@@Plaunator Wer mit dem LKW oder sonst beruflich durch Westeuropa fährt ist froh, dass er nicht wie früher Stundenlang an der Grenze steht. Früher meine ich vor ca 1980. Wenn du das nicht miterlebt hast dann halt lieber den Mund.
@@sapereaude1832 Lieber an der Grenze steh'n, als mit der EU untergeh'n. Dir scheinen die abartigen, asozialen Bedingungen anscheinend zu gefallen. Man stand an der Grenze, hat aber für seine Tou noch richtig gut verdient. Halt lieber du die Klappe.
Ich bin an weiteren Spesenerklärungen Interessiert! Deine Videos sind sehr informativ und sehr lehrreich! Toll das du uns so gut aufklärst, mache bitte unbedingt weiter so!
Für mich sind deine Videos Gold wert. 2015 habe ich meine 3 jährige Ausbildung zum BKF mit einem Facharbeiterbrief abgeschlossen. Danach bin ich von der freien Marktwirtschaft, in den öffentlichen Dienst gewechselt. Für mich ist jedes Video eine Auffrischung des Wissens über den Beruf, den ich mal sehr geliebt habe. Danke
Hallo Horst Innerdeutsch genau der Satz der pro Woche in meinem Unternehmen fällig ist. Meine Fahrer starten Montag ca. 5 bis 6.00 Uhr. Freitags gegen 12.00 Uhr Feierabend! Damit sind meine Fahrer sehr zufrieden. Du bist super! Weiter so! Gruss Holger
Freue mich jetzt schon auf deine zukünftigen tollen Videos! Sehr lehrreich und sie helfen mir beim lernen für meine Abschlüssprüfung nächsten Monat! :)
Hallo Horst, vielen Dank für die tollen und informativen Videos! Bitte mehr davon! Beim Thema Spesen interessiert mich die Regelung für den doppelten Spesensatz, der steuerbegünstigt gezahlt werden kann. Aktuell interessiert mich der neue Beschluss der Bundesregierung zur Bkf Fortbildung. Viele Grüße Marco
Hallo Horst, war sehr interessant, so kenne ich das auch. Es ist erwähnenswert für die Nachtfahrer, das der Ort/Land wo man um 24.⁰⁰ Uhr rumfährt, maßgebend für die Spesen ist. Durch die GPS- Überwachung rechnen die Firmen danach die Spesen. Nur mal Beispiel aus der Praxis, Mittwoch in Schweden leer gemacht, und zur Ladestelle gefahren, Feierabend. Donnerstag früh in Schweden geladen und bis an die Wasserkante gefahren, mittags nach einem halben Tag Arbeit schon wieder Feierabend, bedingt durch ein zeitliches Fahrverbot für die Ladung (die darf auch nicht auf den Seeweg). Ab 23.⁰⁰ Uhr darf ich weiter fahren, bin also um 24.⁰⁰ Uhr am Fahren in Dänemark, also auch nur der dänische Spesensatz obwohl ich den ganzen Tag in Schweden war. Mit 9 h Fahrzeit komme ich noch nicht nach Hause, muss noch mal übernachten, noch 3 h fahren, und bin 23.⁰⁰ Uhr auf dem Hof, reduzierter dänischer Spesensatz. Jetzt kann man Spesengeierei betreiben, man schläft in Schweden eine Stunde länger, gibt Schwedenspesen, und man kommt Freitag nach 24.⁰⁰ Uhr auf den Hof, gibt volle Dänische Spesen. Die Differenz zwischen den zwei Sätzen ergibt in Summe 40€ , im Schlaf verdient. 😀 Seit 1. 3. 2018 ist die Sperrzeit auf der Strecke geändert, nun ist es möglich, die zwei halben Tage auf einen Tag zu fahren, mit der geteilten Tagesruhezeit 3/9 , und ich bin Freitags schon um 17.⁰⁰ Uhr auf dem Hof, also 7h früher. Die Kollegen fahren alle noch nach dem alten Schema, es wird ja auch immer noch so disponiert. Hier muss man schon überlegen, was ist mehr wert, 7h früher und länger Wochenende, oder 40€ ? Horst, ich hoffe du verstehst meinen Frust und die Kritik an der Arbeit der Disponenten aus meinen anderen Kommentaren. Alle Firmen wollen sparen, wirtschaftlicher und effektiver werden, so wie ich die Tour fahre, könnte ich noch freitags abladen, und wäre um 19.