses Licht aber frontal nach vorne gerichtet, sehe ich schlichtweg nichts mehr, und so kommt es vor, dass man nichtsahnend in den nächsten Busch fährt. Inzwischen spreche ich täglich Leute darauf an, dass sie doch bitte aufgrund dieser Problematik ihr Licht auf die Straße vor sich richten, damit sie sehen und gesehen werden. Aber die Leute scheinen Lieber die schöne Umgebung zu betrachten, als dafür zu sorgen. Anders kann ich es mir nicht erklären, wie oft ich unheimlich patzige, teils richtig asoziale Antworten zurückbekomme.
Das problem ist das Radlampen bei schlaglöchern oft runterrutschen, daher stellt man die gerne etwas höher ein um nicht nach jederm sondern erst alle paar löcher wieder hochstellen zu müssen, außerdem haben wenige Radlichter eine glatte begrenzung am oberen Rand weshalb oft auch bei korrekter einstellung auch licht auf entgegenkommende Persohnen statt nur auf Radwege oder Straßen geworfen wird, außerdem höre ich von vielen die es absichtlich hoch stellen, da sie es nicht als wegbeleuchtung sehen sondern um von entgegenkommenden Autos bemerkt zu werden, da die Straßen innerorts ja von Lat4ernen oft außgeleuchtet sind.
Alexander James "außerdem höre ich von vielen die es absichtlich hoch stellen, da sie es nicht als wegbeleuchtung sehen sondern um von entgegenkommenden Autos bemerkt zu werden" Das ist total idiotisch. So funktioniert Licht nicht. Dadurch werden sie von Autofahrern auch nicht besser gesehen, als wenn sie es korrekt einstellen... Und umgekehrt ist es ein Sicherheitsrisiko, da es blendet. Siehe fahrradstadt.ms/2018/10/24/seikeinblender/#more-875
@@silkwesir1444 möglich, dass es verboten ist, aber es sorgt definitiv dafür, dass man besser gesehen wird, man kann ja schlecht blenden und übersehen werden gleichzeitig. und Gesetzesverstoß zur eigenen Sicherheit ist bei weitem besser, als wegen übersehen werden plattgemacht zu werden, auch wenn es verboten ist.
Interessante Folge. Zum Fahrradabstellen fällt mir ein, dass es in Belgien (zB Brügge) scheinbar Abstellverbote gesetzlich verankert werden können. Dort dürfen auf bestimmten Plätzen Räder nur in den vorhandenen Fahrradtiefgaragen abgestellt werden. Schön wäre es außerdem nochmal die Bedingungen der Fahrradstraße zu erläutern. Viele PKW-Fahrer scheinen die nämlich nicht zu kennen und drängeln dort wild. Dabei sind sie dort klar untergeordnet bzw. sogar ganz verboten.
Wie sieht es eigentlich aus mit Lieferdiensten ( Post ,etc) die zur hälfte auf dem Bordstein und zur anderen Hälfte auf dem Fahrradweg stehen dürfen die da halten ? Und was gilt allgemein bei Hindernissen auf dem Radweg ( bei uns zum Beispiel Mobile Schilder ). #fragWBS
Üblicherweise dürfen die da nicht stehen. Kannst du also anzeigen. Post hat eigeschränkte Sonderrecht, die im Normalfall aber nicht zum blockieren des Radweges berechtigen.
Auf Radwegen darf weder geparkt noch gehalten werden, wenn hier eine Behinderung vorliegt kann man die Polizei anrufen. Jedoch sollt man bedenken, dass der Paketdienst auch dein Paket bringen kann.
Auf dem Gehweg mit 1022:10 (Fahrradfahrer frei) ist ebenfalls 6kmh einzuhalten. Bezogen auf das Licht: Der Lichtkegel darf bei 5m nicht höher sein als die Anbauhöhe, ansonsten blendet es den Gegenverkehr oder die Passanten.
zum Licht: der Hersteller meiner Lampe (Busch&Müller) gibt eine leuchtweite von 45m an, sowas sollte jeder Hersteller tun. dementsprechend stell ich meine Lampe so ein, dass diese eingehalten wird. Das muss ich auch nicht mit dem Zollstock nachmessen, denn die "Pinguine" (schwarz-weiße Leitpfosten am Straßenrand) stehen außerorts mit 50m Abstand. Ich muss also lediglich drauf achten, dass mein Lichtkegel bis kurz vor den nächsten Pfosten geht. Damit passt alles.
