Eine Bewertung zum zurückliegenden Stichtag benötigt man bei einer Schenkung oder Scheidung. Wie bewertet man in die Vergangenheit, ohne Daten zu verwenden, die man damals noch nicht kannte?
In diesem Video erklärt Stephanie Schäfer, öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für Immobilienbewertung,
-wie man die Stichtage abgrenzt
wie man an Marktinformationen außer denen vom Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses gelangt
-welche Änderungen der Daten in der Zwischenzeit eingetreten sind (Baukosten, Mieterhöhungen, Nutzungsdauern, Liegenschaftszinssätze, Sanierungskosten)
-wie man sich für die Zukunft eine Datensammlung selber aufbaut
-wie man die Marktwertsteigerungen zwischen dem Grundstücksmarktbericht und dem Stichtag recherchiert.
Mein Name ist Stephanie Schäfer. Ich bin von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Immobilien. Mein Gutachterbüro ist in Rheinbach bei Bonn. Ich bin tätig im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen und in Bonn.
Wenn Sie sich für Gutachterthemen interessieren, besuchen Sie auch meine Homepage unter www.schaefer-bewertung.de
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Vielen Dank an Sie fürs Zuschauen! Ich freue mich über Anregungen für neue Themen. Nutzen Sie dazu unten die Kommentarfunktion und vielleicht wird Ihre Frage auch demnächst in einem meiner Filme behandelt.
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Musik: Roundabout6 bit.ly/youtube_roundabout6
27 апр 2019