⁰⁰ im Feierabend, geht aber nicht, kein Termin.(den man aber kriegen kann). Das Auto wäre Montag früh schon wieder bereit für neue Aufgaben. Da ich nicht nur in einer Firma gefahren habe, es gibt in anderen Firmen ähnliche Touren, die nur aus Spesengeierei zur Sau gefahren werden, und freitags jammern die Fahrer rum, weil ihnen eine Stunde nach Hause fehlt, so wie in den Kommentaren zu deinem Schichtzeitvideo. Natürlich verstehe ich den Stress im Büro, wie du es in einem Video beschrieben hast, aber viele Disponenten sind selbst dran schuld, weil sie immer mit dem Kopf durch die Wand müssen. Eines ist noch ganz wichtig zu erwähnen, für Leute die Unterhalt an die Kinder zahlen müssen, beim Unterhalt werden ⅓ der Spesen mit angerechnet. Gruß Doni
Der Satz im letzten Absatz ist so nicht ganz korrekt. Ich konnte die Anrechnung Gerichtlich gg. Jugendamt auf 0€ erzwingen, eine Monatelange Belege sammelei ist dem ganzen voraus gegangenen. Aber auch hier muß man klar sagen, wenn Du den falschen Anwalt und auch Richter erwischt, biste sozusagen am Ende. Das Jugendamt hat am Ende ganz schön federn lassen müssen und haben am Ende nicht mal mehr ein Viertel der geforderten Summe bekommen.
@@larsemig7267 Mir ist dazu auch ein Einzelfallurteil bekannt, genau wie bei dir. Hat mir die Wirtin von einem Autohof berichtet, dass ein Fahrer sich ein Jahr lang nur unterwegs verpflegt hat, und dazu alle Belege gesammelt hat. War eine saure Zeit für den Fahrer, weil er bei allen anderen Sachen im Leben die Pfennige dreimal umdrehen musste. Das Urteil war dann auch so wie bei dir, leider ein Einzelfall-Urteil, also nicht wegweisend. Ich kenne da auch einige Fahrer, die wegen Unterhaltspflichten oder ähnlichen für ganz wenig Geld arbeiten, um diese Pflichten zu drücken.
International sehr kompliziert für die Fahrer! Als Unternehmer sollte man da fair sein!!!! Und bitte einen angemessenen Lohn zahlen. Da ich meist noch die ganze Woche selbst fahre weiß ich was der Job bedeutet! Ich versuche für meine 5 Kollegen alles raus zu holen. Meine Industrie Kunden machen mit. Als Sub kannst du keine leistungsgerechten Löhne zahlen!! Fakt !Ende! Horst! Kläre weiter auf damit alle Kollegen aufgeklärt werden. Ein großes DANKE!
Nee lange nicht! Industrie Kunden heißt breit aufgestellt. Lange gewachsen. Fahren für unsere Kunden Alles! Bereitstellung Leergut Großkunden. Fast wie Werksverkehr Aber 20 bis 30 Prozent mit weiteren 20 Kleinkunden
Ich würde mich ebenfalls über ein weiteres Spesenerklärungs Video freuen. Solche Videos sind sehr nützlich für denn Berufskraftfahrer: Danke für"s zeigen, Hab direkt Abonniert LG:
Recht herzlichen Dank für das Hochladen dieses für mich interessanten Videos. Und ich möchte mich den Ausführungen von Ake anschließen, der es auf dem Punkt gut ausgeführt hat. Soll heißen ich bin auch an weiteren Videos sehr interessiert. Mit vielen lieben Grüßen.👍👏