@@shadeofthenightttv3052 und damit hast du die Lampe so eingestellt das der Lichtkegel bei 5m nicht höher ist als die Anbauhöhe. Kurz gesagt: Such dir eine Wand/Tür in 5m Ferne und der Lichtkegel muss sich beim annähern heben. Senkt er sich hingegen, dann Leichtet die Lampe über die Anbauhöhe und blendet somit. Ist nicht so schwer. Und jede StVZO Lampe kann 40-55m weit leuchten. Die Frage ist nur wieviel Lx am Ende noch ankommen.
du, ich als Radfahrer halte mich immer an die StVO, in jeder Situation. Sogar wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist. Trotzdem erlebe ich JEDEN TAG(!) Autofahrer, die mein leben vorsätzlich und massiv gefährden, indem sie mich mit wenigen Zentimetern Seitenabstand überholen (vorgeschrieben ist innerorts mindestens 1,50m und außerorts sogar 2m. ist das nicht machbar, dann ist das ÜBERHOLEN STRIKT VERBOTEN!) Ich geh sogar so weit, und sage dass jedes dieser Manöver ein Fall von versuchtem Totschlag ist!
Die Fahrbahn hat so gut wie nie 2,5 m, denn Fahrzeuge können schon 2,55m breit sein. Regelbreite in der Stadt: 3 Meter. An manchen Stellen auch mal deutlich schmaler. Weniger als 2,6 m sind aber die absolute Ausnahme. Auf Autobahn : 4 m, auf Landstraßen, wenn diese gut ausgebaut sind auch 4 m, ansonsten 3 Meter oder mehr. Ausnahmen bestätigen die Regel
Interessantes Thema. Was ich vermisst habe: Gibt es eine Fahrradweg Nutzungspflicht für bestimmte Fahrräder. Denke da besonders an Rennräder und 25km/h E Bikes. Bin früher bei Uns auf dem Lande Rennrad gefahren und bin oft auf der Straße gefahren weil die normalen Radfahrer immer geschimpft haben "Können Sie nicht auf der Straße fahren". Sogar jetzt mit dem E-Bike erschrecken sich die anderen Radfahrer (oft ältere) immer wenn ich hinter Ihnen Klingel oder "Achtung bitte" rufe.
Wenn die Radwege nicht verkehrssicher sind, musst man sie übrigens nicht benutzen. Ausgelassen wurden im Video auch die nicht benutzungspflichtigen Radwege (kein Schild). Werde gern mal angehupt, weil ein Autofahrer das nicht wusste. Auf Fahrradstraßen darf man nebeneinander fahren. Und in Kolonnen auch. In der Kolonne darf man sogar über rot fahren (wenn die ersten Radfahrer noch grün hatten natürlich😅)
Hab da auch dauernd Situationen wo unwissende Autofahrer mich anmeckern weil sie keine Ahnung haben. Radfahrer anhupen ist meine ich sogar verboten, weil die das erschrecken könnte und das zu Unfällen führen kann..
@@robinfamous Ja das kenne ich, überholen mit 90 und 15 cm Abstand bin ich gewohnt, aber Hupen ist ja so laut, dass es von anderen Fahrzeuginsassen gut wargenommen werden kann, daher ist anhupen aus nächster nähe selbs für wenig schreckhafte Radfahrer oft ein Schreckmoment und kann zu plötzlichem verreißen des Lenkers und damit bei knappem Überholen mit hoher (auch wenn innerhalb des Tempolimits) Geschwindigkeit zu Gefahr führen.
Moin Tarik! Mit "Kolonne" meinst Du wahrscheinlich den sog. "Peloton" (mind. 16 Teilnehmer) - mit dem Sonderrecht bei Rot liegst Du richtig - nebeneinander sind allerdings auch dann nur 2 Fahrer statthaft!
Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit ,,1.Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren. 2. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art." Ein Fahrrad ist ein definitiv ein Fahrzeug und muss sich laut Stvo Zeichen 274 Absatz 1 auch an die bsw. 30kmh halten. Auch in Absatz 2 ist von ,, Fahrzeugen aller Art" die Rede und dies inkludiert Fahrräder, wenn auch schneller als 60 schwierig mit dem Fahrrad zu erreichen ist.
Scheinbar ist es für Autofahrer in Mode gekommen nicht mehr zu blinken oder Radfahrer vorsätzlich mittels Fernlicht zu blenden, das nervt mal richtig. Wirklich gefährlich sind allerdings die Kandidaten die auf der Landstraße meinen mit 10 - 50cm "Sicherheitsabstand" zu überholen. Einen Seitenspiegel hab ich deswegen schon abbekommen >
@@asgardian_of_midgard Nun, ich möchte nicht bestreiten dass es mehr als genug Radfahrer gibt denen die Verkehrsregeln sonst wo vorbei gehen, doch was hat dies mit meiner Aussage zu tun? Es geht nun mal um Autofahrer die es billigend in kauf nehmen Radfahrer zu gefährden. Sie können sich nicht vorstellen wie viele beinahe-Unfälle ich schon hatte wegen des nicht blinkens. Und das mit dem von mir erwähnten extrem knappen Überholen ist sowieso ein Fall für sich. Wir benötigen einfach mal mehr richtige Radwege; Deutschland - und ganz speziell Bayern - ist da ziemlich rückständig.
