@@mikehoell87 Genau. Aber man muss dann auch fairerweise auf die Frage von @A. Piesc ganz eingehen. Generell Halt, ja. Aber: Wenn z. B. bei Zustimmung zu einer Fahrerlaubnis für eine Zugfahrt bekannt ist, dass z. B. eine Signalstörung vorhanden ist, kann der Zlr/Fdl mit erteilen der Fahrerlaubnis den Befehl zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal auf der betreffenden Betriebsstelle erteilen.
Die Strecke wird ab grünstädel nicht mehr planmäßig befahren sondern nur noch zur Anschluss bedienung im selbigen Ort. Ab dort sind keine Signale mehr gültig. Auf der Strecke entsteht das neue Testfeld der Bahn.