Zu Ergänzen wäre noch, das Spesen sich auf *alle* gesteigerten Lebenshaltungkosten beziehen, die durch berufliche Abwesenheit vom Heimatort und Betriebstätte entstehen. Zu den Verpflegungsmehraufwand gehört außer Nahrungsmittel, auch die Unterkunft, sowie die Körperpflege. Also bei jedem, der berufliche Reisen muss, bzw. aus beruflichen Gründen nach Feierabend nicht zu Hause sein kann. Zudem kann jeder, auch einen höheren Spesensatz, als den Pauschbetrag gelten machen. Dafür muss man bei seinem Finanzamt, aber die entsprechenden Belege einreichen, aus denen die Höhe der Ausgaben, der Verwendungszweck, sowie die Notwendigkeit hervorgeht. 4:35 7:35 10:36 Man erhält die Spesen, wenn überhaupt, nicht *"vom"* , sondern immer nur, *"übers"* Unternehmen. Das ist ein entscheidender Unterschied, welcher hier mal wieder nicht ganz korrekt dargestellt wurde. Denn die Spesen, sind nichts anderes, als eine vorzeitige Lohnsteuerkorrektur. Ebenso wie eine Lohnsteuerrückzahlung vom Finanzamt, die allergings im Nachhinein geschieht. Also bitte, das nicht immer so darstellen, als wären Spesen, was ähnliches wie eine Lohnzahlung. Kein Unternehmen zahlt mehr aus, als wirklich notwendig und verursacht sich bestimmt keine unnötigen Mehrkosten. Denn wie im Video auch schon erwähnt, muss ein Unternhemen keine Spesen auszahlen. Es gibt auch Unternehmen, die keine, bzw. auch nur nationale Spesen auszahlen. Hier muss der Mitarbeiter die Spesen, bzw. die höheren Auslandsspesen, beim Finanzamt selber geltend machen. Denn ein Untenehmen, das Spesen auszählt, hat dadurch auch seine finanzellen Steuervorteile. Da die Spesenzahlung an seine Mitarbeiter, bei der eigenen Steuerlast mit eingerechnet werden. Es handelt sich hier also nicht um eeine reine Freundlichkeit des Unternehmens, gegenüber seiner Mitarbeiter, sondern um pures EIgeninteresse.
Ein weiteres Video zum Thema Spesen würde mich freuen. Ich habe da einen Wunsch. Könntest du ein Video produzieren wo es um das Thema Schulung und Prüfung für die Güterkraftverkehrsgenehmigung geht? Also wie man vielleicht am besten übt ? Oder Tipps und Tricks ? Lg. Sven Waller
Grundsätzlich ein spannendes Thema. Leider habe ich diese Prüfung nie abgelegt und kenne daher die Inhalte auch nicht. Ich gehöre zu den Glücklichen die das noch mit der Ausbildung bekommen haben ;) Das wird also eine intensivere Recherche. Ich schreibe mir das gerne mal auf.
Hallo Horst, vielen Dank für das Video. Die Punkte die Du zuletzt genannt hast, wie die Übernachtungsspesen als Werbungskosten abzusetzen etc., sind auch interessant. Vielleicht macht Du auch hierzu bitte ein Video. LG Frank
Hallo Horst, auch ich danke Dir für die sehr schlüssigen und gut rechaschierten informationen auf deinem Kanal. Das mit der Übernachtungspauschsle interessiert mich sehr. Aber auch dass mit den Auslandsspesen. Wir übernachten meistens eine Nacht pro Woche im LKW und fahren auch nach Österreich. Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfen wir, wenn wir morgens in Deutschland losfahren und in Österreich übernachten, für den zweiten Tag, den Tag, an dem es zurück nach Hause geht, die Fahrt aber mehr wie acht Stunden beträgt, der Spesensatz für Österreich angerechnet werden?
Wie sieht das mit Polen aus und muss der Chef eine Spesenabrechnung zum Lohn dazu geben....ich weiss nie ob meine Spesen Stimmen....danke dir und weiter so ganz wichtige Videos die machst...
Das war ein klasse beitrag zu dem thema,das sollte man noch weiter ausführen, weil das spesenthema wird von vielen falsch verstsnden.was wäre z.b ,ich fahre von hannover nach Dortmund, ca.3 std,abladen und laden und zurück wieder 3 std,abwesenheit ca 8std,am betrieb sagt mir die dispo,hast ja noch fahrzeit,tausch mal auflieger und fahr noch ein stück vor z.b. richtung Köln, irgendwo höhe Dortmund, schichtzeit 12 std,fahrteit 9 std,alles gut,welcher satz steht mir da zu,den ich war ,und wenn auch nur kurz wieder auf der betriebsstätte?
