Melchior Neumann ist Mitgründer der Kontist Steuerberatung in Berlin. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten war er bei KPMG tätig und arbeitete später freiberuflich für verschiedene TaxTech-Unternehmen wie zum Beispiel lexoffice, felix1, Debitoor und Klarna.
Er ist regelmäßig auf Branchenevents präsent, beteiligt sich an Diskussionen und schreibt Artikel zu aktuellen Entwicklungen in der Steuer- und Technologie-Welt.
Hallo, hätte da mal eine Frage. Wenn ich ein Veranstaltungstechnik Unternehmen derzeit als Kleingewerbe führe und dann in die Regelbesteuerung wechsle, was passiert dann mit meiner Technik wenn ich diese im Folgejahr Verkaufe? Muss ich da Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen (doppelte Belastung) oder gibt es da eine Ausnahme wenn ich beim Einkauf bereits Umsatzsteuer bezahlt habe?
hallo, ich bräuchte mal hilfe zu dem thema, denn ich habe mich vor bisschen mehr als einem monat als selbstständiger mit einem gewerbe angemeldet und über elster den fragebogen zur steuerlichen erfassung ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe aber das thema krankenversicherung komplett ausgelassen. Ich bin erst 19 jahre als und noch bei meinen eltern in der familien versicherung krankenversichert, ich verdiene momentan und auch für die nächsten monate nichts als selbstständiger. Kann ich trotz selbstständigkeit in der familienversicherung bleiben?
Ich habe gehört, dass dann in der PDF selbst der Format-Code der E-Rechnung enthalten ist. Oder wird es so sein, dass entweder in der PDF selbst oder eine gesonderte Datei mit den E-Daten verschickt wird. Vielleicht hängt das dann ja auch vom jeweiligen Software-Haus ab, wie es sich für die Umsetzung entscheidet? Wir in der Kanzlei würden dann einmal eine Datei der E-Daten (XML zum Beispiel) und zusätzlich eine PDF-Datei haben. Wäre ja dann auch wieder alles doppelt, wenn beide Verfahren zum tragen kämen. Wissen Sie da schon etwas mehr darüber?
Hey Melchior, ich habe eine frage unswar du sagst ja in deinem video immer dass man frühestens möglichst eine gewerbe anmelden soll. Ich habe eine RU-vid kanal bisher noch nicht bei der fiananzamt angemeldet weil ich auch gar nichts davon verdiene & z.b wenn meine videos am september 2024 viral geht & ich dass RU-vid Partner Programm an mache & vllt wenn ich auch anfange von 100€ - 300€ zu verdienen. Kann ich aber am ersten januar 2025 für eine gewerbe anmelden? Weil ich habe von deiner videos gelernt dass man am ende des jahres lieber nicht als selbstständig anmelden soll, sondern eher ab dem Ersten Januar.
Hey Melchior, ich habe eine frage unswar du sagst ja in deinem video immer dass man frühestens möglichst eine gewerbe anmelden soll. Ich habe eine RU-vid kanal bisher noch nicht bei der fiananzamt angemeldet weil ich auch gar nichts davon verdiene & z.b wenn meine videos am september 2024 viral geht & ich dass RU-vid Partner Programm an mache & vllt wenn ich auch anfange von 100€ - 300€ zu verdienen. Kann ich aber am ersten januar 2025 für eine gewerbe anmelden? Weil ich habe von deiner videos gelernt dass man am ende des jahres lieber nicht als selbstständig anmelden soll, sondern eher ab dem Ersten Januar.
