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Wie bewertet man in die Vergangenheit (zurückliegender Stichtag) bei Schenkung und Scheidung 

Immobilien verständlich - Stephanie Schäfer
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Eine Bewertung zum zurückliegenden Stichtag benötigt man bei einer Schenkung oder Scheidung. Wie bewertet man in die Vergangenheit, ohne Daten zu verwenden, die man damals noch nicht kannte?
In diesem Video erklärt Stephanie Schäfer, öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für Immobilienbewertung,
-wie man die Stichtage abgrenzt
wie man an Marktinformationen außer denen vom Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses gelangt
-welche Änderungen der Daten in der Zwischenzeit eingetreten sind (Baukosten, Mieterhöhungen, Nutzungsdauern, Liegenschaftszinssätze, Sanierungskosten)
-wie man sich für die Zukunft eine Datensammlung selber aufbaut
-wie man die Marktwertsteigerungen zwischen dem Grundstücksmarktbericht und dem Stichtag recherchiert.
Mein Name ist Stephanie Schäfer. Ich bin von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Immobilien. Mein Gutachterbüro ist in Rheinbach bei Bonn. Ich bin tätig im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen und in Bonn.
Wenn Sie sich für Gutachterthemen interessieren, besuchen Sie auch meine Homepage unter www.schaefer-bewertung.de
I’m social:
Mein Blog: www.schaefer-bewertung.de/blog
Facebook: / schaefer.bewertung
Twitter: / sv_schaefer
Instagram: / schaefer_stephanie
Vielen Dank an Sie fürs Zuschauen! Ich freue mich über Anregungen für neue Themen. Nutzen Sie dazu unten die Kommentarfunktion und vielleicht wird Ihre Frage auch demnächst in einem meiner Filme behandelt.
#gutachterwissen #immobilienverstaendlich #immobiliengutachter
Musik: Roundabout6 bit.ly/youtube_roundabout6

Опубликовано:

 

27 апр 2019

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Комментарии : 9   
@mathildewunschenmeyer7915
@mathildewunschenmeyer7915 5 лет назад
Hochinteressantes Video mit sehr viel Content. Super gut und nachvollziehbar erklärt. Vielen Dank dafür.
@immobilienverstaendlich
@immobilienverstaendlich 5 лет назад
Gerne und danke für Deinen motivierenden Kommentar ❤️
@bibis5271
@bibis5271 4 года назад
Liebe Stephanie Schäfer, ein anspruchvolles Thema - im Video für den Laien wunderbar und gut verständlich aufbereitet! Hätte ich das bloß ein wenig früher gewusst, dann wären Sie in beim Kongress in Fulda zu dem Thema sicher auch um ein Statement gebeten worden! Leider bin ich erst heute auf Ihrem Kanal gelandet. Ein Lob auch von meiner Seite und herzliche Grüße aus Berlin von Petra Schmökel
@immobilienverstaendlich
@immobilienverstaendlich 4 года назад
Ganz lieben Dank für Ihren netten Kommentar. Ich habe Ihren Vortrag mit großem Vergnügen gesehen, weil er bei mir auch so häufig vorkommt. Zum Glück bei mir nicht mit fehlenden Daten aus der damaligen DDR. Auch ich habe schon in Zeitungsarchiven recherchiert. Was mir gefallen hat, dass Sie auch nur bis zum Stichtag bewerten, aber die danach erhobenen Infos nachrichtlich erwähnen. Kann ich Ihnen nur zustimmen. Alles Gute, bis zum nächsten Treff!
@TheRoamization
@TheRoamization 2 года назад
Was ist wenn sich das Verfahren geändert hat? Z.B beim Ansetzen der Gesamtnutzungdauer von Einfamilienhäusern. Damals vor einem Jahr konnte ich noch 60 Jahre ansetzen. Heute werden immer 80 Jahre für ein EFH angesetzt.
@pleindespoir
@pleindespoir 3 года назад
Danke für die Infos. Habe mir schon Sorgen gemacht, wie ich die Bewertung hinbekomme, wenn der Gutachter erst in einigen Monaten einen Termin frei hat. Immerhin schon viele Fotos gemacht von den Mängeln, denn bis der Gutachtertermin sein wird, wird schon alles renoviert sein.
@hubertkraus5366
@hubertkraus5366 3 года назад
Sehr geehrte Frau Schäfer. Ich finde Ihre Beiträge immer sehr interessant und hilfreich. Zu dem Thema wüsste ich gerne, wo die Information der AGVGA.NRW zu beziehen ist. Leider habe ich dazu nichts mehr im Internet gefunden. Viele Grüße Hubert Kraus
@immobilienverstaendlich
@immobilienverstaendlich 3 года назад
Sehr geehrter Herr Kraus, sie rufen die Seite www.boris.nrw.de/borisplus auf, dort klicken Sie auf eines der runden Symbole (egal welches), es öffnet sich ein Pop-up-Fenster, dieses klicken Sie weg. Dann können Sie die blaue Kopfzeile sehen. Und dort auf "Standardmodelle" finden Sie alle Publikationen der AGVGA. Die Bewertung in die Vergangenheit ist sehr weit unten in der Liste. Viel Erfolg.
@hubertkraus5366
@hubertkraus5366 3 года назад
@@immobilienverstaendlich Vielen lieben Dank.
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