Wenn ich das noch dazu sagen darf. Du hast auch einige Themen im internationalen Verkehr angesprochen. Dafür Daumen extra hoch. Ich hatte mal am Bodensee einen Chef (wohne in der Nähe von Cottbus), Lebensmitteltransporte bis nach Irland im Norden und Spanien im Süden. 4 Wochen unterwegs. Teilwrise auch Sonntags gefahren. Ich weiß, daß in Frankreich Fahrten an Sonntagen im Bereich der Normandie erlaubt sind, wenn von oder zur Fähre. In Deutschland im Umkreis von 200 km des Hafens (so steht es im entsprechenden Paragraphen). Aber vielleicht kannst du das auch noch mal erklären. Ich hatte den Gesetzesentwurf immer bei mir, falls mir ein grün blauer was anhängen wollte. Gerade Jungspund aus der grün blauen Truppe wissen das selten. Deshalb war mir die BHG auch lieber als die Polizei. Aber das nur meine persönliche Erfahrung. Ich will keine Stimmung gegen irgendjemand oder irgendwas machen. Meine Meinung, wenn ein Polizist unbegründet etwas will, Klappe halten und nicht diskutieren.
In Österreich auch Taggeld genannt. Offizieller Stundensatz für Innland: 2,20.-/ Stunde, max: 26,40.- Geregelt wird das aber im KV. Der KV Handel hat z. B einen geringeren Satz. Die Diffenz kann man sich beim Jahresausgleich abziehen.
Mein Nachbar war LKW-Fahrer und bekam keine Spesen,obwohl er 12 Stunden am Tag von seiner Firma weg war.Es war eine große Spedition,die keine Spesen bezahlte.Erst als mein Nachbar in Rente gegangen ist,und er einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte,zahlten die nach einem Jahr,aber nur einen geringeren Betrag im Vergleich.Betrug ist nicht die Ausnahme,sondern die Regel.Keine Behörde kontrolliert die Zahlung von Lohn,Urlaub und Spesen.
GENIAL erklärt. (aber) ich würde mir wünschen, das zusätzlich auch noch die Quellenangaben mit eingefügt würden, auf denen man die Sachlage nachlesen kann, DENN, bei einer Diskussion(Streit) mit dem ArbG kann man sich kaum auf "das hab` ich so bei RU-vid gesehen" rechtfertigen (selbst Fachanwälte für Arbeitsrecht werden dies auch nicht alles wissen). ...wobei...dann wäre man hier ja auch schon wieder bei (illegaler) Rechtsberatung ... aber da RU-vid kein deutsches Unternehmen ist, unterliegt es nicht dem deutschen Recht (RVG).
Moin Horst Wie eigentlich alle hier möchte auch ich Danke für eure Mühe und Zeit sagen. Zu dem Thema Spesen habe ich eine kurze Frage. Wo kann ich diese Information (speziell wenn ich nur kurz im Ausland war) nachlesen? Vielen Dank
Moin und hallo ein schönes Thema wäre auch wer welche strafen bekommt z.B. Arbeitszeiten Schichtzeit Lenkzeit Geschwindigkeit und so weiter und so weiter du machst das richtig gut das es auch Leute verstehen die nichts mit dem Thema zutun haben mach weiter so
Ich denke da brauchts kein Video für ^^ Für Arbeitszeitgesetzesverstöße haftet einzig und allein der ArbeitGEBER. Lenk- & Ruhezeiten (Fahren, Pause, 'Schichtzeit') In erster Linie derjenige der den Verstoß begangen hat, also der Fahrer. Sollte eine Weisung des Unternehmers (SCHRIFTLICH) vorliegen, oder man könnte anhand 'Betriebsüblichkeit' erkennen können das die Firma dies öfter 'tolleriert/fordert' - wird auch der AG mal ne nette Strafe bekommen. Verstöße im Straßenverkehr, i.d.R NUR der Verursacher des Verstoßes, also der Fahrer. Eine rühmliche Ausnahme wird hier die LaSi, Lastverteilung/Überladung sein, denn dort ist Fahrer, Fahrzeughalter UND VERLADER mit haftbar. Da diese Fragen sehr speziell sind und wohl mehrere Rechtslagen beinhalten, wäre es zwar intressant solches Video zu erstellen, aber es wäre quasi eine Zusammenfassung aus mehreren anderen Videos von Horst 🤔🤔🤔 Einfach ALLES ansehen, die Inhalte verstehen und das (ggf neu erlernte) künftig anwenden ;-)