13 часов назад
Genialer hätte man es nicht erklären können - vielen lieben Dank dafür! Der Channel ist echt goldwert hier! :-)
Hallo Melchior, eine Frage; Bin einzelunternehmer bzw. Kleinunternehmer Regelung habe ich in Anspruch genommen. Bekam eine neue Steuer Nummer dann wollte ich für mein Unternehmen paar Sachen bestellen dies kann ich nur mit Umsatzsteuer ID NUMMER daher habe ich beim Finanzamt angerufen…. Bekam eine Ust-ID Nummer und stand noch irgendwas dass ich verpflichtet bin eine zusammenfassende Meldung abzugeben 😂😂😂😱 Die ZM ist beim BZSt, Dienstsitz Saarlouis, bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraum einzureichen….. bla bla was ist das?? Ist das eine Art hinterhältige Umsatzsteuer Voranmeldung ??😂😂 lese dein Buch noch einmal durch .. Vielen Dank 🙏
Hi, wenn ich erst seit Januar 2024 nebenberuflich freiberuflich bin und somit 22 k umst frei war, jetzt aber bereits im Juli bei 22 k Umsatz angekommen bin, muss ich dann direkt für die nächste Rechnungen die UmSt aufführen? Bin ich als Coach und Trainer auch UmSt pflichtig?
Hilfe jetzt bin ich total verwirrt. Ich habe kein Kleingewerbe (frisch gestartet) und zahle aktuell alle Ausgaben von meinem privaten Konto. Wie genau kann ich das denn verknüpfen mit den Belegen die ich in die Steuersoftware eingebucht habe?
Danke für das Video! Eine Info ist aus meiner Sicht nicht ganz richtig bzw. lückenhaft: Man bekommt nicht wirklich sein Arbeitslosengeld plus 300 Euro sondern den gleichen Betrag wie das Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Das bedeutet das die Agentur für Arbeit dir weiterhin das Arbeitslosengeld für die mind. 150 Tage schuldet. Sollte es also nicht klappen könnte man danach noch 5 Monate ALG 1 kassieren und wieder auf Jobsuche gehen :)
Eine Frage zu 33:50 die one-stop-shop Bereich ist nur für online shops, die Ware nach Ausland schicken? Und für den, der nur ein Boutique hat, ist nicht relevant oder?
Genau. Das OSS ist nur relevant, wenn du ins EU-Ausland verkaufst. Hier findest du weitere Infos dazu: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-93nRHPaHBKk.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke für die Antwort. Ja, Frage hast richtig verstanden. Ich frage da Kollegen das Gegenteil sagten. Noch eine Frage. Muss ich dann in Österreich Bankkonto haben sowie was müsste ich dort noch anmelden ?
Ich bin BU und EU Rentner und freiberuflich als Poetry Slammer tätig. Zudem verkaufe ich über eBay Fußballtrikots aus meiner privaten Sammlung. Haltefrist ist zu 80/90% erfüllt und Gewinnerzielung selten ein Thema. Umsatz durch Trikotverkäufe liegen bei 10.000-13.000€ pro Jahr. Gewinn ist marginal. Einnahmen durch Poetry Slams liegt bei unter 1000€ pro Jahr. Ich war bis vor kurzem dabei, die Kleinunternehmerregelung im Kleingewerbe in Anspruch nehmen zu wollen. Ist das sinnvoll?
Wo würden denn als Einzelunternehmer die kosten (Mehrwertsteuer) für ein Coaching reinfallen? Fortbildungskosten? denn irgendwie passt da kein Feld zu.
Ich bin EU-Rentner und verkaufe über eBay Fußballtrikots aus meiner großen Sammlung. Da es sich um Dinge des täglichen Bedarfs handelt und ich zu 80% noch die Haltefrist von 1 Jahr habe, muss ich kein Gewerbe anmelden, richtig? Ich kann das einfach über die Lohnsteuererklärung angeben?