@@DasNya wenn mich ein Autofahrer mit Fernlicht blendet, blende ich kurz auf und wieder ab (Lichthupe), was glaubst du wie schnell die allermeisten Autofahrer dann aus Reflex abblenden :D Und streng genommen ist dies kein Missbrauch der Warneinrichtung, weil ich das ja lediglich mache, um das Unfallrisiko zu minimieren. Denn wenn ich geblendet werde, seh ich nix und habe ein sehr hohes Unfallrisiko! Zu den Überholvorgängen kann ich dir nur beipflichten. ich geh sogar so weit, und sage dass JEDER Überholvorgang mit unterschrittenem mindest-Seitenabstand nix anderes ist als VERSUCHTER TOTSCHLAG! (das setzt Vorsatz voraus, und der Vorsatz ist gegeben da das Eberholmanöver absichtlich, und nicht aus versehen durchgeführt wurde) Mindestens 80% aller Überholvorgänge geschehen mit weit unter 1,5m Seitenabstand. Mindestens 30% mit weit unter 1m Seitenabstand, bis hin zu dem von die beschriebenen Extremfall (was leider keine Einzelfälle sind)! Solche Leute gehören sofort und permanent aus dem Verkehr gezogen. Einfach wegsperren, um die Gesellschaft zu schützen!
7 Uhr, unbefahrene Straße... Zwei Schüler fahren auf dem Weg zur Schule nebeneinander. Links kann ein Auto gut überhohlen. Ein schwarzer BMW kommt an und hupt, während er überholt, aggressiv (2 mal lang). Ist das in Ordnung? Bzw. welche Partei verhält sich rechtlich gesehen unkorrekter? #fragWBS
War das außerorts oder innerorts? Außerorts ist der BMW im Recht, denn da darf er seine Überholabsicht durch Schall- und Lichtzeichen ankündigen. Innerorts hingegen darf er das nicht.
Wenn ein Auto gut überholen kann, ist dann überhaupt noch eine Behinderung des Verkehrs gegeben? Das ist ja Voraussetzung dafür, dass das nebeneinander Fahren verboten ist.
Sven Oliver Schäfer hat diesbezüglich Recht. Allerdings schätze ich nicht, dass der Fahrer seine Überholabsicht ankündigen wollte, sofern er es eben während dem Überholvorgang, nicht davor, gemacht hat. Wenn er noch gehupt hat, als er sich direkt neben den Fadfahrern befand, dann gehe ich davon aus, dass es eine Beleidigung war und das dementsprechend angezeigt werden kann. (Ich bin kein Anwalt, besitze nur gefährliches Halbwissen aus dem Internet)
@@svenoliverschafer7917 wenn er dies beim Überholvorgang oder erst kurz davor tut, sollte es aber weniger zur Ankündigung dienlich seien, als viel eher zum Ausdruck vom Unmut. Dürfen Radfahrer auf wenig Frequentierten Straßen nebeneinander fahren, wenn kein Gegenverkehr im kommen ist? Ich wurde dafür schon von der Polizei gerügt, aber bei freier Gegenfahrbahn sollte überholen bei vollem Tempo ja trotzdem mit vollem Sicherheitsabstand möglich sein.
Bei mir in Wien gibt es an einigen Stellen Geschwindigkeitsanzeiger, die dann auch blitzen können wenn das doppelte der empfohlenen Geschwindigkeit überschreitet wird.
ne ganz andere sache zur geschwindigkeitsüberschreitung mit dem fahrrad: ein tacho am fahrrad (geschwindigkeitsanzeige) ist ja nicht vorgeschrieben. also woher soll ich jetzt wissen ob ich 25, 30, 40 oder 50 in ner 30er zone fahre?
Was ist, wenn auf beiden Seiten der Straße ein Radweg ist? Bin ich wegen dem Rechtsfahrgebot als Fahrradfahrer dazu verpflichtet auf der rechten Seite zu fahren?
Es ist das gleiche wie mit den Autofahrern! Es gibt welche die sich regelkonform verhalten und nicht. Das größte Problem ist, dass Fahrradfahrer schlecht zu sehen sind(besonders wenn sie auch noch Nachts schwarz gekleidet sind und fahren wie die Idioten, weshalb es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Es gibt auch Autofahrer, welche genauso schlimm sind, aber man sieht sie besser und kann besser reagieren.
Zu helles Licht am Fahrrad sind häufig falsch eingestellte Scheinwerfer, ähnlich wie beim Auto blenden diese dann (zumindest bei zugelassenen Scheinwerfern). Einfach ein bisschen runter stellen, dann hat man auch mehr vom Licht. Oft verstellen die sich aber auch von selbst wieder, dann die Fixierschrauben etwas fester ziehen.