@@basaltkopp_WW danke für deine ausführliche Beantwortung aber ich nutze seine Filmchen um anderen Leuten ( Kollegen meist ü 50 ) klar zumachen was sie für ein Stuss labern weil Thema Weiterbildung juckt die nicht und der chef glaubt der älteren gemeine was uns jüngeren wirklich aufn sack geht, mit solchen Filmchen ist es gut und einfach ihnen den wind aus den segeln zu nehmen
Da sieht man es ganz deutlich soll sich mahl ein Trecker für 28 Euro gesund ernähren oder in rasthoff essen wie weit kommst du mit 28 Euro das ist nur so weil hier der bodensatz der Gesellschaft arbeitet eine Schande ist das
Hallo Horst. Super informative Videos. Zum Thema Spesen ist ja fast alles erwähnt worden. Nur eine Frage noch, wenn ich beispielsweise Mittwoch 24h in Belgien war, fahre Donnerstag über die Niederlande zurück nach Deutschland und verbringe auch die Nacht im LKW und bin Freitags gegen 18 Uhr zu Hause, welche Spesesätze könnte man in diesem Fall ansetzen. Vielen Dank schon mal im voraus
Hi Horst, sehr gutes Video. Der kurze Einstieg mit Google fand ich sehr amüsant. Kannst du ein Video über Wartezeit bei der Be- und Entladung machen? Ab wann darf der Unternehmer Wartezeit berechen? Was ist üblich? Gibt es Regelungen? Und am wichtigsten: Wie erkläre ich es meinem Kunden. :^] Danke dir Gruß Marcel
Hi Horst, nein, ich habe meine Ausbildung vor zwei Jahren abgeschlossen und bin Angestellter in einer Spedition. In meiner Ausbildung und in meiner bisherigen Laufbahn habe ich noch nichts konkretes dazu gehört. Ist das überhaupt geregelt oder jeder so wie er mag? Gruß Marcel
Hallo Horst , danke erstmal für all die lehrreichen Videos zum Thema Logistik. Ich als Jungunternehmer in der Transport/Logistik Branche schaue gerne deine Videos. Mach bitte weiter so 👍🏼. Eine Frage zum Thema Spesen . Ist es wirklich legal möglich, einen Arbeitnehmer doppelten Spesen zu bezahlen??? Keiner kann mir konkret was dazu sagen... es wäre nett wenn du mir das beantworten könntest. Lg Martin 🚚😎
Ich hab mir die Frage aufgeschrieben und werde das hoffentlich im nächsten Spesenvideo klarstellen. Ich selbst habe davon aber auch noch nie etwas vorher gehört. Ich ruf einfach mal das Finanzamt oder das BAG an ;) Die kennen mich da schon ;)
Hallo Horst, das ist in dem Video nicht ganz korrekt dargestellt worden. Verpflegungsmehraufwand der über dem Steuerfreisatz ausgezahlt werden soll, wird nicht wie Lohn versteuert, sondern mit einem Pauschalsatz (mw. 25%) versteuert, da es sich um eine von der eigentlichen Arbeit unabhängige zusatz Zahlung handelt (weswegen diese eigentlich auch Sozialversicherungfrei sein sollte, müsste man mal bei entsprechenden Trägern anfragen) .
Wie immer super erklärt!! Ich hätte gerne mehr infos über das Thema. Fahre selbst momentan international (BeNeLux) bekomme aber nur den alten deutschen Spesensatz von 12/24 €. Kann ich da auch Steuerlich etwas geltend machen?
Sehr tolles Video Dankeschön Mach doch mal ein Video über LKWs wie so eine Tour berechnet wird und was dabei hängen bleibt. Zum Beispiel eine Nachtlinie mit einem Brückenzug. Dankeschön. Du machst das sehr gut und verständlich Horst. Ich bin der Michael. Was auch mal interresant wäre,was ist Sinnvoller laesing eines LKWS oder kaufen und was muss erwirtschaftet werden damit das Ding Geld verdient. Und dabei versuch mal die Abschreibungen mit einzubauen weil da gibt es ja die wildesten Gerüchte. Ich weiß ein bisschen viel auf einmal aber ich würde mich freuen wenn du dich der Sache mal annimmst. Dankeschön und einen LG Michael
Tolles Video, hab ich so nicht gewusst was die Spesen im Ausland angeht. Wir fahren hin und da mal von Memmingen zum laden nach Hörbranz (AT) wo wir regelrecht gleich hinter der Grenze laden. Ich kann also theoretisch meinem Fahrer 27,00€ an Spesen berechnen. Sehr interessant, danke dir 👍
Eine Frage. Ich bin am Montag in Deutschland geblieben, bin am Dienstag um 12:00 nach Österreich eingereist und bin am Mittwoch um 10:00 in Deutschland wieder abgereist. Wie berechne ich die spesen? 28+40+28? 28+(14+27)+(27+14)? Bitte antworte mir.