Ich liebe dich für dieses Video. Meine Anrufe beim Finanzamt waren gelinde gesagt der reinste Albtraum. Da wird man null an die Hand genommen, weder Interesse zu helfen noch irgendeine Art von Plan. Das einzige, was die können, is einen von einer Warteschleife zur nächsten zu schicken und am Ende geht dann keiner ran, weil Mittagspause gemacht wird. Es is einfach zum Haare raufen. Das D in Deutschland steht eindeutig für Digitalisierung lol
Hallo ich bin gerade auf Recherche für meine Krankenversicherung unterwegs und bin völlig verwirrt und bin zu dem Video zurück, weil es verständlicher ist. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. Ich habe folgende Situation. Mein ALG I läuft bald aus und damit auch meine Krankenversicherung. Ich werde kein ALG II beantragen, weil ich dort jahrelang nur schikaniert wurde. Ich bin selbständig als Kleinunternehmerin tätig. Ich fertige Figuren, Schmuck und nehme Sonderaufträge an. Mein monatlicher Umsatz bewegt sich zwischen 200-500€ Und langfristig ist es mein Ziel, selbständig zu sein. Suche nebenbei aber nach Teilzeitstellen, um meinen Lebensunterhalt vorerst zu sichern. Jetzt muss ich ja aber irgendwie meine Krankenversicherung regeln. Bei der KSK habe ich diesen Absatz gefunden "Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht. Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich." Und ab hier bin ich verwirrt. Ich finde keinen Artikel, der Bezug auf diese Zahlen nimmt. Und ob man als Vollzeitselbständiger nun versicherungsfrei (pflichtig) ist oder nicht. Manche Artikel sagen ja ALLE sind versicherungspflichtig, manche sagen nein. Konkret gefragt: Gibt es aktuell irgendeine Konstellation, in der man nicht versichert ist und die Beiträge nicht nachzahlen muss? Weil man eben zu wenig verdient und als versicherungsfrei gilt? Oder riskiere ich in jedem Fall Beitragsnachzahlungen? Ich bin nicht mal sicher, ob ich die Begrifflichkeiten versicherungspflichtig und versicherungsfrei korrekt verstanden hab. Die größte Verwirrung kam als ich das hier gelesen hab: Quelle Techniker Krankenkasse (Nicht meine Krankenkasse) "Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen? Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind." HÄÄÄÄÄ? >>Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind<< Ich hab doch nicht genug Geld, um die in meinem Fall ca.200€ Beitrag zu stemmen. Vielen Dank fürs Lesen
ZUGPFERD Rechnungen versende ich seit 1,5 Jahren. Das haben die wenigsten Kunden überhaupt bemerkt. Es gibt aber durchaus Firmen ohne Mailadresse. Was passiert damit? Mein Problem ist allerdings der Empfang der Rechnungen. Was passiert mit Papierrechnungen? Per Mail wird die e-Rechnung an mich Versand. Und dann? Wie lese und verarbeite ich X-Rechnung? Bei ZUGPFERD ist künftig nicht mehr der sichtbare Text relevant, sondern die angehängten XML-Daten. Wie verarbeite ich das? Die Verarbeitung ist auch für kleine Firmen ab 01.01.2025 verpflichtetend!
Vielen Dank! Video ist sehr hilfreich. Eine kleine Frage: ich bin angestellt, aber mache auch freiberuflich Künstlische Tätigkeit. Braucht man irgendwelche Bestätigung, dass ich von Zuhause meine Hauptarbeit mache? 2 Mal pro Woche von Zuhause und 3 Mal im Büro
Wenn der Hebesatz geringer als 400% ist und man weniger Gewerbesteuern hat, ist das dann nicht ein Nachteil bei der Einkommensteuer? Kann man dann auch nicht weniger Einkommensteuer gegenrechnen?
Kannst du bitte ein Video zur falsch ausgewiesener USt. machen? Also, einmal zu niedrig und einmal zu hoch angesetzte USt. und was man im jeweiligen Fall tun muss. Vielen Dank! :)
Ich habe noch eine Frage, die nicht beantwortet wurde. Beginn der Tätigkeit: Wenn ich ein Unternehmen aufbaue dauert dies ja ggf. mehrere Wochen, bis die Homepage usw. steht und bis dann der erste zahlende Kunde einen Vertrag unterschreibt. Ist dann Beginn der Tätigkeit in der Zukunft? Also z.B. 01.09.2024 oder ist das der Tag der Gewerbeanmeldung, der ja aber auch noch in der Zukunft liegen könnte. Danke für eine Rückmeldung.
Muss man als Einzelunternehmer sein Auto eigentlich privat oder gewerblich zulassen? Die Nutzung soll als Firmenwagen mit 1% Regelung erfolgen. Für die steuerliche absetzbarkeit ist die Zulassung egal, oder?
Muss man als Einzelunternehmer sein Auto eigentlich privat oder gewerblich zulassen? Die Nutzung soll als Firmenwagen mit 1% Regelung erfolgen. Für die steuerliche absetzbarkeit ist die Zulassung egal, oder?
