Moin. Es ist ja in Ordnung daß Jemand (Fahrzeughersteller, Reifenhersteller, TÜV und wer auch immer) die Reifen auf dem von uns gefahrenen Motorrad testet und für fahrbar einschätzt. Ich hatte da auch etst eine kleine Diskusion beim Reifenhandel. Doch wenn die Reifengröße und die Reifenpaarung (Vorderrad zu Hinterrad) beachte kann nicht viel, bis gar nichts, schief laufen. Meine Ansicht Da kann ich bei der Fahrwerkseistellung als Laie viel mehr "Verbiegen" was mein Motorrad an die Grenzen des Fahrbaren bring. Wenngleich ich das Gefühl habe daß bei standart Motorräder, von der Stange, Komponenten verbaut werde die im Einstellbereich keine große Unsicherheit erlauben. Zum richtigen Reifendruck, als sicherheits Risiko, brauch ich da wohl auch nicht zu schreinen. Mein vorletztes Motorrad hatte bei der Probefahrt komisch eingelenkt und bei Prüfung der Ursache einen Luftdruck von 1,1bar festgestellt. Fahrbar war es, jedoch auch gefährlich damit. Will sagen daß es größere Risken gibt als (bei Beachtung der Reifengröße und Paarung) als Reifen eines anderen Herstellers als Eingetragen zu verwenden.
Der Umstieg auf ein neueres Reifenmodell gleichen Herstellers ist natürlich möglich! Auch bei einer Nichtänderung der Reifendimensionen ist eine Eintragung fällig! Ich (Meine Kawa hat eine nationale Zulassung) muß morgen zum Tüv - habe den Sachverständigen mehrfach befragt.
Guten Abend, über den Sinn oder Unsinn dieser Wahnwitzigen Regelung brauchen wir nicht diskutieren. Worüber man diskutieren muss, ist die mangelnde Weiterbildung der Prüfer durch ihre Organisationen. Es ist definitiv so, dass du mit deinem Motorrad eine Reifenbindung hast, die sich auf die Marke und das Fabrikat bezieht. Mittlerweile schreiben die Reifenhersteller das in ihre Reifenempfehlung auch rein ( . § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO notwendig.), das z.B. von Bridgestone, Dunlop ist da noch etwas genauer. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, an dem Satz ist was dran. Nach verstreichen der Übergangsfrist zum 01.01.2025 fährst du ohne ABE mit deinem Motorrad durch die Gegend, wenn du die Reifen nicht mit §21 und Eintragung beim Verkehrsamt abgenommen hast. Die Meinungen von irgendwelchen Prüfern ist da auch nicht relevant, wie Eingangs erwähnt. Es sind in Deutschland ca 2 Millionen Motorräder von dieser Regelung betroffen, nämlich die mit Reifenbindung und ABE. Alle anderen Motorräder mit EG Typgenehmigung brauchen keine Freigabe mehr, die profitieren von dieser neuen Regelung. Leider habe ich den genauen Gesetzestext nicht zu Hause. Ich werde den Montag hier mal reinstellen. Nur dieser ist auch Gültig, keine Vermutungen, Behauptungen oder Meinungen von irgendwelchen Leuten mit dem gefährlichen Halbwissen, denn der dumme ist dann der, der darauf vertraut und bei einer Kontrolle oder schlimmer den Zahlemann macht. Mit schlimmer meine ich z.B. einen Unfall, da kannst Du dir zu 200% Sicher sein, das die Versicherung eins möchte, nämlich nicht bezahlen. Die werden sich als erstes auf alles stürzen, was sie davon befreit, also auch das fehlen einer ABE, die du durch das nicht eintragen der Reifen verloren hast. Ich kann dir nur den Tipp geben, lass deine Reifen abnehmen, fahr zur Zulassungsstelle, lass die Eintragen, kosten für alles ca 100-120€, dann hast du alles richtig gemacht, und Dir kann nichts passieren, zumindest nicht mit den Reifen. In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend und immer eine gute und sichere Fahrt.
@@Sebnitzer73 Gerne, kleiner Nachtrag, wenn die DOT deiner Reifen 0120 oder neuer ist, dann zählt die Übergangsfrist nicht, und du musst direkt die Reifen eintragen lassen. Der ADAC hat das im übrigen auch ganz gut beschrieben. Nennt sich „ Neue Vorschriften zu Motorradreifen. Ich hätte das jetzt auch gerne hier alles reingestellt, aber irgendwie bin ich zu doof dazu. Jeder hat irgendwo seine Stärken. Schönen Abend noch und viel Spaß beim Moped fahren.