Thema Spesen ist gut wie sieht das beim zB. Baustellenverkehr aus wenn man mehrfach am Tag zur 1. Tätigkeitsstätte zurück kommt zum Laden als Beispiel. Welches beim Kipper Maximal 10min inklusive wiegen dauert?
Hallo Sven, hier ein Auszug von Haufe. "Ist der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrfach oder über Nacht (an zwei Kalendertagen) auswärts tätig, sind die Abwesenheitszeiten dieser Tätigkeiten zusammenzurechnen." Das bedeutet, du kannst die Abwesenheitszeiten zusammen zählen, auch wenn du zur 1. Tätigkeitsstätte zurück kommst.
Grüß dich Horst, wie verhält sich das wenn ich in D starte, fahre nach Belgien zum Kunden laden, fahre zurück nach D. Im Anschluss gebe ich den Anhänger bei meiner Niederlassung ab und fahre in D zu einer anderen Niederlassung wo ich Begegnungsverkehr betreibe / eventuell auch ein Teil der Ladung abgeladen wird. Darf ich trotzdem die spesen von Belgien eintragen oder steht mir das nicht zu aufgrund einer anderen Tätigkeit wie Begegnung / abladen lassen? LG und danke im voraus!
Sehr gut erklärt. Noch ein Video wäre gut. Was ist wenn der Unternehmer " nur " den alten Spesensatz von 12 € bzw. 24 € bezahlt. Kann man sich den Rest vom Staat holen ? Weier so. Sehr informativ
Sehr gutes Video ! Ich weiß jetzt nicht, ob es schon eins darüber gibt, wenn man keine Spesen von der Firma bekommt Ist das richtig, dass ich das über die Steuern irgendwie regeln kann? Ich bin zwar in einer Firma, wo Spesen gezahlt werden, überlege aber, die Firma zu wechseln. Dort werden keine Spesen bezahlt. Obwohl man länger wie 8 Stunden außer Haus ist
Blöde Frage, was ist damit gemeint "Abwesend" Check ich nicht genau. Kannst du mir das erklären? Heißt das, sobald ich das Haus verlasse, bin ich abwesend oder versteh ich da was falsch ?
Hallo,ich hab da mal ne Frage zum Thema Internationale Tour ab 9.27 Minuten. In welchem Paragraph kann man genau nach lesen wo das drin steht das man den erhöhten Spesensatz bekommt wenn man zwischen Deutschland - Holland - Deutschland hin und her fährt aber nur einen kurzen Aufenthalt in Holland hat. Im Video wurde gesagt das man dann den ab 8 Stunden Spesensatz für Holland bekommen kann.
Tolles Video .... kannst du mir die Quellen nennen wo das steht mit den Spesen die man bekommen könnte wenn man von der Niederlande 🇳🇱 nach Deutschland 🇩🇪 fährt und trotzdem die niederländischen Satz bekommen könnte! Wäre für mich sehr wichtig nach zu lesen 📖! Danke mach 👍 so
Hallo William, der Link zum Dokument befindet sich bereits unter dem Video. Aber hier gerne nochmal: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2019-11-15-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Kommt direkt vom Bundesfinanzminiterium. "Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend." Das ist der entscheidende Satz. Hoffe es hilft. VG Horst
Ich bin gerade durch eine Google Frage auf euer Video gestoßen. Die Erklärung ist verständlich, doch was ist wenn. Ich fahre Montag von meinem Wohnort in Köln, über Belgien nach Frankreich, mache dort Feierabend. Klar hier gilt die Regelung, Anteiligen Spesensatz von Frankreich. Nun fahre ich am nächsten Tag von Frankreich wieder nach Deutschland und beende dort meine Arbeit in Saarbrücken. Welche Regelung gilt nun. Denn ich übernachte außerhalb meines Wohnortes. Meine Rechnung wäre nun. 34 Euro Spesen Frankreich + 14 Euro Spesen Deutschland, oder aber 56 Euro Frankreich für den kompletten Tag obwohl ich nur Anteilig im Ausland tätig war. Wie wird das errechnet, und auf was hätte ich Anspruch.