Schade, dass sie nicht erwähnt haben, dass das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zwar das Fahren auf dem Gehweg erlaubt, ABER NUR MIT SCHRITTGESCHWINDIGKEIT
Etherion Dann darf man in 99% der Fülle überhaupt nicht auf dem Gehweg wahren. Denn wenn diese nicht so ausgeschildert sind, darf man gar nicht auf Gehwegem fahren. Impliziert eig. schon der Name
@@sushi7911 Was ist dann in den Fällen, wo ein Fahrradstreifen ohne Beschilderung absichtlich angedeutet ist? Durch weiße Linien, andersfarbige Beflasterung etc.?
bei ihrer letzten Formulierung kann der Eindruck entstehen, dass man beim vorhandenen sein eines Radweges diesen auch benutzen muss. dies ist jedoch nur der fall wenn der radweg zusätzlich mit einem blauen schild versehen ist (weißes rad auf blauem grund) und selbst dann muss der rad eine mindestbreite haben um die Nutzung verpflichtend zu machen.
#FragWBS Eine Frage: Bei dem Fahrradfahrer frei-Schild auf Bürgersteigen; Endet der Bereich erst mit einem zweiten Schild auf dem gekennzeichnet ist das nur Fußgänger auf dem Bürgersteig gehen können oder gibt es da andere Kriterien?
Ich meine der endet bei der nächsten Kreuzung und muss dann neu ausgeschildert werden, insofern er nicht schon früher durch entsprechende Schilder unterbrochen wurde...
Würde mich auch sehr interessieren, ich bin demletzt auf einem gekennzeichneten und benutzungsplichtigen Radweg unterwegs gewesen und an der Ampel waren sowohl Fußgänger als auch Radfahrer abgebildet, auf der anderen Straßenseite war auf dem Gehweg der nur relativ schmal war kein Radweg mehr abgebildet und auf der Straße daneben auch nicht.
Die Ampel ist da glaube ich irreführend in dem Fall, die heißt einfach nur das in dem Fall die Fußgängerampel eben für Fahrradfahrer gilt, anstelle der Auto-Ampel. Wenn kein Radweg mehr da ist und kein neues Schild, solltest du denk ich auf der Straße fahren müssen.
Für "Radfahrer frei" weiß ich es nicht. Zeichen 237 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) muss aber nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden. Es gilt bis zu einer baulichen Veränderung des Radwegs. Könnte ein Indiz sein, dass es bei "Radfahrer frei" genauso ist.
Ich ärgere mich täglich über andere Radfahrer, die mir auf der falschen Seite entgegenkommen. Dadurch werde ja nicht nur ich gefährdet, oft bin ich dann sogar derjenige der Ausweichen muss, sondern auch Autofahrer, die beispielsweise abbiegen und die Falschfahrer übersehen könnten.
Die Leute wissen anscheinend nicht mal, dass das was sie machen falsch ist. Das merkt man oft anhand der Reaktionen. Entweder wird man irritiert oder grimmig angeschaut. Ich bin zwar gegen einen Radführerschein, aber die Unkenntnis von Verkehrsregeln scheint echt ein großes Problem zu sein. Am besten finde ich hier in Berlin immer Touristen die den Radweg auf der Straße in die falsche Richtung nutzen. Ich frage mich ob denen dabei nicht mulmig wird, wenn denen der Autoverkehr entgegen kommt.
So kann das übrigens ausgehen: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-mzfBWZdundg.html - ich hatte selber mal eine Frontalkollision weil mir nachts auf einem viel zu engen Weg (auf einer Brücke, ausweichen war also schlecht) jemand entgegen kam. Null Reaktion seinerseits. Er hat sich dann entschuldigt und meinte er hat geträumt. Manche Menschen...
Es fehlen noch die interessanten Aspekte: 1. Fahren auf Land- und Bundestraßen, Kraftfahrsstraßen und Straßen mit Mindestgeschwindigkeit 40 (blaues Schild) 2. Muß ein Rennrad einen ausgewiesenen Radweg benutzen (Zumutbarkeit, Wurzel-Hoppel, Tauglichkeit für hohe Geschwindigkeit)
Ja, auch mit dem Rennrad musst du den Radweg benutzen, wenn du im allgemeinen Straßenverkehr damit fahren willst. Ein Rennrad gehört eben genau so wenig in den Straßenverkehr wie ein Rennauto. Wer das trotzdem machen möchte, muss halt die Regeln beachten, die nun mal nicht auf Rennfahrzeuge ausgelegt sind.
Und was ist, wenn man in einer Gruppe mit mehr als 16 Personen ist? Dieses ist der StVo geregelt aber anscheinend kaum bekannt. Auf diesen Paragrafen (Fahrradfahren im geschlossen Verband) berufen sich die diversen Critical Mass.
