Oha, lustig. Gerade gestern war das Gesprächsthema bei mir und meinem Mann. Unser Makler ist etwas "komisch" und wir haben vermutet, dass er eine Klausel in die Reservierungsvereinbarung schreiben wird. Haben direkt gefragt und er hat's verneint 😅 danke für das Video!
In anderen EU Ländern macht man ganz legal und rechtmässig verträglich eine Vorauszahlung aus, 5-10% des Preises, Teil des Deals, des Kaufvertrags. Tritt der Käufer zurück, bekommt er das Geld nicht zurück, tritt der Verkäufer zurück, muss er das doppelte zurückzahlen.
Passt gut für mich das Video zu dem Zeitpunkt. Habe vor 10 Tagen mit einer höflichen Mail es zurück gefordert; 40% wurden angeboten zurückzahlen, hatte ihm nun angeboten es sich bis Montag zu überlegen ob er den Rechtsweg möchte ;) Bin gespannt, er hat irgendwas von entgangenen Gewinn gefaselt.
Ich hatte letztens einen Markler gehabt, der 500 Euro vorab von mir haben wollte für den Notar. Bei nicht zustande kommen des Vertrags wären die 500 Euro weg gewesen. Ist das denn rechtens?
Also aus dem Bauchgefühl heraus finde ich solche Gebühren absolut in Ordnung, da es hier um finanziell große Punkte geht und spontane Absagen oder Reservierungen, bzw. Nicht Verkäufe an andere Kunden schmerzhaft sind. Jedes Bauunternehmen oder jeder Dienstleister wird nach vertraglichen Zusagen immer eine Schaden in Rechnung stellen.. Wieso auch nicht bei Immobilien?
Schönes Video, gut dass Sie wieder aus dem Urlaub da sind. Zweck der Reservierungsgebühr ist es auch sie Ernsthastifkt festzustellen. Wer den Kaufvertragentwurf beim Notar bestellt, bezahlt ihn auch, wenn es nicht zum Deal kommt.. da die Makler normal den Notar organisieren, kann ich das verstehen. So sind durch die Gebühren zumindest diese Kosten (anteilig) gedeckt. Ich wuerde die Kosten daher einfach als Vertragsenwurfskaution bezeichnen.