Bekomme immer noch 24€ Spesen für Fernverkehr statt 28€ für inner Deutschefernverkehr ist das rechtens? Mein Arbeitgeber sagt die 4€ bekommst du vom Finanzamt wieder habe aber gehört das dies aber nachteilig wäre.Danke für das Video 👍👍👍
Ein wirklich sehr gutes, interessantes Video. Habe hierzu Mal eine komische Frage: Was passiert, wenn der LKW z. B. an der Grenze DE / PL liegen bleibt und eigentlich hätte in DE bleiben sollen. Nun gibt es aber keinen deutschen Abschleppdienst um diesen LKW zu sich zu bringen aber eine polnische Firma würde dies noch am selben Tag bewerkstelligen, damit der LKW repariert wird. Der LKW geht über die Grenze, ohne das der Fahrer selber fährt. Nun ist der Fahrer samt LKW in Polen und muss dort übernachten. Gelten hier nun deutsche oder polnische Spesensätze? Streng genommen ist der Fahrer ja nicht selber gefahren. Ist dies eine Gesetzes Lücke oder gibt es dafür eine einfache Regelung?
Gute Frage. Da der Ort der letzten Tätigkeit in deinem Beispiel Deutschland ist, würde ich behaupten, dass es deutsche Spesen gibt. Vielleicht weiß ja jemand anderes noch mehr. VG Horst
Hallo Klasse Video erstmal. Danke dafür. Ich habe aber eine Frage: Darf man sich selbst als Selbstfahrender (Selbstständiger) ab 8h Spesen schreiben, bzw. von der Steuer absetzen?
Mich würde interessieren wie es in der Praxis mit der Höhe der Spesen aussieht. Gibt es beim anhaltenden Fahrermangel immer noch Firmen die keine Spesen zahlen? Gibt es Firmen die Spesen versprechen und am Ende nicht zahlen?
Sehr tolle Erklärung. So wie ich das also verstanden habe wen Fahrer beispielsweise am Montag losfahren und am Mittoch um 05:00 Uhr an die erste Tätigkeitsstätte (oder nach Hause) ankommen , haben keinen Anspruch auf Spesen ?
Hallo ich habe eine Frage in Bezug auf das Thema Verpflegunsmehraufwand. Meine Frage ist Ich bekomme "nur" den Deutschen Satz gezahlt, fahre aber International. Was muss ich machen um die Differenz zu bekommen und kann dieser Differenzbetrag höher sein als was ich an Lohnsteuer eingezahlt habe? Mit freundlichen Grüße Bernd Elsner
Toll erklärt. Ich habe noch eine Frage: Wer ist letztendlich für die korrekte Abrechnung gegenüber dem Finanzamt zuständig. Muss der Arbeitgeber die Abrechnung bzw. die Fahrt/Aufenthalt prüfen?
Wie sieht es mit dem doppelten Spesensatz mit der Steuer aus? Wenn ich jetzt z. B am Tag im Nahverkehr anstatt 14€ den doppelten Satz also 28€ bekomme ist ja die erste Hälfte Steuerfrei und die zweite muss pauschal 25% versteuert werden. Zahlt diese Pauschalsteuer der Arbeitgeber und ich bekomm die vollen 28€ oder muss ich diese Steuer bezahlen und bekomme nur 24,50€?
Hallo Otto, du glücklicher. Deiner Frage wird nächsten Dienstag um 18:00 Uhr beantwortet. Ich möchte jetzt aber nicht vorgreifen. Ich hoffe du siehst es mir nach ;) Viele Grüße Horst
Wie ist das denn, wenn ich Kunden in Deutschland und Frankreich beliefere. Kann ich dann auch den französischen Plausch-Betrag fordern? Anhand von dem London-Belgien bsp. kann ich den Satz von Frankreich fordern, oder?
