Bei Angabe der Quadratmeter, gibt man da nur die qm an, die demjenigen, der das Wohngeld beantragt, zur alleinigen Verfügung hat oder wird auch der gemeinsam genutzte Wohnraum mit berechnet?
Danke für dein Video! Weisst du wie das mit den Werbungskosten ist? Als Studi im Master kann ich ja Werbungskosten(Fahrten zur Uni, Miete, ect.) geltend machen. Pro Jahr sind das dann schnell mal ein paar tauschend Euro. Können diese im Antrag geltend gemacht werden?
Werbungskosten richten sich bei der Wohngeldberechnung vielfach nach dem Einkommenssteuergesetz. Ggfs. wird nicht alles anerkannt, aber es schadet nicht zunächst alles anzugeben.
Das hängt davon ab, wie es im Untermietvertrag aufgeführt ist. Im Zweifel kann auch eine Skizze der Wohnung für die Wohngeldstelle hilfreich sein. Gemeinsam genutzter Raum sollte dann natürlich durch 2 geteilt werden.