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Pfifferlinge - Sammeln und genau bestimmen sowie das Zubereiten und richtige Einfrieren! 

Gesund-drauf! - mit Marco Eitelmann
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30 окт 2024

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Комментарии : 11   
@mickys7187
@mickys7187 2 месяца назад
Super Video, hab ein Abo da gelassen❤
@gesund-drauf
@gesund-drauf 2 месяца назад
Vielen lieben Dank! LG Marco
@borsenbro9577
@borsenbro9577 2 года назад
Lässiges Video, wirkst echt mega sympathisch, hat mir richtig Lust gemacht wieder mal im nächsten Jahr Pilze sammeln zu gehen! ☺️ Mein Abo hast du, alles Gute weiterhin und viel Erfolg! ✌🏻
@gesund-drauf
@gesund-drauf 2 года назад
Vielen herzlichen Dank! Das motiviert richtig :-)
@zylleDE
@zylleDE 3 года назад
Super. Echt ein tolles Video. Das hat mir sehr geholfen. Auf in die Schwammerl :-)
@juba8250
@juba8250 2 года назад
Wo gibt es die grüne Moosmütze die du kurz auf hattest? 2:20
@gesund-drauf
@gesund-drauf 2 года назад
hahaha :-) hab ich gar nicht bemerkt :-)
@juud2073
@juud2073 3 года назад
Wo kann man die erlaubte Entnahmemenge nachlesen?
@gesund-drauf
@gesund-drauf 3 года назад
Hallo Ju Ud, das ist ein großes Problem, denn jedes Bundesland regelt das selbst und ein echtes Gesetz mit genauen Mengen kann man nirgends finden. Meist sind die Angaben total schwammig wie "Nur für den normalen Eigenbedarf pro Person." Zwei Männer aus Baden-Württemberg mussten 1.700 Euro Strafe zahlen, weil sie total übertrieben 19 Kilogramm Steinpilze gesammelt hatten (Das kam sogar im TV). Die Höchstsafe liegt bei ca. 5000 Euro. Ich würde sagen wer sich an Mengen unter 500 Gramm pro Person hält und auf keinen Fall direkt streng geschützte Pilze sammelt, der hat da kein Problem. Oft ist auch die Menge von bis zu einem Kilo pro Person die Rede. Mir ist kein Fall bekannt wo jemand bei normalen Sammelmengen eine Strafe zahlen musste, außer man sammelt im Naturschutzgebiet, aber das sollte man ohnehin nicht tun. Beim Zelten ist es übrigens auch so. Man darf nicht wild einfach so im Wald Zelten und jedes Bundesland bestraft total individuell. Hier müsste eine einheitliche Bundesreglung her, mit genauen Mengenangaben zu den Pilzen und einem Bußgeldkatalog ähnlich dem des Straßenverkehrs. Geschützte Arten, wie Rotkappen, Morcheln, Pfifferlinge und Steinpilze dürfen laut Bundesartenschutzgesetz nur "in geringen Mengen zum eigenen Bedarf" gesammelt werden. Wie gesagt sehr schwammig. Gewerbliches Sammeln ohne Genehmigung ist wiederum überall verboten.
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