Ich kenne die Regel auch, die Regel ist ja schon älter als diese Bewegung und zielt ursprünglich wohl eher auf Radclubs oder Radreisende ab, sie ist dafür da, dass Autos weniger zeit zum überholen benötigen was den Überholvorgang schnellerer und sicherer zu machen. Das ist vor allem auf kurvigen Landstraßen wichtig, da dort oft die Graden nur selten ausreichen und wenn das Auto nicht bis zur nächsten Kurve vorbei ist wird es sonst oft eng, finde das sollte aber schon ab circa 10er Gruppen erlaubt sein, da das überholen längerer Kolonnen oft verfrüht von Autofahren versucht wird und diese glauben sich auch bei Gegenverkehr durch quetschen zu können, welcher während des Überholvorganges aufkommt. Bei doppelten reihen ist das überholen schneller vorbei und da es fast unmöglich ist eine Doppelreihe bei Gegenverkehr zu überholen könnten so viele gefährliche Situationen verhindert werden.
Sehr interessantes Thema und äusserst aufschlussreich erklärt, vielen Dank! Zu helles Licht?? Wurde mir zum Glück noch nicht vorgehalten. Bin aber auch der Meinung, besser mehr als weniger oder gar völlig unbeleuchtet im Dunkln mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Und irgendwie fällt es mir letzte Zeit immer öfters auf, dass Fahhrräder ohne jegliche Beleuchtung unterwegs sind. Äusserst fahrlässig wie ich finde.
Ich hätte da eine Frage zum Thema in der Fußgängerzone Fahrrad zu fahren. Ich habe eine Gehbehinderung 80GdB. Ich besitze eine Gehhilfe (ein Größeres 3-Rad). Darf ich mit dem 3-Rad in der Fußgängerzone fahren, wenn ich schrittgeschwindigkeit fahre und darauf achte niemanden zu behindern oder zu gefährden? Ich hatte deswegen schon mal eine Auseinandersetzung mit einem Polizisten, der mir ein Bußgeld geben wollte. Ich fuhr langsam hinter Fußgängern hinterher und habe den Sicherheitsabstand zu ihnen gewahrt. Dank eines anderen Polizisten durfte ich dann aber weiter fahren.
Sebastian Bernhard, (Achtung, gefährliches Halbwissen) ich denke, das verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sofern du auf diese Gehhilfe angewiesen bist oder du dich nur mit Problemen bewegen könntest.
Sebastian Bernhard Es ist ja nicht speziell von Rollstühlen die Rede, sondern von Krankenfahrstühlen. Jetzt ist die Frage, ob dein Gefährt dazu zählt. Vielleicht mal bei ner Behörde ne Erlaubnis o.ä. beantragen?
Ich dachte Krankenfahrstühle seien Kraftfahrzeuge oder können welche sein da es dafür eine Kategorie im Führerschein gibt oder gab. Macht bestimmt auch einen Unterschied ob mit oder ohne Motor.
Die Aussage, dass man nutzungspflichtige Radwege nutzen MUSS ist falsch. Diese Radwege sind nur dann zu nutzen, wenn sie nutzbar sind und zwar auf der vollen Länge in der ich ihn nutzen will.
@@4thePORSCHE was hat das mit Besserwisser zu tun??? Dummschwätzen kann ich auch, also bitte um Erklärung, was an MEHR Fachwissen jetzt bitte Besserwissen sein soll? Oder weißt Du ALLES?
Stimmt! Der sog. "ordnungsgemäße Zustand" verpflichtet erst zur Benutzung. Nicht beräumtes Laub oder Schnee, Baustellen im beabsichtigten Nutzungsabschnitt, Risse ab 1cm Breite & Beschädigungen (Hubbel) durch nach oben drängende Wurzeln & Pflanzen, unzureichende Breite (mind. 1,5 m) usw. disqualifizieren die Verbindlichkeit der Benutzung des Weges bereits.
@murksa: Danke für den Hinweis. Wir schildern in diesen Kurzen RU-vid Videos ja immer den Normalfall. Dass man unbenutzbare Fahrradwege nicht benutzen muss, schien mir logisch zu sein, daher habe ich es nicht gesondert erwähnt. Immer wieder gibt es solche Ausnahmen, mit denen man ganze Bibliotheken füllen kann, daher müssen wir uns leider auf das Wesentliche beschränken.