Muss man als Einzelunternehmer sein Auto eigentlich privat oder gewerblich zulassen? Die Nutzung soll als Firmenwagen mit 1% Regelung erfolgen. Für die steuerliche absetzbarkeit ist die Zulassung egal, oder?
Check ich alles nicht, ich möchte Musik über ein Anbieter auf sämtliche Musikplattformen, wie zB. Spotify etc. publizieren. Bin ich dann freiberuflich oder Nebentätigkeitsselbstständiger oder Kleinunternehmer?
Hallo Melchior, seit einigen Tagen verfolge ich mit großem Interesse viele deiner Videos und bin sehr begeistert, da man diese auch als Laie gut verstehen kann. Es gibt wirklich niemanden im Netz, der es mehr verständlich erklärt, als Du, also well done. Nun zum eigentlichen Anliegen. Mein Mann ist gerade dabei, neben seinem Angestelltenverhältis (Vollzeit) ein Online Business zu gründen. Das Gewerbe wurde bereits angemeldet, allerdings scheitern wir etwas am ,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", da die Entverbraucher sich zum größten Teil im europäischen Ausland (USA) befinden werden, sind wir nicht sicher, was wir im Feld 21 ausfüllen sollen. Über die Umsatzsteueranmeldung im jeweiligen Land sind wir informiert, allerdings wissen wir noch nicht, ob es hier in Deutschland noch mehr zu beachten gibt. Wir haben uns initial aus verschiedenen Gründen für die Kleinunternehmervariante entschieden. Wie gesagt, sind wir begeistert von deinen Videos und können uns vorstellen in der Zukunft mit euch zu arbeiten, da mein Mann aber nur Englisch spricht, wollte ich fragen, ob die Korrespondenz gegebenfalls auch in Englisch durchgeführt werden kann? Wir freuen uns von dir zu hören.
Ich habe gerade festgestellt, dass ich die Nummern 19 und 20 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeint habe. Beim Einhören von Taxdoo konnte ich aber bisher keine passenden Informationen finden.
Hallo , tolles Video . Trotzdem habe ich welche Fragen die ich nicht beantworten kann; hoffe du kannst mir helfen . Hab Einzelunternehmer gegründet , „ Gebäudereinigung „ will das nur machen Nebenerwerb als Kleinunternehmen Regelung . Frage 1. habe ich unter 147-148 „ Der auf das Kalenderjahr Hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des s24absatz 1 Satz 1ustg nicht überschreiten ; 2. frage ist das was du in dieses Video übersprungen hast ; „ Steuerschuldnerschaft des Leistungempangers bei Bau-und/oder Gebäudereinigungleistungen Hoffe du kannst mir helfen ! Bei diese zweite Frage , wird in jede Video die ich bis jetzt gefunden hab diese Teil übersprungen 😢 Viele Grüße
Hallo, ich hätte da trotzdem noch eine Frage. Bin bisschen verwirrt. Wenn ich eine Eigentumswohnung zur Kurzzeivermietung umnutze, und selber vermiete als Ferienwohnung, infiziere ich meine Ferienwohnung gewerblich? Und wenn ich eine Büroeinheit kaufe und diese um nutze, wird es gewerblich bleiben?
Vielen Dank für diese tolle Video. Ich habe bereits eine Steuernummer und möchte gelegentlich Nebentätigkeit ausüben. Kann ich meine Steuernummer Nutzer oder brauche ich neue Steuernummer, um die Rechnungen zu schreiben?
Ist es nicht so, dass ich durch IOSS nur vierteljährlich an mein deutsches Finanzamt meine EU weiten Steuern abführen muss? Das mit der steuerlichen Registrierung in jedem einzelnen EU Land ist doch seitdem Geschichte oder übersehe ich was?
Wenn die Ausgaben bei der EüR sehr viel mehr sind als die Einnahme aufgrund von zahlreicher Privateinlagen die dann für ausgaben genutzt worden sind, ist das dann beknackt und nicht nachvollziehbar fürs amt oder passt das trotzdem?