Die 2000m mit Vmax 40 sind fest? Oder 2000m Regel à la "bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals"? Vielen Dank schonmal für deine Videos, die helfen mir doch deutlich beim Lernen der LZB
Diese 2000 Meter ab Übernahme der PZB sind in der Tat fest. Selbst wenn man nach 500 Metern an einem Hp 1 vorbeikommt. Wenn einmal entschieden wurde, das die 2000 Meter fällig sind, dann hat man sie auch abzufahren.
@@einarerklaerteisenbahn Warum gelten diese 2000m erst ab der Übernahme der PZB und nicht schon vorher bzw. rückwirkend? Wenn ich bereits vor dem Übertragungsausfall, z.B. durch die Streckenbeobachtung, alle Signale am Fahrweg beobachtet habe (also auch 2000m), kann ich mir doch sicher sein, dass ich fahrteinschränkende Signale wahrgenommen habe. In den dazugehörigen Richtlinien lese ich nur heraus, dass ich 2000m mit höchstens 160km/h gefahren sein und alle Signale am Fahrweg beachtet haben muss, allerdings nicht, dass diese 2000m ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten. Sonst ist das Ganze super erklärt. Hilft mit Sicherheit dem einen oder anderem beim Erlenen der LZB. Viele Grüße
Sowohl als auch. Das Regelwerk sieht zum Übergang von anzeige- zu signalgeführt folgendes vor: Sind bisher unter 160 km/h fahrend alle Signale am Fahrweg beobachtet, dann Weiterfahrt mit Fahrplangeschwindigkeit. Ist dies nicht der Fall, dann etwa 2000 Meter mit höchstens 40 km/h fahren. Bei der zweiten Quittierung muss also entschieden werden, ob bis dahin die vorliegenden 2000 Meter die Signale beobachtet wurden oder nicht. Diese Entscheidung ist individuell und hängt auch davon ab, nach welcher Wegstrecke man diese Quittierung durchführt. Im Regelwerk findest Du die Formulierung: Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug gilt... Damit ist definiert, dass sich diese jeweiligen 2000 Meter (vor wie danach) auf den Übergangszeitpunkt der zweiten Quittierung beziehen. Erst ab dort fährt man signalgeführt, bis dahin gilt der Zug als anzeigegeführt. Es gibt in der Tag Lokführer, die auch anzeigegeführt alle Signale beachten, doch das ist auch individuell.
Okay. Dann habe ich es doch richtig verstanden. Ich zähle mich zu den Lokführern, die bisher auch anzeigegeführt alle Signale beobachten und nutze daher die Regel, beim Übertragungsausfall im Ganzblock 2000m mit 40km/h zu fahren, eher selten. Ich war mir letzte Nacht dann doch kurz unsicher, ob meine Verhaltensweise so richtig ist. Aber hat sich ja jetzt alles geklärt. Vielen Dank dafür und liebe Grüße
@@einarerklaerteisenbahn Hallo Einar, auch hier gehe ich mit deiner Aussage im Video nicht ganz mit. Deiner Aussage nach, muss ich zwischen Quittierung 1 und 2 2000 m gefahren sein, ansonsten muss ich nochmals 2000 m mit 40 km/h fahren. Die Vorschrift besagt , mit der 1 Quittierung bestätige ich den Ü-Ausfall und das ich bei V-Ist
Ich habe eine Frage: beim Ü-Ausfall ohne Mitwirkung des Fdl handelt es sich immer grundsätzlich um eine Fahrt mit LZB im Ganzblockmodus? Oder kann es auch im Teilblockmodus vorkommen, dass man ohne Mitwirkung des Fdl dann fahren darf?
Im Grunde kann man sagen, dass ein Ü-Ausfall ohne Mitwirkung des Fdl immer dann möglich ist, wenn das Zielsignal am bekannten Ausfallübergang nicht dunkelgeschaltet ist. Somit kann man unter Umständen auch im Teilblockmodus auf diese Weise ausfallen, wenn man selber den oder die restlichen Blöcke bis zum nächsten Hauptsignal belegt, bzw. belegen wird, diese Hauptsignal keine Dunkelschaltung hat und man selber einfach nur von einem anzeigegeführten Zug im Teilblockmodus verfolgt wird. Das kann man bei CIR-ELKE gut beobachten, wenn der Ausfallweg über einen LZB-Block hinaus zum Ausfallsignal führt. Doch vereinfacht kann man sagen, dass in der Vielzahl der Fälle ein Ü-Ausfall ohne Mitwirkung des Fdl mit einer Fahrt im Ganzblockmodus zusammenhängt.
An welchen Stellen hat die DB dort eine andere Vorgehensweise und betrifft es ggf. nur bestimmte Geschäftsbereiche? Es ist ja durchaus möglich, dass man je nach EVU zusätzliche Vorgaben zu beachten hat.
Moin schön erklärtes Video. Ich will nicht klugscheißen, aber nicht der LM "PZB" muss für die 2te Quittierung blinken, sondern der LM "85" bzw. der LM der aktiven PZB-Zugart.
Das ist korrekt. Im Kompendium wird es mit LM PZB "Zugart" bezeichnet. Es kann durchaus sein, dass ich den Zusatz "Zugart" nicht bei jeder Erwähnung verwendet habe.
was passiert mir (weil ja ein fahrtenschreiber existiert) ich die 2000m ignoriere vorallem weil da ja ein hp war das fahrt zeigte? aka was passiert dem zugführer wenn er "schummelt" und es kommt raus? gibts disziplinarverfahren dafür??
Es kann, wenn jemand bei der Auswertung gute Laune hat, eine Rückfrage geben. Dann muss man ggf. erklären, dass man die Voraussetzungen für die umgehende Fahrt mit Fahrplangeschwindigkeit erfüllt gesehen hat. Es ist ja möglich, dass man zum entsprechenden Zeitpunkt der Entscheidung bereits für 2000 Meter unter 160 km/h fahrend alle Signale am Fahrweg beobachtet, bzw. aufgenommen hat. Je nach Situation lässt sich das den Daten bereits entnehmen und es passiert gar nichts. Wenn man die 40 km/h allerdings begonnen hat, weil man die Voraussetzungen nicht erfüllen konnte, dann fährt man sie auch für 2000 Meter aus.