Licht beim Radfahren ist immer eine heikle Sache, ich habe ein normales Radlicht mit dem ich Radwege und Feldwege gut im dunklen benutzten kann, aber wenn ich im Dunkeln Landstraße fahre (da ich auf dem Land wohne und Rennrad fahre bin ich hauptsächlich auf wenig befahrenen Landstraßen unterwegs) und mir ein Auto entgegen kommt muss ich oft meine fahrt stark reduzieren, da das Licht entgegenkommender Autos viel heller ist und mich stark blendet. Mein Vater hat sehr Helles Radlicht, mit dem Er die Straße wie ein Auto gut erleuchten kann, aber wenn er damit einen Radweg im dunklen benutzt müssen entgegenkommende Radfahrer und Fußgänger anhalten, da sich deren Augen auf das wenige licht von deren weniger hellen Lampen gewöhnt haben. Als er mit einmal entgegen kam habe ich ihn nicht mal sehen können und ihn nur an seiner Stimme erkannt. Ich persönlich denke helles Licht ist im allgemeinen sicherer und damit besser, aber ich kann den Ärger der Fußgänger gut verstehen. Viel Spaß beim Radfahren Herr Solmecke.
Ganz einfach... dürfen Radfahrer über rot fahren? Was ist wenn es nur ein normale Ampelanlage ist ohne radampel. Auch wenn sie nur rechts abbiegen... warum wird das so wenig geahndet und warum bekommt der Autofahrer bei unfall trotzdem die Schuld? In Berlin fahren wirklich sehr viele über rot.
Über rot fahren ist genauso für Fahrradfahrer strafbar. Wenn es keine Fahrradampel gibt, müssen sich Radfahrer an die Autoampel halten. Bei Fahrrädern wird weniger geahndet, weil einfach viel weniger zurückverfolgbar ist..
Dann halten sich ja in berlin ja einige nicht dran... aber meine frage beziehe sich ja warum der Autofahrer gestraft wird wenn der Radfahrer / in über rot fährt. Ich frage weil ich dieses thema grad mit ein Kollege diskutieren tuhe grade... ich vermute immer noch das da eine falsche Entscheidung getroffen wurde in dem einen Fall in Berlin. Aber okay Schluss ist Schluss...
Ich merke immer, dass Leute die nicht nur Fahrrad fahren, sondern eben auch Auto, Motorrad und/LKW sehr viel besser und rücksichtsvoller fahren. Viele Fahrradfahrer denken immer nur, sie allein haben Vorfahrt. :/
Zu helles Licht ist wirklich ein Problem. Manche haben einfach gefühlt einen Fernlichtscheinwerfer am Rad. An sich ja noch ok, aber häufig bestrahlt er nicht den Boden vorm Rad, sondern wird direkt nach oben gestellt. Besonders schlimm wird es, wenn manche ein blinkendes Licht vorne haben. Natürlich übersieht man die so nicht, aber ich musste schon mehrfach mit dem Auto anhalten, weil ich einfach so stark geblendet war und nichts mehr gesehen hab.
Huhu, mich würde das Thema mit dem E-Bike bzw. Hilfsmotoren interessieren, wie es sich da verhält? Nicht das ich jetzt betrunken durch die Altstadt radeln möchte, sondern würde das informativ gerne mal in Erfahrung bringen, LG
Wie sieht es aus, wenn bei der Fußgängerzone ein Zusatzschild steht mit dem Aufdruck „Radfahrer frei zwischen x und y Uhr“? Außerdem würde ich gerne wissen, wie das aussieht wenn der Radweg blockiert ist oder in einen schlechten Zustand und ab wann ist der Zustand schlecht?
bei Fußgängerzone mit "Radfahrer Frei" gilt das selbe wie bei Fußweg mit dem selben Zusatzschild. dort ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. und: Ist der Zustand des Radwegs unzumutbar, ist die Nutzungspflicht anzuzweifeln. Dann darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Stellt sich nur im Einzelfall die frage, was ist zumutbar und was nicht?
Hoffentlich wird die Fahrradfahrerkultur in Städten gestärkt. Die Automasse würde sich reduzieren, man findet wieder Parkplätze und gesünder ist es sowieso. :)
Besser mit dem Rad täglich auch bei Sauwetter an der frischen Luft sein, als im ÖPNV sich die Seuche zu holen, oder im Auto ohne Bewegung schwach zu werden. Allerdings muss man regelmäßig radfahren, damit der Effekt einsetzt. Seitdem ich im Winter Rad fahre, bekomme ich kaum noch Erkältungen :)
Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Städten ist, aber dort, wo ich wohne, sind die vielen Radfahrer sehr ungesund. Und zwar für die Fußgänger. Ich werde regelmäßig schier umgefahren. (Ganz zu schweigen von den vielen Selbstgefährdungen der Radfahrer: Fahren ohne Licht, Kfz die Vorfahrt nehmen, links in den Kreisel, rote Ampel ignorierr etc. Und als Autofahrer trägst du dann trotzdem ne Teilschuld.)
