Sehr hilfreiches und informatives Video! Ich hätte da noch eine Frage. Ich Kleinunternehmer habe eine Maschine gekauft. Diese habe ich damals noch mit meinem privaten Konto bar gezahlt. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Geschäftskonto hatte. Nun möchte ich diesen Kauf bei lexoffice als Beleg anlegen. Dort gibt es die Option `Betrag wurde bereits privat bezahlt`. Hat dies Nachteile oder Fehler in der Richtigkeit auf die EÜR oder allgemein? Wäre es auch möglich im Kassenbuch den Bargeldeingang für die Maschine dort als Privateinlage einzubuchen und das mit dem Beleg zu verknüpfen? Was ist hier am sinnvollsten bzw. wie mache ich es richtig? Vielen Dank und liebe Grüße
Melchior, erstmal vielen Dank für deine Videos ❤ Kannst du bitte eins machen, wo es um Gründung aus ALG2/Bürgergeld heraus geht? Ich denke ein solches würde vielen Menschen helfen, Danke vorab!
@@STEUERFIT.Selbststaendige bester Mann. Ab September soll’s bei mir starten und mit einem take von dir zu dem Thema würd ich mich bedeutend sicherer fühlen 😅 nochmals vielen Dank für deine Arbeit!
@@STEUERFIT.Selbststaendige PS: insbesondere interessant wäre auch, ob und inwiefern die Einstellung einer 520€-Kraft Sinn macht. Sofern ich weiß, darf man halbjährlich einen Gewinn von 600€ erwirtschaften (Freibetrag), monatlich 100€. Diesen kann man behalten, alles darüber hinaus muss man dem Jobcenter wieder zurückzahlen (Stand von vor paar Jahren). Wenn man jetzt aber gründet und einen Minijobber beschäftigt, wäre das doch eine Betriebsausgabe welche den monatlichen Gewinn mindert , korrekt? Damit hätte man eine helfende Hand und müsste diese nicht mal wirklich "selber" bezahlen, das übernimmt in dem Szenario indirekt ja das Jobcenter oder? Wenn man durchschnittlich einen Gewinn von monatlich 600€ hat, müsste man ja 500€ erstatten nach der Regelung. Bevor man das einfach an das Jobcenter zahlt, stell ich doch lieber wen auf Minijob Basis ein oder nicht? Danke vorab!
Hi, Danke für das Video. Ist die 60000 Euro Grenze auf die EÜR oder die individuelle komplette Einkommensteuer bezogen? Also würden andere Anlagen (z.B. V) davon abgezogen?
Wie immer sehr guter Content mit Mehrwert. Ich finde bei 5:06 Min die Grafik jedoch etwas verwirrend.Als Kleinunternehmer bin ich ja auch Gewerbetreibender da ich ein Gewerbe angemeldet habe ?!
Ja, schon, aber als Kleinunternehmer machst du ja unter 22.000 Euro Umsatz/Jahr. Deshalb ist es ohne weitere Prüfung klar, dass du keine Bilanz erstellen musst.
Ja, kannst du machen. Bei der Einnahmenseite ist es nur wichtig, dass du die Einnahmen richtig versteuerst. Belege sind vor allem auf der Ausgabenseite wichtig, da die ja deine Steuerschuld reduzieren.
Rechnung... so wann ich keine Eingangsrechnung habe, aber ich habe Z.B eine Lieferschein...kann ich es trozdmen mit der netto betrag erfassen weil ich keine richtige rechnung habe??
In der Grafik "Wer ist Buchführungspflichtig" steht in der Mitte Jahresumsatz < 600.000€ UND Jahresgewinn < 60.000€. Müsste es nicht ein ODER sein? Muss beides davon zutreffen oder reicht wenn eins der Kriterien erfüllt ist?
Hat relativ wenig mit dem Thema zu tun, aber: wenn man bei Ebay verkauft, zahlt der Käufer ja an Ebay (mit Sitz in Luxemburg) und die überweisen weiter an den Händler. Was ist da steuerlich zu beachten? Das Geld kommt dann ja aus dem Ausland und Ebay weist in den Überweisungen auch auf die AWV-Meldepflicht hin
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und der Betriebsvermögensvergleich (BV-Vergleich) sind nur andere Gewinnermittlungsarten nach dem Einkommensteuergesetz und haben erst mal nichts mit dem Begriff Buchhaltung zu tun. Die Gewinnermittlungsart selbst bestimmt lediglich, welche Art der Buchführung man anwenden muss. Andersrum ist dies nicht richtig. Also sollte man die Art der Buchführung stets begrifflich von der Gewinnermittlungsart (nach EStG) trennen.
Hatte an der Uni Rechnungswesen bzw doppelte Bilanzführung. Meint ihr man könnte später beim Steuerberater etwas sparen, wenn ich ihm grob die Bilanzierung mitgebe?
Du kannst auf jeden Fall sparen, wenn du einige Arbeitsschritte selbst erledigst. Wie viel und was du dafür selbst machen musst, ist immer eine individuelle Absprache. Ich hatte das in meinem Berufsleben schon sehr oft, dass Mandanten einen Teil der Arbeit erledigt haben.