Hinweis: Die Passagiermitnahme beim SPL ist nach 10h genehmigt, sondern bedarf folgender Bedingungen nach LuftPersV §84a:
Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.
Wer mit dem Fliegen beginnen will, kommt nicht um die Frage herum, welche Fluglizenz er eigentlich machen möchte.
Tatsächlich gibt es verschiedene Fluglizenzen die jeweils Vor- und Nachteile haben. Welche Lizenzen das sind und was alles dazu gehört erfahrt ihr hier!
Viel Spaß und happy landings!
17 ноя 2019