Ja, diese bösen Radfahrer sind so gefährlich, und verursachen jährlich zig Tausende Schwerverletzte und Tote ;) Schaut man in die Unfallstatistik sieht man, dass bei Unfällen Kfz/Rad in der Mehrzahl der Kfz-Lenker Schuld hat, und bei Unfällen mit schwerverletzten oder toten Fußgängern ist in der Regel ein Kfz beteiligt. Natürlich sind Gehwegradler nervig und können einen verletzen und man sollte hier mehr sanktionieren, aber die größere Gefahr für Leib und Leben geht vom Kfz aus. Da reicht es schon, dass ein Abbieger mal nicht richtig guckt, und schon liegt der Fußgänger ohne Bein und mit zertrümmerten Becken auf dem Asphalt und bangt um sein Leben, solche Kräfte können Fahrräder rein physikalisch schon nicht entwickeln.
@@florian103 Ich habe mich nicht zum Vergleich zu Kfz geäußert. Aber was willst du damit sagen? Dass man Radfahrer nicht sanktionieren soll? Das hast du ja selbst ausgeschlossen. Oder dass ich mich etwa nicht beschweren darf, wenn es "nur" ein Fahrradfahrer ist, der mich umhaut? Dass du meinen Post lächerlich machen möchtest? P.S. Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Natürlich findest du mehr Unfälle, bei denen Kfz die Schuld tragen, wenn du nach Schwerstverletzten und Toten suchst.
Mein Vorschlag, dieses Video grundsätzlich zu überarbeiten. In den letzten Jahren hat sich die StVO in fast allen Punkten erheblich geändert. Alles zu benennen würde diesen Platz sprengen. Dazu gehören die Sicherheitsabstände, das befahren von Radwegen (was ist ein Radweg), Begleitung von Kindern auf dem Gehweg und, und, und noch mehr.
Gibt es denn eine Pflicht einen Tacho am Rad zu haben? Wenn nein, wie kann es dann eine Regelung (wenn auch über Umwege) zur Geschwindigkeitsüberschreitung für Radfahrer geben? Schätzen klappt wohl kaum, je nach Breite und Ausbau der Straße und der Umgebung nimmt man die eigene Geschwindikgeit ja völlig unterschiedlich wahr.
Ich denke mal es ist Ausnahme, dass Fahrräder über die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Auto kommen. Sonst sollte die angesprochene Sorgfaltspflicht gelten. Eine Tachopflicht in dem Sinne gibt es nicht.
@@robinfamous Also wenn ich ne Stunde rad fahre komm ich locker an 5 stellen vorbei wo ich 15 km/h zu schnell fahren kann wenn ich lust drauf habe. Man sollte halt einen Tacho mitführen wenn man zügig unterwegs ist.
@@alexanderjames6934 Jap das denke ich ist mit Sorgfaltspflicht verständlich. Also wenn man meint, dass man zu schnell fahren könnte, braucht man halt nen Tacho zum Überprüfen. Ich wohn in Berlin und da hab ich nirgends Stellen wo ich schneller fahren könnte als Autos, ohne das ich dabei ein erhöhtes Unfallrisiko eingehen müsste. Sowas vermeide ich aber immer und Zweck hat es meistens sowieso nicht..
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Zu schnell ist zu schnell, wenn beim Auto der Tacho kaputt ist und ich deshalb geblitzt werde kann ich mich doch auch nicht mit dem kaputten Tacho rausreden?!
Dein Licht ist nicht dazu da die Fußgänger zu blenden, wenn man es so einstellt, dass es den Bereich etwa 5 Meter vor dem Vorderrad ausleuchtet, blendet man auch die Fußgänger nicht mehr, und wird trotzdem von allen anderen gesehen. Es sollte auch nicht zu viel verlangt sein, dieses kleine Detail zu beherzigen ;-)
Nein. Die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge benutzen, die schneller als 60 km/h fahren können. Auch wenn du mit dem Rad die 60 schaffst, bist du trozdem kein Kraftfahrzeug.
Du wirst auf der Autobahn ganz andere Probleme bekommen. Die Wirbelschleppen der schnellen Fahrzeuge werden Dich unter Umständen vom Rad holen. Es gibt aber Wahnsinnige, die schon Maximalspeed Test gemacht haben. Wie dieser hier : ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-BSyV0jL6c1c.html
Erstmal: Ein superspannendes Thema, vielen Dank dafür! Zum deinem letzten Punkt: Vielleicht ist dein Licht falsch eingestellt? Vorgeschrieben ist, dass der Lichtkegel 10m vor dem Rad auf den Boden fällt. Blendendes Licht von entgegenkommenden Radfahrern nervt beim Radfahren nicht nur, es ist auch richtig gefährlich, wenn man für gut 10 sek. kaum noch was sieht. Da kriege ich regelmäßig eine Hasskappe. (Ebenso wie bei diesem Strobo- Blinklicht, ist das nicht sogar verboten?) Bei Fußgängern und in der hell ausgeleuchteten Stadt verstehe ich die Reaktion aber auch nicht so ganz, es sei denn du hast einen Landescheinwerfer montiert. Was ist da eigentlich die maximal erlaubte Helligkeit? Ich würde mich freuen, wenn du dazu noch einen Nachtrag machen könntest.