Hallo Horst, Erstmal tolles Video und sehr Informativ. Ich habe da mal eine frage wie sieht es den aus mit den Spesen wenn ich an meiner Firma Lade ich bin ja dann Theoretisch innerhalb der 8 Std bei meinem Betriebs Sitz. Zur Erklärung wie ich das meine ich bin im Recyclingbetrieb auf einem Schubboden eingesetzt also Nahverkehr, Ich starte täglich um 7 uhr an der Firma fahre zur Müllverbrennung ect wenn ich leer bin fahre ich wieder zur Firma lade wieder und fahre meine Nächste tour zur nächsten Verbrennungsanlage ect. Ich bin dann selten unter den 8 Std zuhause aber besuche ja innerhalb der 8 std an der Firma. Würde mich freuen wenn sie darüber ein Video machen könnten oder dies zumindest aufklären ob mir Spesen zustehen würden oder eher nicht.
Hallo Black Wolf, wie im Video gesagt gibt es keinen Anspruch auf Spesen. Es ist vielmehr so, als das die Unternehmen Nettospesen zahlen DÜRFEN! Sie müssen es aber nicht. Zu deiner Frage: Wenn du zum Betriebshof zurückkehrst und anschließend wieder rausfährst, dann werden die Abwesenheitszeiten zusammengerechnet. Sprich wenn du über 8 Stunden außerhalb verbringt (egal wie oft du zwischendurch wieder zurück fährst) dann darf dir das Unternehmen die Pauschbeträge zahlen.
@@Logistik-Kanal Hallo, super verständliches Video. Genau die oben genannte Frage und auch diese Antwort habe ich gesucht. Ich habe aber leider im Gesetz nix dazu finden können das man die Stunden addieren darf. Können sie mir da weiterhelfen?
Super Video! Aber ich hab noch ne Beispielfrage. Montag DE > DK = 39€ Dienstag DK > DE = ?? (24h Abwesenheit) Mittwoch DE > Betriebsstätte = 14€ Mo und Mi sind klar. Aber welchen Spesensatz bekomme ich für Dienstag? Den 24h Satz für DK oder den für Deutschland???
@@Logistik-Kanal Bei meiner letzten Firma gab es pro Tag 8 € zusätzlich. 14 bzw 28 € sind möglich müssen vom Arbeitnehmer als Einkommen versteuert werden.
@@Matze_ratze Die Pauschalsätze für die Steuerfreien "Spesen" sind zum 1.1.2020 angehoben worden. Und nein im Steuerrechtlichem Sinn müssen Verpflegungsmehraufwände (Spesen) bis zum Pauschalsatz der Verpflegungsmehraufwände nicht versteuert werden, Du solltest das bei einer Steuererklärung aber auch korrekt angeben und mit entsprechenden rechtlich sicheren "Spesenabrechnungen" belegen, ansonsten drohen tatsächlich recht hohe Steuernachzahlungen.
Wenn Felix statt im Londoner Industriegebiet zu übernachten, im Hafen auf eine Fähre gefahren wäre, um 23:45Uhr nach Oslo zu fahren, wäre der Londonsatz geblieben?
Gibt es gesetzliche Regelungen, indem Spediteure verpflichtet werden, an ihre Fahrer Spesen zu entrichten, oder ist dies allgemein eine freiwillige Leistung der einzelnen Unternehmen? Hat man in einem Klageverfahren ein (gesetzliches) Anrecht auf Spesen, wenn diesbezüglich nichts im Arbeitsvertrag vereinbart wurde/es keinen Arbeitsvertrag gibt? Gilt diese Spesenregelung ebenfalls für Kurierdienste, welche mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen (hauptsächlich MB Sprinter) überwiegend im nationalen Fernverkehr, aber auch regelmäßig im Ausland (London, Barcelona, Wien, Warschau) unterwegs sind?
Ich beantworte mal kurz deine Fragen. Die erste Frage, hat sich eigentlich auch selbst erledigt, hättest Du genau zugehört. Nein für die Spedition gibt es keine Gesetzliche Regelung dem Fahrpersonal Verpflegungsmehraufwände zu zahlen, somit eine freiwillige Leistung. Damit würde auch gleichzeitig die 2. Frage beantwortet sein. 3. Frage Ja, das ist auf alle anwendbar die sich Berufswegen, also im Auftrag des Arbeitgebers, auf "Geschäftsreisen" befinden. Dabei ist das Transportmittel nicht ausschlaggebend.