Die Blinklichter sind nicht Verboten. Sie zählen allerdings zur Freizeitbeleuchtung (glaub das heißt so), dahre du darfst sie z.B im Wald oder auf deinem Privatgrundstück am Fahrrad benutzen allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr (sonst kann es sein wenn du angehalten wirst das du strafe zahlen musst). Lampen die STVZO gerecht sind müssen bzw haben immer eine Zulassungsnummer in der Form ~~~ K 12345. Diese sind extra für denn Öffentlichen Verkehr. Die frage wie Hell eine Fahrradlampe sein darf, die auch STVZO gerecht ist ist schwer zu beantworten da es auch Lampen für das Fahrrad gibt die 205 lm schaffen und sie haben die Zulassungsnummer bekommen (supernova-lights.com/produkte/dynamo-beleuchtung/e3-pure-3/ ).
Ich würde mir wünschen, dass die meisten Radfahrer dieses Video sehen. Mittlerweile habe ich fast nur noch brenzliche Situationen mit Fahrradfahrern mit Straßenverkehr. In Berlin fahren Sie nebeneinander, wechseln die Spuren ohne Zeichen. Fahren links, nehmen einem die Vorfahrt, wenn rechts vor links gilt, und und und....
Nein das stimmt so nicht da für ein Radweg nur eine Benutzungspflicht gilt wenn dies mit Zeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesen ist und sich dieser in einem zumutbaren und benutzbaren Zustand befindet, also z.B. nicht von Autos zugeparkt ist
Ich wohne aufm Dorf und ein Polizist im Streifenwagen meinte beim vorbeifahren, das ich den Verkehr behindere. Ziemlich seltsam, so mal ich schon zu alt bin um auf den Gehweg zu fahren. Ich bin trotz dessen auf der Fahrbahn gefahren.
Vermtulioch hast du dich nicht an StVO § 5 Abschnit (6) Satz 2 gehalten: "Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." Leider eine viel zu selten eingehaltene Regel, nicht nur von Radfahrern, sondern auch von Traktoren und LKW.
@@svenoliverschafer7917 Diese Regel gilt nur bei längerem Hinterherfahren. Wenn ein Auto wirklich mal ein paar Minuten lang nicht vorbeikommt, kann man darüber reden. Habe ich aber noch nie erlebt.
@@Epaminaidos Ich habe auch nie behauptet, dass man da sofort Platz machen muss. Die genaue Situatioon, und wie lange da andere Verkehrsteilnehmer nicht überholen konnten, ist aus dem Kommentar nicht ersichtlich.
Sehr enttäuschend, wie unvollständig oder sogar falsch der Anwalt hier die Rechtslage darstellt: • In den meisten Fällen stellt das Nebeneinanderfahren keine Behinderung dar, wenn aufgrund von Gegenverkehr oder zu geringer Fahrbahnbreite auch beim Hintereinanderfahren kein Überholen möglich wäre. Oder wenn zum Überholen die Höchstgeschwindigkeit überschritten werden müsste. Außerorts ist die Fahrbahn oft so breit, dass auch beim Nebeneinanderfahren problemlos überholt werden kann. Das Nebeneinanderfahren ist also nicht nur in Ausnahmefällen erlaubt. • Eine allgemeine Benutzungspflicht gibt es nicht mehr. Radwege sind nur dann benutzungspflichtig, wenn sie mit dem Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet, straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sind.
in der Rechtsprechung scheint sich für Schrittgeschwindigkeit regelmäßig auch 4-10 km/h durchzusetzen. Es gibt einige OLG Urteile hierzu. Bei Amtsgerichten werden vereinzelt sogar 15 km/h genannt (und wahrscheinlich in der nächsten Instanz kassiert ;-)
Ich bin auch erstaunt wie besoffen man in Österreich noch Auto fahren darf. Aber wenns dich interessiert woher das kommt: Es wurde bei Tests festgestellt wie weit das einigermaßen gefahrlos möglich ist.
In Berlin gibt es noch Fahrradbedarfstreifen. Nach meinem Kenntnisstand darf der Autofahrer dort fahren aber keinen Radfahrer behindern. Leider ist es anders herum; fahren nein, Parken ja
Du meinst Schutzstreifen bzw. Angebotsstreifen, oder? Leider dürfen Autofahrer sehr wohl Radfahrer behindern. Nur die Gefährdung ist verboten (dürfen Autofahrer das abseits schon Schutzstreifen?). Halten ist erlaubt, Parken nicht.